Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Ausgleichsmaßnahmen

 

A2

Die vorhandenen Grünlandflächen könnten durch eine Umwandlung von intensiver in extensive Bewirtschaftung in der Nutzung des Landwirtes verbleiben. Wenn die Pflanzmaßnahmen jedoch umgesetzt werden, weisen wir darauf hin, dass das Obstgehölz so zu pflanzen ist, das die Bewirtschaftung der Restfläche des Schlages nicht behindern wird. Wir appellieren deshalb, die Obstgehölze am Rande des Ackerschlages zu pflanzen. Zu guter Letzt ist darauf zu achten, dass kein Schattenwurf erfolgt und Wurzeln nicht in eventuell vorhandene Drainagen einwachsen und diese unbrauchbar machen.

 

A3

Damit diese Fläche auch weiterhin in der Bewirtschaftung des Landwirtes verbleiben kann, fordern wir die Ausgleichsfläche Nr. 751, in einen extensiv bewirtschafteten Acker umzuwandeln. Durch z.B. einen verminderten Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen und/oder einem doppelten Saatreihenabstand kann ein wertvoller naturschutzrelevanter Ausgleich stattfinden. Gleichzeitig wäre die Erzeugung regionaler Lebensmittel weiterhin möglich. Wir fordern diese Maßnahme zu überdenken und stattdessen auf produktionsintegrierte Maßnahmen zu setzten. Die Landwirtschaft trägt einen großen Beitrag zu mehr Biodiversität bei.

Die für die Welternährung am besten geeigneten Gebiete liegen aufgrund des gemäßigten Klimas und der hohen Bodenqualitäten bei uns in Zentraleuropa. Dies ist nicht nur ein Segen, sondern bedeutet auch Verantwortung. Tragen auch Sie Ihren Beitrag dazu bei, dass die Landwirtschaft weiterhin nachhaltige und gesunde Lebensmittel erzeugen kann.

 

A5 Hier gilt gleiches wie für die Ausgleichmaßnahme A3.

A1, A4, A6, A7 Hier bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Einwände und Bedenken.


Beschluss:

A2

Beide Flächen werden derzeit als Grünland genutzt. Es grenzt auch kein Acker unmittelbar an. Die Beeinträchtigung von benachbarten Ackerschlägen wird dadurch bereits minimiert.

Die genaue Positionierung der Bäume auf den Flächen erfolgt unter Berücksichtigung möglicher Drainagen.  

 

A3

Keine Änderung der Planung:

Der Eingriff betrifft neben der Ackerfläche insbesondere biotopkartierte Streuobstbestände mit wertvollem Baumbestand. Dadurch wird eine Betroffenheit von europarechtlich geschützten Fledermausarten und gehölzbrütenden Vogelarten ausgelöst. Aus Gründen des speziellen Artenschutzes muss der Verlust an Habitatstrukturen (Bäume mit Quartierangebot u.a.) kompensiert werden. Dabei muss der räumliche Zusammenhang mit dem Eingriff gegeben sein. Geeignet ist entsprechend der Raum östlich von Maidbronn bis zur Autobahn.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit von der Neuanlage von Biotopstrukturen, die zumindest mittel- bis langfristig diesen Arten entsprechende Lebensraumstrukturen bieten. Das ergänzende Aufhängen von Nistkästen kann dabei nur dazu beitragen, die Entwicklungszeit der Bäume zu überbrücken und kann alleine diesen Habitatverlust nicht kompensieren.

Die Baumpflanzungen als Neuanlage sind daher aus artenschutzrechtlichen Gründen notwendig. Die beschriebenen produktionsintegrierten Maßnahmen sind nicht geeignet diesen artenschutzrechtlichen Anforderungen zu genügen.

 

A5

Keine Änderung der Planung.

Die Maßnahmenfläche liegt im Bereich einer Brunnenanlage. Ackerbau ist hier nicht zulässig, da eine ganzjährige Vegetationsdecke erforderlich ist.

Die Fläche steht also auch unabhängig von dem hier zu beurteilenden Vorhaben der Landwirtschaft nicht mehr zur Verfügung.  Die naturschutzfachliche Aufwertung besteht in der zusätzlichen Gehölzpflanzung und der Förderung von blütenreichen Wiesenbeständen.