Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Von der Open Grid Europe GmbH, Essen, der Ferngas Nordbayern GmbH, und der GasUNE GmbH & Co. KG, Straelen, sind wir mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Rahmen der Bearbeitung von Fremdplanungsanfragen und öffentlich-rechtlichen Verfahren beauftragt.

Die uns per E-Mail zur Einsicht gestellten Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans "Bickelsgraben" haben wir ausgewertet. ln den Ausdruck des Bebauungsplans haben wir die Achse und die Schutzstreifenaußengrenzen der Ferngasleitung eingezeichnet und Leitungskenndaten hinzugeschrieben.

Zur Ihrer weiteren Information erhalten Sie die Bestandsunterlagen (Bestandspläne und Katasterpläne) der Ferngasleitung. Die Höhenangaben in den Längenschnitten beziehen sich auf den Verlegungszeitpunkt Zwischenzeitliche Niveauänderungen wurden nicht nachgetragen.

 

Die Darstellung der Ferngasleitung ist sowohl im Entwurf zum Bebauungsplan "Bickelsgraben" als auch in den Bestandsunterlagen nach bestem Wissen erfolgt. Gleichwohl ist die Möglichkeit einer Abweichung im Einzelfall nicht ausgeschlossen.

Die Außengrenzen des Schutzstreifens werden bestimmt durch die Lage der Rohrleitung, deren Achse grundsätzlich unter der Mittellinie des Schutz-streifens liegt.

Wir bitten Sie, den Verlauf der Ferngasleitung anhand der beigefügten Bestandsunterlagen in die Plangrundlage des Bebauungsplanes zu übernehmen, in der Zeichenerklärung entsprechend zu erwähnen und in der Legende zu erläutern.

Wie dem Ausdruck des Bebauungsplanentwurfs zu entnehmen ist, quert die Ferngasleitung im süd-östlichen Teil des Bebauungsplanes Flächen, die für ein allgemeines Wohngebiet und Grünflächen ausgewiesen werden sollen.

Um eine nach den technischen Regelwerken unzulässige Be- und Überbauung der Leitung auszuschließen, ist die Baugrenze an die äußere Schutz-streifengrenze anzupassen. Wir weisen in diesem Zusammenhang außerdem darauf hin, dass genehmigungsfreie bauliche Einrichtungen, wie etwa Geräteschuppen, Pavillons o. ä. auch ausnahmsweise im dinglich gesicherten 10 m Schutzstreifen nicht zulässig sind.

Die Leitungsbetreiberin ist aufgrund der einschlägigen Vorschriften (Verordnung über Gashochdruckleitungen, Regelwerk des DVGW) verpflichtet, alle leitungsgefährdenden und leitungsbeeinträchtigenden Einflüsse vom Rohrnetz fernzuhalten. Der Schutzstreifen der Leitung muss jederzeit sichtfrei und begehbar bleiben.

Eine Festsetzung des 10 m breiten Schutzstreifens mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans halten wir für sinnvoll. Hierdurch bleiben die Zugänglichkeit der Ferngasleitung und deren Kontrolleinrichtungen gewährleistet.

Anpflanzungen, stellen eine potentielle Gefährdung für den Bestand der Ferngasleitung dar, da das Wurzelwerk die Rohrisolierung beschädigen kann und sie in Einzelfällen bei einem Umsturz Beschädigungen an Leitungen hervorgerufen haben. Wir empfehlen daher, Anpflanzungen nur außerhalb des 10 m breiten Schutzstreifens (5 m beiderseits der Leitungsachse) vorzunehmen.

Wir bitten Sie unsere Einwendungen und Hinweise zu der Ferngasleitung entsprechend in der Begründung zum Bebauungsplan "Bickelsgraben" mit aufzunehmen.

Hinsichtlich der geplanten umweltrelevanten externen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung/Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umwelt-auswirkungen teilen wir Ihnen mit, dass dort keine von der Open Grid Europe GmbH betriebenen oder betreuten Ferngasleitungen berührt werden.

Weitere Anregungen und Hinweise entnehmen Sie bitte dem beilliegenden Merkblatt der Open Grid Europe GmbH zur Aufstellung von Flächennutzungs-plänen und Bebauungsplänen.

Abschließend bitten wir Sie uns am weiteren Verfahren zu beteiligen.


Beschluss:

Der Leitungsverlauf der Ferngasleitung wird im Bebauungsplan dargestellt. Das Baufenster der Grundstücke wird auf den Schutzstreifen der Ferngasleitung von 10 m verkleinert sowie entsprechende Festsetzungen zur Bepflanzung getroffen. Ein Schutzstreifen wird nicht eingerichtet, dafür wird eine Grunddienstbarkeit festgesetzt.