Sitzung: 16.02.2017 MGR/033/2017
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend
Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v.
§ 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH
beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung
wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und
dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.
Zum Bebauungsplan nehmen wir wie folgt
Stellung:
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Bickelsgraben“ bestehen unsererseits keine Einwände.
Am Rande des Planbereiches befinden sich
Telekommunikationslinien der Telekom.
Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der
Verwirklichung des Bebauungsplanes so gering wie möglich gehalten werden.
Deshalb bitten wir, unsere Belange wie folgt zu berücksichtigen und in den
Bebauungsplan mit aufzunehmen:
Auf die vorhandenen, dem öffentlichen
Telekommunikationsverkehr dienenden Telekommunikationslinien, ist bei Ihren
Planungen grundsätzlich Rücksicht zu nehmen.
Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen
TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben.
In allen Straßen sind geeignete und
ausreichende Trassen mit einer Leitungszone von ca. 0,2m bis 0,3m für die
Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das
"Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und
Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten.
Bei der Bauausführung ist darauf zu achten,
dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden
und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte
Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist.
Es ist erforderlich, dass sich die
Bauausführenden vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der
Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom informieren.
Hierzu bieten wir Ihnen bzw. der Baufirma eine
kostenfreie Auskunft im Internet über das System TAK (Trassenauskunft Kabel
https://trassenauskunft-kabel.telekom.de/html/index.html).
Weiterhin besteht die Möglichkeit
diesbezügliche Auskünfte auch unter der Mail-Adresse
mailto:Planauskunft.Sued@telekom.de bzw. über Fax: 0391 / 5802 13737 zu
erhalten.
Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu
beachten.
Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen
zur Errichtung eigener Telekommunikationslinien in Baugebieten. Je nach Ausgang
dieser Prüfungen wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem
Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden oder
geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die
Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten. Die Versorgung der Bürger mit
Universaldienstleistungen nach § 78 TKG wird sichergestellt.
Bitte teilen Sie uns rechtzeitig zum Zweck der
Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im
Geltungsbereich stattfinden werden.
Beschluss:
Der Hinweis des
Versorgungsträgers wird zur Kenntnis genommen.