Sitzung: 16.02.2017 MGR/033/2017
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Das Plangebiet befindet sich ca.
1 ,8 km von der BAB A7 entfernt. Belange
der Autobahndirektion
Nordbayern werden nicht
berührt.
Vorsorglich weisen wir auf
die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Inneren vom 03.08.1988
Nr. II B/8-4641 .1-001/87
(MABI. Nr. 16/1988)
hin und teilen nachstehend die zur Bemessung von
Schallschutzmaßnahmen erforderlichen Angaben
mit:
AS
Gramschatzer Wald - AS Würzburg/Estenfeld
1. Verkehrsbelastung lt. DTV
SVZ 2010 59.012 Kfz./24 Std
2. Prognosebelastung für 2020
70.000 Kfz./24 Std
3. LKW-Anteil
Tag/Nacht
Prognose 15/30%
4. Steigungen kleiner
als 5%
Planungen
der Straßenbauverwaltung
Der sechsstreifige
Ausbau der Bundesautobahn A7 im Bereich
zwischen AK Schweinfurt/Wemeck - AK Siebelried
ist im derzeit gültigen Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen in der Ausbaustufe
"Weiterer Bedarf mit Planungsrecht"
enthalten.
Es ist
aus jetzigem Planungsstand von einem symmetrischen Ausbau
(Anbau je eines zusätzlichen Fahrstreifens) auszugehen.
Beschluss:
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.