Die Regierung von Unterfranken / der
Regionale Planungsverband nahm bereits mit Schreiben vom 19./20.10.2011 zu dem
im Betreff genannten Bauleitplanentwurf Stellung. Damals erhoben wir Bedenken
gegen die geplante Ausweisung von 5,85 ha Allgemeiner Wohnbaufläche, da der
Bauleitplanung eine Bedarfsplanung, insbesondere mit Angaben zur
Bedarfsberechnung und dem Aufzeigen vorhandener Flächenpotenziale bzw.
Standortalternativen, fehlte.
In dem nun vorliegenden, geänderten
Bebauungsplanentwurf wurde der Geltungsbereich von ehem. 5,85 ha auf 2,80 ha
reduziert. Die Planung sieht jetzt die Ausweisung von 10 Bauparzellen im
Dorfgebiet und 27 Bauparzellen im allgemeinen Wohngebiet vor.
Weiter wurde die Begründung zum
Bebauungsplan u. a. um das Aufzeigen von noch unbebauten Baugrundstücken
ergänzt; diese entzögen sich allerdings der gemeindlichen Vermarktungs- bzw.
Nachverdichtungsmöglichkeit, da sich die Baugrundstücke in privater Hand befänden.
Zur tatsächlichen
Nachfragesituation als Bestandteil der Bedarfsplanung werden keine weiteren
Angaben gemacht. Insofern empfehlen wir, diese Dar-stellung in der Begründung
zum Bebauungsplanentwurf gemäß dem IMS vom 15.10.03 Nr. IIB6/5-8126-003/00
einzubringen - insbesondere auch vor dem Hintergrund der prognostizierten
Einwohnerentwicklung des Marktes Rimpar (-0,8 % bis 2034 gemäß dem
Demographie-Spiegel 2014-2034 des Bayer. Landesamts für Statistik) i. V. m.
einer flächensparenden, nachhaltigen Siedlungsentwicklung (vgl. Ziele und
Grundsätze u.a. in 3.1 und 3.2 LEP)
Insgesamt ist mit der Halbierung des
Planungsumfangs, dem Aufzeigen der gemeindlichen Aktivitäten zur
Nachverdichtung der bestehenden Siedlungs-struktur sowie der damit verbundenen
Auseinandersetzung mit bestehenden Flächenreserven hinsichtlich der damals von
uns angeführten Bedarfsplanung weitestgehend Rechnung getragen. Die Angaben zur
konkreten Baulandnachfrage bitten wir weiterhin zu ergänzen.
Lt. artenschutzrechtlicher Prüfung im Abschnitt
O der Begründung zum Bebauungsplan ist durch das Planvorhaben möglicherweise
auch Lebensraum für gefährdete Tierarten (Feldhamster) betroffen. Gemäß
Grundsatz 7.1.6 LEP sollen Lebensräume für wildlebende Arten gesichert und
entwickelt werden.
Insofern werden gegen den vorliegenden
Bebauungsplanentwurf dann keine Einwände erhoben, wenn auch die zuständigen
Naturschutzbehörden keine Einwände gegen den Planentwurf erheben bzw. diesem
zustimmen.
Hinweise
Nach dem hiesigen Planungs- und
Bestandskartenwerk betreffen u.a. die folgenden Festsetzungen, Planungen und
Einrichtungen das Gebiet des Bauleitplanentwurfs:
- Gasleitung, Rimpar - Viereth FGN LNr. 1 DN 300 (Open Grid
Europe)
- Ausbauplanung der Kreisstraße WÜ8 als Umgehungsstraße
(betrifft Ausgleichsfläche A4)
- Gewerbliche Baufläche (betrifft Ausgleichsfläche A4)
Falls nicht bereits geschehen sollten auch die jeweils
zuständigen Stellen bei der Aufstellung des Bauleitplans beteiligt werden.
Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung
und Landesplanung. Eine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange
ist damit nicht verbunden.
Beschluss:
Bei Anfragen von
Bauwerbern bei der Bauverwaltung gibt diese die Kontaktdaten der Eigentümer von
unbebauten Grundstücken innerorts weiter. Dadurch konnten in den letzten zwei
Jahren 9 Baulücken geschlossen werden.
Die prognostizierte Einwohnerentwicklung
wird mit den tatsächlichen Zahlen von 2000-2016 verglichen (Erst- und
Zweitwohnsitze, Maidbronn sowie Gesamtgemeinde Rimpar wird extra betrachtet).
Die untere
Naturschutzbehörde hat eine Stellungnahme abgegeben. Die darin enthaltenen Einwände
werden berücksichtigt, so dass die untere Naturschutzbehörde voraussichtlich
zustimmen wird.