Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 7

Meinen Widerspruch mochte ich durch folgende Argumente verdeutlichen:

 

1. Die Abstände der Windräder zu den Ortschaften Binsbach und Gramschatz unterschreiten die durch die 10-H Regelung vorgegebenen Abstande, die von der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung beschlossen wurden. Es sei darauf hingewiesen, dass auch die Stadt Arnstein aufgrund der mehrheitlichen Meinung der Binsbacher Burger einer Abweichung von der 10-H Regelung nicht zugestimmt hat. Diese Entscheidung hat der Stadtrat von Arnstein nicht willkürlich getroffen, sondern basiert auf einem Bürgerbegehren der betroffenen Gemeinde Binsbach. Im Marz 2013 haben sich überwältigende 90,2 % der Binsbacher Bürger für die Ausweitung der gesetzlichen Abstandsregelungen und die 10-H Regelung ausgesprochen. Der Marktgemeinderat Rimpar hat trotz Nachfrage bei der Stadt Arnstein für den Aufstellungsbeschluss gestimmt. Demokratische Entscheidungen der Binsbacher Bürger werden offensichtlich vom Marktgemeinderat Rimpar als nicht wesentlich wahrgenommen. Dass der Marktgemeinderat mit zweierlei Maß misst, verdeutlicht auch die Tatsache, dass der Marktgemeinderat seinerzeit Windrädern, die von Rimpar aus zu sehen sind, abgelehnt hat.

 

2. Die von der Landerarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) im "Helgolander Papier" vorgegebenen Abstande werden nicht eingehalten. Dies betrifft die Rotmilane, die seit zwei Jahren in einem Abstand von weniger als 1500 Meter von den Windrädern brüten. Als Segelflieger nutzen die Rotmilane genau das für die Windräder geplante Gebiet für Ihren Aufstieg. Zudem befinden sich die Brutplätze der Wiesenweihe und des Schwarzspechtes innerhalb eines 1000 Meter Radius. Außerdem grenzen die Windräder direkt am FFH Gebiet an (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie). Die Meilenhohe wird auch von vielen schlaggefährdeten Mäusebussarden und Fledermausartenbevölkert. Hierbei sei auf die sogenannte PROGRESS Studie (Prognosis and assessment of collision risks of birds at wind turbines in northern Germany) hingewiesen, mit dem überraschenden Ergebnis, dass neben dem Rotmilan auch der Mäusebussard durch die Windenergie potenziell in seinem Bestand gefährdet wird. Auch der Silberreiher ist gelegentlich auf der Meilenhohe anzutreffen.

 

3. Die Auswirkungen von Infraschall der Windräder sind bisher nicht wissenschaftlich geklärt worden und ich befürchte gesundheitliche Auswirkungen. Deshalb empfiehlt auch das Umweltbundesamt das Risiko genauer zu erforschen. Die Aussage, dass keine Gesundheitsgefährdung durch Infraschall zu erwarten sei, ist deshalb aus der Luft gegriffen. Die Situation ist vergleichbar mit den lange Zeit als unbedenklich eingestuften Hochspannungsleitungen, bis letztlich der wissenschaftliche Beweis für die negativen gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier erfolgte.

 

4. Die Windräder haben aufgrund ihrer immensen Grösse eine negative Auswirkung auf das Landschaftsbild und eine optisch bedrängende Wirkung, zumal sie in Richtung der Erholungs- und Freizeiträume sowie der Freibereiche von Binsbach liegen. Sie sind auch von den Baudenkmälern "Münster Maria Himmelfahrt" und "St. Georg der Große Klosteranlage" sichtbar. Eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung liegt auch deshalb vor, da bereits zahlreiche Windräder in der Umgebung stehen. Damit wird der Charakter dieser Landschaft und Ihre Erholungsfunktion völlig zerstört.

 

5. Durch die sich drehenden Rotoren ergibt sich eine ständige Unruhe im Landschaftsbild, die durch die blinkenden Signallichter noch weiter erhöht wird. Zudem befürchte ich gesundheitliche Auswirkungen aufgrund von Lichtreflexionen und Schattenwurf der riesigen Rotoren, die im Sonnenverlauf nach Binsbach gerichtet sind.

 

6. Die Windhöffigkeit im betroffenen Gebiet ist für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen mehr als fragwürdig und zumindest grenzwertig. Die durch meine Steuergelder finanzierten Subventionen für erneuerbare Energien werden hier für unsinnige Zwecke missbraucht.

7. Durch die Lärmimmissionen der Autobahn A7 bin ich bereits starken Vorbelastungen ausgesetzt. Die Windräder erhöhen die Lärmbelästigung noch weiter und damit auch meine gesundheitlichen Risiken, da die meist vorherrschende Windrichtung von den Windrädern nach Binsbach verläuft.

Dies betrifft auch die ungeklärten Auswirkungen von Infraschall. Mit den Plänen zum sechsspurigen Ausbau der A7 ist diese Mehrbelastung nicht mehr zumutbar.

 

8. Durch die Windräder erfährt meine Immobilie einen nicht unerheblichen Wertverlust.

 

9. Beim Beschluss des Marktgemeinderates Rimpar über die Aufstellung eines Bebauungsplanes haben auch Mitglieder der Bürgerwindpark Genossenschaft mit abgestimmt. Ich gehe deshalb von einer persönlichen Beteiligung nach Art. 49 GO aus, so dass der Beschluss nicht rechtskräftig zustandegekommen ist. Zudem hätten die befangenen Ratsmitglieder nicht bei den vorangehenden Besprechungen teilnehmen dürfen, da eine Beeinflussung der anderen Ratsmitglieder stattfinden konnte.

 

10. Ein Konsens über die Errichtung von Windkraftanlagen auf der Meilenhöhe liegt in keiner Weise vor. Dies verdeutlichen nachfolgend aufgeführte Einwender zum "Regionalplan 2 – Auswertung Anhörungsverfahren B X 5.1 - Planungsausschusssitzung am 16.10.2014" für das betroffene Gebiet:

- Landratsamt Main-Spessart

- Unter Naturschutzbehörde

- Stadt Arnstein

- Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

- Bund Naturschutz in Bayern

- Private Einwender: insgesamt 409

 

Für Ratsmitglied Weidner manifestiert sich ein möglicher Wertverlust von Grundstücken an zwei Stellen: Zum einen bei einer Beleihung durch die Bank, andererseits, wenn man Grundstücke im erschlossenen Baugebiet verkaufen wolle. Dann werde sich ein eventueller Wertverlust erst zeigen.

 

Ratsmitglied Wetzel moniert, mehrfach in der Gemeindeverwaltung nach dem Flächennutzungsplan gefragt zu haben. Seine Email sei aber überhaupt nicht beantwortet worden. Er wollte nämlich Auskunft haben zu einem eventuellen Baugebiet nördlich von Gramschatz.

 

1. Bürgermeister Losert verweist darauf, dass sich solche Beurteilungen ausschließlich am rechtkräftigen Bebauungsplan orientieren. Wenn dort eine entsprechende Fläche ausgewiesen wäre, würde das freilich in die Beurteilung einfließen.

 

Ratsmitglied Bötsch meint, dass ein neues Baugebiet mit Sicherheit 10 H einhalten würde, wie wohl alle Wohnhäuser in Gemeindegebiet. Sie könne sich nicht vorstellen, dass man da näher dran sei.

 

1. Bürgermeister Losert erklärt, dass sich die in Rede stehende Fläche nördlich der Hausener Straße gegenüber dem alten Baugebiet befinde.

 

Ratsmitglied Dernbach kommt auf die denkmalpflegerischen Belange und Einwände zu sprechen. Alles stehe und falle mit der Optik, die Windräder würden unterirdisch aussehen. Dort draußen habe man eine ästhetische Silhouette des Klosters Fährbrück, und hier hinein solle man zwei Windräder „pflanzen“, da sei er doch sehr überrascht. Und wenn schon einmal zwei Anlagen vorhanden seien, kämen irgendwann sicher noch mehr dazu, das könne man doch in der Region sehen. Am Schloss Neuschwanstein gebe es doch auch keine. Und was bedeute der Einwand des Landesamtes für Denkmalpflege? „Mögliche Betroffenheit…“ – werde das also alles zur Kenntnis genommen und abgehakt?

 

Herr Edwein verweist auf die Passage in Kursivschrift, derzufolge die Beeinträchtigung nicht den Grad der schweren Beeinträchtigung erreiche.


Beschluss:

 

Die im Artikel 82 Abs.1 BayBO verankerte 10-H-Regelung ist vom Gesetzgeber als Einschränkung der Privilegierung von Windkraftanlagen im unbeplanten Außenbereich (§ 35 Abs.1 Nr.5 BauGB) erlassen wurden, jedoch nicht zur Formulierung eines allgemeingültigen Mindestabstands zu Wohngebäuden.

 

Die vorliegende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die geschützten Tierarten in ihrem Bestand von dem Vorhaben nicht gefährdet sind.

 

Aktuelle Studien der Landesanstalt für Umwelt und Naturschutz Baden Württemberg zur Untersuchung der Auswirkungen des von WEA erzeugten Infraschalls auf den Menschen konnte unterhalb der Hörschwelle keine Wirkungen auf den Menschen nachweisen.

 

Es wurde eine computerbasierte Visualisierung nach den Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege angefertigt und dem Landesamt vorgelegt. Daraufhin äußerte sich das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wir folgt:

" Auf der Basis der vorgelegten Visualisierungen sind Beeinträchtigungen des Wirkungsraumes der Wallfahrtskirche zu erwarten, die jedoch nicht den Grad der schweren Beeinträchtigung erreichen."

 

Die blinkenden Signallichter sind hauptsächlich bei Dunkelheit wahrnehmbar.

 

Erhebliche Lichtreflexionen können durch die Beschichtung der Rotorblätter ausgeschlossen werden, die Richtwerte zum Schatteneinfluss werden eingehalten.

 

Anhand zweier unabhängiger Ertragsgutachten wurde der wirtschaftliche Betrieb der Anlagen sichergestellt.

 

Die Grenzwerte der TA- Lärm werden laut dem Schallgutachten an allen Immissionsorten unterschritten.

 

Ein Wertverlust durch Windräder ist nicht nachweisbar.

 

Es wurde vorab mit der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Würzburg) abgeklärt, ob eine persönliche Beteiligung gem. Art. 49 GO vorliegt, wenn Gemeinderäte in der Genossenschaft vertreten sind- dies ist nach Auffassung der Rechtsaufsichtsbehörde nicht der Fall.

 

Der Regionalplan wurde am 23.12.2016 verbindlich erklärt, das Vorranggebiet WK5 ist darin enthalten.