Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 7

Herr Edwein korrigiert die Zahl der Einwender von 4 auf 7.

 

Binsbach ist bereits mehrfach mit Emissionen verschiedenster Störquellen belastet .So sind bei ungünstigen Windverhältnissen (Windrichtung) die Anfahrgeräusche der LKW ' s und der Motorräder der naheliegenden Tank-und Raststätten, sowie die Abrollgeräusche der Züge der Bahnstrecke Gänheim- Mühlhausen zu hören . Des weiteren sind wir durch einen riesigen Mobil -Funkmasten , welcher ebenfalls nur wenige hundert Meter nach dem Ortsende steht , einer nicht unerheblichen Strahlenbelastung ausgesetzt .

 

Dreiviertel unserer Ortschaft ist bereits von Windrädern umgeben .Diese Windräder stehen zwar in akzeptabel Entfernungen , als störend wirken jedoch die vielen Blicklichter in den Abend und Nachtstunden .Zusammen ergeben diese Störquellen erhebliche Immissionen auf uns Menschen und den Tieren. Eine weitere Häufung der Immissionen muss daher tunlichst vermieden werden .

 

Da die geplanten Windräder die l0-H-Abstände zu den Ortschaften Binsbach und Gramschatz deutlich unterschreiten (Binsbach l500m, Gramschatz 1600m), sehe ich ein  erhebliches Risiko im erzeugten Infraschall der Anlagen. Die l0-H Regelung wurde von der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung beschlossen. Diese Schutzmaßnahme wird durch den B-Plan in einer verantwortungslosen Art und Weise unterlaufen.

 

 Die Verantwortungslosigkeit ist deshalb so schwerwiegend, da die Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen und den Tieren noch nicht ausreichend erforscht sind. Für jeden politischen und kommunalen Entscheidungsträger, der Verantwortung in Bezug auf Windkraft trägt, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass er sich mit dieser Thematik beschäftig und sich entsprechende Kompetenz aneignet. Die "alten" Abstände auf die sich auch Rimpar noch bezieht, wurden bei Nabenhöhen von 50-70m geboren. Die Nabenhöhe der geplanten Windräder ist 153m, dies ist mehr als das Doppelte.

Die bei der Bewertung der Schallimmissionen angewandte TA-Lärm und die DIN 45680 sind völlig ungeeignet, da hier die Pegel in dBA gemessen werden. Bei der dBA-Messung werden die niederfrequenten nichthörbaren Pegelwerte weitestgehend außer Betracht gelassen. Es sind aber genau diese niederfrequenten Druckwellen, die uns Menschen und auch die Tiere belasten. Genau aus diesem Grund läuft derzeit ein Novellierungsverfahren zur DIN 45680 für die Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen.

 

Die Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall" des Bundesumweltministeriums untersucht seit 2011, wie Infraschall und seine medizinischen Wirkungen gemessen und beurteilt werden können. Abschlussergebnisse stehen jedoch immer noch aus. Bereits jetzt ist aber ein Ergebnis sicher: dass erst 2000m Abstand zur Windkraft Emissionsquelle eine größere, aber nicht absolute Sicherheit vor emissionsbedingten Gesundheitsschäden bietet. Betrachtet man einige exemplarische Untersuchungsergebnisse, wird deutlich, dass Infraschall ab gewissen Pegelhöhen vielfältige negative Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben kann. Die negativen Auswirkungen von Infraschalleinwirkungen betreffen vor allem die Bereiche Herz-Kreislaufsystem, Konzentration und Reaktionszeit, Gleichgewichtsorgane, das Nervensystem und die auditiven Sinnesorgane. Genau aus diesen Gründen hat Belgien den Bau von weiteren neuen Windkraftanlagen bis zur endgültigen Klärung der Thematik zurückgestellt.

 

Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass das Vorhaben von Rimpar im höchstem Maße verantwortungslos gegenüber den Menschen und den Tieren ist. Leider wird es auch so sein, dass die heutigen Entscheidungsträger die Auswirkungen von morgen nicht mehr verantworten müssen. Für mich muss ein verantwortungsbewusster Gemeinderat zu der Überzeugung kommen, dass diese Windräder niemals gebaut werden dürfen.

 

Dass das Projekt im höchstem Maße umstritten ist, zeigen auch die Einwendungen zur WK6 in den beiden Anhörungsverfahren Bx 5.1 zum Regionalplan Würzburg 2.

- Landratsamt Main-Spessart

- Unter Naturschutzbehörde

- Stadt Arnstein

- Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

- Bund Naturschutz in Bayern

Und zur besonderen Beachtung: 409 Private Einwendungen

 

Die Regionalplanung für Windkraft mit den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten wurde auch deshalb gemacht, dass Solitärstandorte nicht entstehen. Aufgrund der Problematik mit dem Wasserschutzgebiet und der Streichung von WK27 würde mit diesem Projekt genau ein solcher Standort (nur zwei WKA's) generiert werden. Dies ist aus meiner Sicht nicht zulässig und muss diesbezüglich geprüft werden.

 

Da die von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) im "Helgoländer Papier " vorgegebenen Abstände nicht eingehalten werden, ist eine nochmalige grundsätzliche Überprüfung des Artenschutzes notwendig. Dies ist auch deshalb notwendig, weil sich die Gegebenheiten bezüglich der Vogelarten zur letzten "veralteten" Erhebung verändert haben. Dies betrifft die Rotmilane, die seit zwei Jahren in einem Abstand von weniger als 1500 Meter von den Windrädern brüten. Als Segelflieger nutzen die Rotmilane genau das für die Windräder geplante Gebiet für Ihren Aufstieg.

 

Zudem befinden sich die Brutplätze der Wiesenweihe und des Schwarzspechtes innerhalb eines 1000 Meter Radius. Weiterhin grenzen die Windräder direkt am FFH Gebiet an. Die Meilenhöhe wird auch von vielen schlaggefährdeten Mäusebussarden und Fledermausarten bevölkert. Mäusebussarde und Rotmilane sind durch-die-Windenergie potenziell in ihrem Bestand gefährdet .Gelegentlich ist auch der Silberreiher auf der Meilenhöhe anzutreffen.

 

Beim Beschluss des Marktgemeinderates Rimpar über die Aufstellung eines Bebauungsplanes haben auch Mitglieder der Bürgerwindpark Genossenschaft mit abgestimmt. Ich gehe deshalb von einer persönlichen Beteiligung nach Art. 49 GO aus. Nach Absatz 3 der GO hätte es einen Beschluss bezüglich der Befangenheit unter Ausschluss der betroffenen Ratsmitglieder geben müssen. Hierüber kann ich in der Veröffentlichung bezüglich der Sitzung nichts finden. Somit liegt hier ein formeller Fehler in der Beschlussfassung vor. Durch die Anwesenheit der persönlich Beteiligten gehe ich von einer Beeinflussung des übrigen Gremiums aus.

 

Ratsmitglied Weidner kann den Einwendungen grundsätzlich folgen, verwahrt sich aber gegen den Ton („…verantwortungslose Art und Weise…“). Hier werde sehr gründlich und verantwortungsbewusst abgewogen und beraten, aber letztlich müsse jedes Ratsmitglied seine persönliche Abwägung treffen.


Beschluss:

 

Die angefertigten Schall- und Schattengutachten kommen zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte für alle Siedlungseinheiten unterschritten werden.

 

Die im Artikel 82 Abs.1 BayBO verankerte 10-H-Regelung ist vom Gesetzgeber als Einschränkung der Privilegierung von Windkraftanlagen im unbeplanten Außenbereich (§ 35 Abs.1 Nr.5 BauGB) erlassen wurden, jedoch nicht zur Formulierung eines allgemeingültigen Mindestabstands zu Wohngebäuden.

 

Für die Bewertung der Immissionen sind die aktuell gültigen Gesetze und Richtlinien maßgebend.

 

Aktuelle Studien der Landesanstalt für Umwelt und Naturschutz Baden Württemberg zur Untersuchung der Auswirkungen des von WEA erzeugten Infraschalls auf den Menschen konnte unterhalb der Hörschwelle keine Wirkungen auf den Menschen nachweisen.

 

Der Regionalplan wurde am 23.12.2016 verbindlich erklärt, das Vorranggebiet WK5 ist darin enthalten.

 

Die vorliegende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die geschützten Tierarten in ihrem Bestand von dem Vorhaben nicht6 gefährdet sind.

 

Es wurde vorab mit der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Würzburg) abgeklärt, ob eine persönliche Beteiligung gem. Art. 49 GO vorliegt, wenn Gemeinderäte in der Genossenschaft vertreten sind. Dies ist nach Auffassung der Rechtsaufsichtsbehörde nicht der Fall.