Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Aus Sicht der Mainfranken Netze GmbH bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen den genannten Bebauungsplan.

Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die bestehenden Versorgungseinrichtungen nicht beeinträchtigt und falls erforderlich gesichert werden.

Um die künftige Versorgung des Wohngebietes mit elektrischer Energie zu gewährleisten, ist neben der Verlegung der Versorgungskabel auch die Errichtung einer öffentlichen Transformatorenstation notwendig. Die Abmessungen der dafür benötigten Grundfläche betragen ca. 4 m x 7 m. Deren Lage richtet sich u.a. auch nach dem künftigen Lastschwerpunkt, welcher sich, abhängig von den Anforderungen der einzelnen Liegenschaften, im Rahmen der Projektplanungen ergibt.

Zwecks Koordinierung und bei diesbezüglichen Fragen setzen Sie sich bitte rechtzeitig im Zuge der Entwurfsplanung mit unserer Planungsabteilung in Verbindung. Ansprechpartner ist Herr Walkhoff, Alexander.Walkhoff@mainfrankennetze.de.

Die öffentlichen Verkehrswege müssen beleuchtet werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Herrn Klopf, 0931 361085, in Verbindung.

Sollten Umverlegungen von Versorgungseinrichtungen erforderlich werden, so regelt sich die Kostenträgerschaft nach dem Verursacherprinzip, sofern nicht andere vertragliche Regelungen bestehen.

Die Belange des Trinkwasserschutzes der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH sind nicht betroffen.


Beschluss:

Der Hinweis des Versorgungsträgers wird zur Kenntnis genommen.