1.
Die Zugänglichkeit und die Zufahrt zum Schutzobjekt (Turm und Trafogebäude)
muss gewährleistet werden. Die vorgesehenen Verkehrsflächen sind so auszulegen
und zu befestigen, dass sie mit Feuerwehrfahrzeugen bis 16 t Gesamtgewicht (10
t Achslast) befahren werden können.
2.
Flucht- und Rettungswege sind deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen.
3.
Für das gesamte Objekt ist ein Feuerwehreinsatzplan zu erstellen. Der
Feuerwehreinsatzplan ist der Brandschutzdienststelle im digitalen Format (pdf)
und viermal in gedruckter Form zu Verfügung zu stellen. In diesem müssen
folgende Punkte enthalten sein:
- Objektinformationen mit Kontaktdaten und
Notrufnummern
- Zufahrtsplan zu den Objekten
- Schnittzeichnungen mit Höhenangaben
- Zugänglichkeit zur Windkraftanlage
- Erreichbarkeit des Betreibers, für
Fernabschaltung und bei techn. Zwischenfall
- Stromübergabestelle an das öffentliche
Netz
- Depot für den Aufzugsschlüssel mit
Kurzanleitung
- Verhaltensregeln für die Feuerwehr bei
Feuer im Maschinenhaus, Freiwerden von Kühlflüssigkeit und bei Rettung aus
Höhen.
4.
Im Feuerwehreinsatzplan sind die Sicherheitszonen zu kennzeichnen.
5. den Feuerwehren ist die Möglichkeit zu einer Besichtigung mit Unterweisung sowie Möglichkeiten für Übungen zu geben.
Beschluss:
Die
Vorgaben zu den Flucht- und Rettungswegen werden dem Vorhabensträger
mitgeteilt.
Der
Feuerwehreinsatzplan wird nach den genannten Kriterien erstellt und der
Brandschutzstelle zur Verfügung gestellt, die Sicherheitszonen werden im
Feuerwehreinsatzplan gekennzeichnet.
Die
Feuerwehren erhalten die Möglichkeit einer Besichtigung mit Unterweisung und
ggf. Übungen.