Maßnahmen
zum Schutz vor Straßenlärm gehen
zu Lasten der Bauwerber.
Das
Baugebiet wird über die bestehende Ortsstraße bei Abschnitt
100 Station 1,415 und Abschnitt 100, Station
1,633 an die Kreisstraße WÜ 8 angeschlossen.
Auf
Grundlage der prognostizierten Mehrbelastung aus dem Baugebiet sind
die Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität
der oben genannten Anbindungen an die WÜ
8 nachzuweisen.
1. Bürgermeister
Losert verweist auf Berechnungen hinsichtlich von Linksabbiegestreifen. Bei
erwartetem Verkehrsaufkommen seien beide Knotenpunkte leistungsfähig und
ausreichend. Eine Linksabbiegespur sei nicht notwendig.
Ratsmitglied
Weidner erwähnt diesbezüglich die beabsichtigte IKEA-Erweiterung. Ohne
Ortsumgehung werde das „ein hartes Brot“.
Es bleibe, so 1.
Bürgermeister Losert, unbenommen, eine Linksabbiegespur zu bauen. Das koste
dann halt etwas. Wenn das gesetzlich nicht erforderlich sei, könnte man den
Bauwerbern zusätzliche Kosten ersparen.
Ratsmitglied
Schmid ist der Ansicht, dass man hier von zwei verschiedenen Dingen rede. Zum
einen gehe es um die Linksabbieger in die Kreisstraße, das sei wohl nicht
problematisch. Das größere Problem sei die Ausfahrt aus dem Baugebiet heraus in
die Kreisstraße Richtung Estenfeld.
Der Vorsitzende
hält eine Entzerrung der Verkehrsströme für wichtig.
Die Frage von
Ratsmitglied Wetzel, wer für den Anschluss an das Baugebiet zu zahlen habe,
beantwortet 1. Bürgermeister Losert mit der Gemeinde als Veranlasser.
Beschluss:
Schallschutzmaßnahmen
sind von den Grundstückseigentümern vorzunehmen (Schallschutzfenster, Ruheräume
auf der lärmabgewandten Seite)
Durch das Baugebiet ist mit einer
Steigerung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Derzeit beträgt der DTV 6656 Kfz/24h
(SV-Anteil 122).
Durch das Baugebiet werden 37
Grundstücke erschlossen, so dass mit ca.200 Pkw-Bewegungen aus und in das
Baugebiet gerechnet wird. Davon sind überschlägig 50% Linksabbieger ins
Baugebiet.
Die Berechnung gemäß HBS ergibt, dass
der Knoten noch leistungsfähig ist (mittlere Wartezeit < 20 Sekunden für
Linksabbieger). Somit sind keine Linksabbiegespuren erforderlich.
Die HBS-Berechnung wird als Anlage zum
Bebauungsplan hinzugefügt.