Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Die Regierung von Unterfranken / der Regionale Planungsverband nahm bereits mit Schreiben vom 19./20.10.2011 zu dem im Betreff genannten Bauleitplanentwurf Stellung. Damals erhoben wir Bedenken gegen die geplante Ausweisung von 5,85 ha Allgemeiner Wohnbaufläche, da der Bauleitplanung eine Bedarfsplanung, insbesondere mit Angaben zur Bedarfsberechnung und dem Aufzeigen vorhandener Flächenpotenziale bzw. Standortalternativen, fehlte.

 

In dem nun vorliegenden, geänderten Bebauungsplanentwurf wurde der Geltungsbereich von ehem. 5,85 ha auf 2,80 ha reduziert. Die Planung sieht jetzt die Ausweisung von 10 Bauparzellen im Dorfgebiet und 27 Bauparzellen im allgemeinen Wohngebiet vor.

Weiter wurde die Begründung zum Bebauungsplan u. a. um das Aufzeigen von noch unbebauten Baugrundstücken ergänzt; diese entzögen sich allerdings der gemeindlichen Vermarktungs- bzw. Nachverdichtungsmöglichkeit, da sich die Baugrundstücke in privater Hand befänden.

 

Zur tatsächlichen Nachfragesituation als Bestandteil der Bedarfsplanung werden keine weiteren Angaben gemacht. Insofern empfehlen wir, diese Dar-stellung in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf gemäß dem IMS vom 15.10.03 Nr. IIB6/5-8126-003/00 einzubringen - insbesondere auch vor dem Hintergrund der prognostizierten Einwohnerentwicklung des Marktes Rimpar (-0,8 % bis 2034 gemäß dem Demographie-Spiegel 2014-2034 des Bayer. Landesamts für Statistik) i. V. m. einer flächensparenden, nachhaltigen Siedlungsentwicklung (vgl. Ziele und Grundsätze u.a. in 3.1 und 3.2 LEP)

Insgesamt ist mit der Halbierung des Planungsumfangs, dem Aufzeigen der gemeindlichen Aktivitäten zur Nachverdichtung der bestehenden Siedlungs-struktur sowie der damit verbundenen Auseinandersetzung mit bestehenden Flächenreserven hinsichtlich der damals von uns angeführten Bedarfsplanung weitestgehend Rechnung getragen. Die Angaben zur konkreten Baulandnachfrage bitten wir weiterhin zu ergänzen.

 

Lt. artenschutzrechtlicher Prüfung im Abschnitt O der Begründung zum Bebauungsplan ist durch das Planvorhaben möglicherweise auch Lebensraum für gefährdete Tierarten (Feldhamster) betroffen. Gemäß Grundsatz 7.1.6 LEP sollen Lebensräume für wildlebende Arten gesichert und entwickelt werden.

 

Insofern werden gegen den vorliegenden Bebauungsplanentwurf dann keine Einwände erhoben, wenn auch die zuständigen Naturschutzbehörden keine Einwände gegen den Planentwurf erheben bzw. diesem zustimmen.

 

Hinweise

Nach dem hiesigen Planungs- und Bestandskartenwerk betreffen u.a. die folgenden Festsetzungen, Planungen und Einrichtungen das Gebiet des Bauleitplanentwurfs:

- Gasleitung, Rimpar - Viereth FGN LNr. 1 DN 300 (Open Grid Europe)

- Ausbauplanung der Kreisstraße WÜ8 als Umgehungsstraße (betrifft Ausgleichsfläche A4)

- Gewerbliche Baufläche (betrifft Ausgleichsfläche A4)

 

Falls nicht bereits geschehen sollten auch die jeweils zuständigen Stellen bei der Aufstellung des Bauleitplans beteiligt werden.

Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden.


Beschluss:

Bei Anfragen von Bauwerbern bei der Bauverwaltung gibt diese die Kontaktdaten der Eigentümer von unbebauten Grundstücken innerorts weiter. Dadurch konnten in den letzten zwei Jahren 9 Baulücken geschlossen werden.

Die prognostizierte Einwohnerentwicklung wird mit den tatsächlichen Zahlen von 2000-2016 verglichen (Erst- und Zweitwohnsitze, Maidbronn sowie Gesamtgemeinde Rimpar wird extra betrachtet).

 

Die untere Naturschutzbehörde hat eine Stellungnahme abgegeben. Die darin enthaltenen Einwände werden berücksichtigt, so dass die untere Naturschutzbehörde voraussichtlich zustimmen wird.