Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 7

Hiermit erhebe ich Einspruch gegen den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Windkraft Meilenhöhe Gramschatz".

Meinen Widerspruch möchte ich durch folgende Argumente verdeutlichen:

 

1. Die Abstände der Windräder zu den Ortschaften Gramschatz und Binsbach unterschreiten die durch die 10-H Regelung vorgegebenen Abstände, die von der Bayerischen Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung beschlossen wurden. Da die Windräder mit einer Gesamthöhe von 221 Metern noch grösser als die in der Umgebung bereits vorhandenen sind, vergrössern sich auch die negativen Auswirkungen, so dass die 10-H Regelung unbedingt eingehalten werden muss.

 

2. Der Standort für die Windräder befindet sich direkt neben dem Wasserschutzgebiet und dem Gramschatzer Brunnen. Laut Wasserwirtschaftsamt können negative Auswirkungen auf das Grundwasser nicht zu 100 % ausgeschlossen werden. Ausserdem hat der Markt Rimpar vor kurzem Pläne zur

Erweiterung des Wasserschutzgebietes vorgestellt. Deshalb halte ich die Planung von Windrädern in diesem Bereich für unverantwortlich.

 

3. Die Meilenhöhe wird von vielen, zum Teil streng geschützten, Vogelarten bevölkert. Dies sind unter anderem Rotmilan, Wiesenweihe, Kornweihe, Schwarzspecht, Kiebitz, Silberreiher, Mäusebussard und verschiedene Fledermausarten, die durch die Windräder in Ihrem Bestand gefährdet werden.

 

4. Die Auswirkungen von Infraschall durch die Windräder sind bisher nicht ausreichend wissenschaftlich geklärt worden und ich befürchte gesundheitliche Auswirkungen. Dies insbesondere da die Abstände gemäss der 10-H Regelung nicht eingehalten werden. Die Situation ist vergleichbar mit den lange Zeit als unbedenklich eingestuften Hochspannungsleitungen, bis letztlich der wissenschaftliche Beweis für die negativen gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier erfolgte.

 

5. Die Windräder haben aufgrund ihrer immensen Grösse eine negative Auswirkung auf das Landschaftsbild und eine optisch bedrängende Wirkung auf mich. Eine unverhältnismässige Beeinträchtigung liegt auch deshalb vor, da bereits zahlreiche Windräder in der Umgebung stehen. Damit wird der Charakter dieser Landschaft und des Gramschatzer Waldes mit seiner Erholungsfunktion völlig zerstört. Da es sich um keine konzentrierte Fläche handelt wird die Landschaft weiter "verspargelt" und verschandelt.

 

6. Durch die sich drehenden Rotoren ergibt sich eine ständige Unruhe im Landschaftsbild, die durch die blinkenden Signallichter noch weiter erhöht wird. Zudem befürchte ich gesundheitliche Auswirkungen aufgrund von Lichtreflexionen und Schattenwurf der riesigen Rotoren.

 

7. Die Windhöffigkeit im betroffenen Gebiet ist für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen mehr als fragwürdig und zumindest grenzwertig. Die durch meine Steuergelder finanzierten Subventionen für erneuerbare Energien werden für unsinnige Zwecke missbraucht.

 

Herr Edwein erklärt, dass 10 H hier zwar nicht eingehalten werde. Der Abstand könne aber durch die Bauleitplanung geringer ausfallen, das habe der Gesetzgeber so vorgesehen. Und der eine Abstand an sich sage ja noch nichts aus. Bezüglich des Wasserschutzgebietes gebe es eine enge Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt. Bei einem ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen sei mit keiner Beeinträchtigung des Bodens zu rechnen. Bezüglich der Tierbestände sage das artenschutzrechtliche Gutachten aus, dass die Bestände nicht gefährdet seien. Es enthalte aber Auflagen. Bei Beachtung aller Vermeidungsmaßnahmen entstehe keine Gefährdung für die Tierbestände.

 

Bezüglich der Auswirkungen von Infraschall habe es Studien in Baden-Württemberg gegeben. Demnach habe er keine Auswirkungen auf Menschen unterhalb der Hörschwelle. Schall an sich sei wahrzunehmen, aber kein Infraschall nach den gängigen Messmethoden. Insgesamt seien nach derzeitigem Wissensstand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Infraschall zu erwarten.

 

Ratsmitglied Wetzel weist darauf hin, dass 30 % der Gramschatzer die Anlagen einfach nicht wollen, und da seien auch Kinder und Jugendliche dabei. Aber nicht wegen irgendeinem Milan, und auch nicht wegen Infraschall – man wolle das generell einfach nicht. Über diese Menschen gehe man einfach hinweg. Und wenn man die Windräder schon in Rimpar nicht wolle, so wolle man sie in Gramschatz eben auch nicht. Und da man auf eine Art besonders Rücksicht nehmen müsse – nämlich auf die Menschen – stimme er jedenfalls dagegen.

 

Ratsmitglied Weidner kann einen wirtschaftlichen Betrieb der Windräder nicht nachvollziehen. Erst nach Ausschreibung sei der Ertrag kalkulierbar, diese Aussage sei nicht zu verstehen.

 

Ratsmitglied Pototzky erklärt, dass die Windräder notfalls nicht gebaut werden, wenn sie nicht wirtschaftlich zu betreiben seien.

 

Ratsmitglied Bötsch weist darauf hin, dass die Windräder nur 10 m höher als in der Stadt und der Umgebung seien, also nur unwesentlich. Die IGU sei am Artenschutz sehr interessiert. Aber allein durch den Straßenverkehr sterben viel mehr Tiere oder auch durch den Klimawandel, der ganze Arten aussterben lasse. Für den Rotmilan bedeutend gefährlicher sei der Nahrungsmangel durch die intensive Landwirtschaft. Man könne die Windräder nicht für alles verantwortlich machen.


Beschluss:

Mit Hilfe der konkreten Bauleitplanung ist eine Reduzierung der Abstände der 10-H-Regelung zulässig.

 

Die Planung findet in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt statt, bei ordnungsgemäßem Betrieb sind keine negativen Auswirkungen auf den Grundwasserkörper zu befürchten.

 

Die vorliegende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die geschützten Tierarten in ihrem Bestand von dem Vorhaben nicht gefährdet sind.

 

Aktuelle Studien der Landesanstalt für Umwelt und Naturschutz Baden Württemberg zur Untersuchung der Auswirkungen des von WEA erzeugten Infraschalls auf den Menschen konnte unterhalb der Hörschwelle keine Wirkungen auf den Menschen nachweisen.

 

Die blinkenden Signallichter sind hauptsächlich bei Dunkelheit wahrnehmbar.

 

Anhand zweier unabhängiger Ertragsgutachten wurde der wirtschaftliche Betrieb der Anlagen sichergestellt, so dass die Windhöffigkeit für den Betrieb der Anlagen ausreichend ist.