Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Das Plangebiet befindet sich ca. 1 ,8 km von der BAB A7 entfernt. Belange der Autobahndirektion Nordbayern werden nicht berührt.

Vorsorglich weisen wir auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 03.08.1988 Nr. II B/8-4641 .1-001/87 (MABI. Nr. 16/1988) hin und teilen nachstehend die zur Bemessung von Schallschutzmnahmen erforderlichen Angaben mit:

 

AS Gramschatzer Wald - AS Würzburg/Estenfeld

1.    Verkehrsbelastung lt. DTV SVZ 2010 59.012 Kfz./24 Std

2.    Prognosebelastung für 2020 70.000 Kfz./24 Std

3.    LKW-Anteil Tag/Nacht Prognose 15/30%

4.    Steigungen kleiner als 5%

 

Planungen der Straßenbauverwaltung

Der sechsstreifige Ausbau der Bundesautobahn A7 im Bereich zwischen AK Schweinfurt/Wemeck - AK Siebelried ist im derzeit gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Ausbaustufe "Weiterer Bedarf mit Planungsrecht" enthalten.

Es ist aus jetzigem Planungsstand von einem symmetrischen Ausbau (Anbau je eines zusätzlichen Fahrstreifens) auszugehen.


Beschluss:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.