Sitzung: 16.02.2017 MGR/033/2017
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Aus
Sicht der Mainfranken Netze GmbH bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen
den genannten Bebauungsplan.
Es
muss jedoch gewährleistet sein, dass die bestehenden Versorgungseinrichtungen
nicht beeinträchtigt und falls erforderlich gesichert werden.
Um
die künftige Versorgung des Wohngebietes mit elektrischer Energie zu
gewährleisten, ist neben der Verlegung der Versorgungskabel auch die Errichtung
einer öffentlichen Transformatorenstation notwendig. Die Abmessungen der dafür
benötigten Grundfläche betragen ca. 4 m x 7 m. Deren Lage richtet sich u.a.
auch nach dem künftigen Lastschwerpunkt, welcher sich, abhängig von den
Anforderungen der einzelnen Liegenschaften, im Rahmen der Projektplanungen
ergibt.
Zwecks
Koordinierung und bei diesbezüglichen Fragen setzen Sie sich bitte rechtzeitig
im Zuge der Entwurfsplanung mit unserer Planungsabteilung in Verbindung.
Ansprechpartner ist Herr Walkhoff, Alexander.Walkhoff@mainfrankennetze.de.
Die
öffentlichen Verkehrswege müssen beleuchtet werden. Bitte setzen Sie sich
diesbezüglich mit Herrn Klopf, 0931 361085, in Verbindung.
Sollten
Umverlegungen von Versorgungseinrichtungen erforderlich werden, so regelt sich
die Kostenträgerschaft nach dem Verursacherprinzip, sofern nicht andere
vertragliche Regelungen bestehen.
Die
Belange des Trinkwasserschutzes der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH sind
nicht betroffen.
Beschluss:
Der Hinweis des
Versorgungsträgers wird zur Kenntnis genommen.