Wir
danken für die in der Begründung unter K.2 vorgenommene Regelung und würden uns
freuen, wenn diese zumindest nachrichtlich in den Bebauungsplan selbst
aufgenommen werden könnte oder alternativ ein frühzeitiger Hinweis darauf an
die Käufer der dort gelegenen Grundstücke erfolgen würde.
Beschluss:
Information: Der Text unter K.2 lautet:
„Die Abfallentsorgung ist
sichergestellt durch das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg (team
orange).
Die Unfallverhütungsvorschriften
„Müllbeseitigung“ werden eingehalten.
Am Ende der Straße E ist keine
Wendeanlage geplant und wird deswegen vom 3-achsigen Müllfahrzeug nicht
angefahren. Die Mülltonnen sind an der nächsten ordnungsgemäß anfahrbaren
öffentlichen Verkehrsfläche (Straße D) zur Leerung bereitzustellen.“
Es sind keine Wendeanlagen geplant,
da die Straße E einer späteren Erweiterung dienen soll.
Die Käufer der entsprechenden
Grundstücke werden vor dem Kauf entsprechend informiert, wo die Mülltonnen zur
Leerung bereitzustellen sind. Eine nachrichtliche Übernahme in den
Bebauungsplan erfolgt nicht.