Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

1. Die Zugänglichkeit und die Zufahrt zum Schutzobjekt (Turm und Trafogebäude) muss gewährleistet werden. Die vorgesehenen Verkehrsflächen sind so auszulegen und zu befestigen, dass sie mit Feuerwehrfahrzeugen bis 16 t Gesamtgewicht (10 t Achslast) befahren werden können.

 

2. Flucht- und Rettungswege sind deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen.

 

3. Für das gesamte Objekt ist ein Feuerwehreinsatzplan zu erstellen. Der Feuerwehreinsatzplan ist der Brandschutzdienststelle im digitalen Format (pdf) und viermal in gedruckter Form zu Verfügung zu stellen. In diesem müssen folgende Punkte enthalten sein:

  • Objektinformationen mit Kontaktdaten und Notrufnummern
  • Zufahrtsplan zu den Objekten
  • Schnittzeichnungen mit Höhenangaben
  • Zugänglichkeit zur Windkraftanlage
  • Erreichbarkeit des Betreibers, für Fernabschaltung und bei techn. Zwischenfall
  • Stromübergabestelle an das öffentliche Netz
  • Depot für den Aufzugsschlüssel mit Kurzanleitung
  • Verhaltensregeln für die Feuerwehr bei Feuer im Maschinenhaus, Freiwerden von Kühlflüssigkeit und bei Rettung aus Höhen.

4. Im Feuerwehreinsatzplan sind die Sicherheitszonen zu kennzeichnen.

 

5. den Feuerwehren ist die Möglichkeit zu einer Besichtigung mit Unterweisung sowie Möglichkeiten für Übungen zu geben.


Beschluss:

 

Die Vorgaben zu den Flucht- und Rettungswegen werden dem Vorhabensträger mitgeteilt.

 

Der Feuerwehreinsatzplan wird nach den genannten Kriterien erstellt und der Brandschutzstelle zur Verfügung gestellt, die Sicherheitszonen werden im Feuerwehreinsatzplan gekennzeichnet.

 

Die Feuerwehren erhalten die Möglichkeit einer Besichtigung mit Unterweisung und ggf. Übungen.