Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Wir danken für die in der Begründung unter K.2 vorgenommene Regelung und würden uns freuen, wenn diese zumindest nachrichtlich in den Bebauungsplan selbst aufgenommen werden könnte oder alternativ ein frühzeitiger Hinweis darauf an die Käufer der dort gelegenen Grundstücke erfolgen würde.


Beschluss:

Information: Der Text unter K.2 lautet:

„Die Abfallentsorgung ist sichergestellt durch das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg (team orange).

Die Unfallverhütungsvorschriften „Müllbeseitigung“ werden eingehalten.

Am Ende der Straße E ist keine Wendeanlage geplant und wird deswegen vom 3-achsigen Müllfahrzeug nicht angefahren. Die Mülltonnen sind an der nächsten ordnungsgemäß anfahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche (Straße D) zur Leerung bereitzustellen.“

 

Es sind keine Wendeanlagen geplant, da die Straße E einer späteren Erweiterung dienen soll.

Die Käufer der entsprechenden Grundstücke werden vor dem Kauf entsprechend informiert, wo die Mülltonnen zur Leerung bereitzustellen sind. Eine nachrichtliche Übernahme in den Bebauungsplan erfolgt nicht.