Von der Open Grid Europe GmbH, Essen, der Ferngas
Nordbayern GmbH, und der GasUNE GmbH & Co. KG, Straelen, sind wir mit der
Wahrnehmung ihrer Interessen im Rahmen der Bearbeitung von
Fremdplanungsanfragen und öffentlich-rechtlichen Verfahren beauftragt.
Die uns per E-Mail zur Einsicht gestellten Unterlagen zum
Entwurf des Bebauungsplans "Bickelsgraben" haben wir ausgewertet. ln
den Ausdruck des Bebauungsplans haben wir die Achse und die
Schutzstreifenaußengrenzen der Ferngasleitung eingezeichnet und Leitungskenndaten
hinzugeschrieben.
Zur
Ihrer weiteren Information erhalten Sie die Bestandsunterlagen (Bestandspläne
und Katasterpläne) der Ferngasleitung. Die Höhenangaben in den Längenschnitten
beziehen sich auf den Verlegungszeitpunkt Zwischenzeitliche Niveauänderungen
wurden nicht nachgetragen.
Die Darstellung der Ferngasleitung ist sowohl im Entwurf
zum Bebauungsplan "Bickelsgraben" als auch in den Bestandsunterlagen
nach bestem Wissen erfolgt. Gleichwohl ist die Möglichkeit einer Abweichung im
Einzelfall nicht ausgeschlossen.
Die Außengrenzen des Schutzstreifens werden bestimmt durch
die Lage der Rohrleitung, deren Achse grundsätzlich unter der Mittellinie des
Schutz-streifens liegt.
Wir bitten Sie, den Verlauf der Ferngasleitung anhand der
beigefügten Bestandsunterlagen in die Plangrundlage des Bebauungsplanes zu
übernehmen, in der Zeichenerklärung entsprechend zu erwähnen und in der Legende
zu erläutern.
Wie dem Ausdruck des Bebauungsplanentwurfs zu entnehmen
ist, quert die Ferngasleitung im süd-östlichen Teil des Bebauungsplanes
Flächen, die für ein allgemeines Wohngebiet und Grünflächen ausgewiesen werden
sollen.
Um eine nach den technischen Regelwerken unzulässige Be-
und Überbauung der Leitung auszuschließen, ist die Baugrenze an die äußere
Schutz-streifengrenze anzupassen. Wir weisen in diesem Zusammenhang außerdem
darauf hin, dass genehmigungsfreie bauliche Einrichtungen, wie etwa
Geräteschuppen, Pavillons o. ä. auch ausnahmsweise im dinglich gesicherten 10 m
Schutzstreifen nicht zulässig sind.
Die Leitungsbetreiberin ist aufgrund der einschlägigen
Vorschriften (Verordnung über Gashochdruckleitungen, Regelwerk des DVGW)
verpflichtet, alle leitungsgefährdenden und leitungsbeeinträchtigenden
Einflüsse vom Rohrnetz fernzuhalten. Der Schutzstreifen der Leitung muss
jederzeit sichtfrei und begehbar bleiben.
Eine Festsetzung des 10 m breiten Schutzstreifens mit
einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans
halten wir für sinnvoll. Hierdurch bleiben die Zugänglichkeit der Ferngasleitung
und deren Kontrolleinrichtungen gewährleistet.
Anpflanzungen, stellen eine potentielle Gefährdung für den
Bestand der Ferngasleitung dar, da das Wurzelwerk die Rohrisolierung
beschädigen kann und sie in Einzelfällen bei einem Umsturz Beschädigungen an
Leitungen hervorgerufen haben. Wir empfehlen daher, Anpflanzungen nur außerhalb
des 10 m breiten Schutzstreifens (5 m beiderseits der Leitungsachse)
vorzunehmen.
Wir bitten Sie unsere Einwendungen und Hinweise zu der
Ferngasleitung entsprechend in der Begründung zum Bebauungsplan
"Bickelsgraben" mit aufzunehmen.
Hinsichtlich der geplanten umweltrelevanten externen
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung/Minderung und zum Ausgleich der
nachteiligen Umwelt-auswirkungen teilen wir Ihnen mit, dass dort keine von der
Open Grid Europe GmbH betriebenen oder betreuten Ferngasleitungen berührt
werden.
Weitere Anregungen und Hinweise entnehmen Sie bitte dem
beilliegenden Merkblatt der Open Grid Europe GmbH zur Aufstellung von
Flächennutzungs-plänen und Bebauungsplänen.
Abschließend
bitten wir Sie uns am weiteren Verfahren zu beteiligen.
Beschluss:
Der Leitungsverlauf der
Ferngasleitung wird im Bebauungsplan dargestellt. Das Baufenster der
Grundstücke wird auf den Schutzstreifen der Ferngasleitung von 10 m verkleinert
sowie entsprechende Festsetzungen zur Bepflanzung getroffen. Ein Schutzstreifen
wird nicht eingerichtet, dafür wird eine Grunddienstbarkeit festgesetzt.