Bei der Versorgung des Baugebietes mit Fernmeldeeinrichtungen sollte darauf
geachtet werden, dass jedes Grundstück einen Glasfaseranschluss erhält
(FTTH/FTTB).
Die auf Seite 11 unter Punkt P angesprochene Zuweisung der Restflächen von Flurstücken
(gefangene Grundstücke) an die benachbarten Grundstücken an der Estenfelder
Straße ist in der Praxis problematisch.
Es sollten schon vor der Rechtskraft des Bebauungsplanes mit den
Eigentümern Vereinbarungen dazu getroffen werden (Grundstückswert!).
Falls ein Umlegungsverfahren erforderlich wird, bitte ich, das
Vermessungsamt frühzeitig einzubinden.
Beschluss:
Der Breitbandausbau der Telekom (30
000 – 50 000 Mbit/s) wird im März 2017 abgeschlossen. Die Versorgung mit
Glasfaser wird bei der tiefbaulichen Planung berücksichtigt.
Auf dem Wohnbaugrundstück, das auf der Flurnr. 247
im Geltungsbereich geplant ist, wird am nördlichen Rand eine Grunddienstbarkeit
ausgewiesen und die Baugrenze mit 5m Abstand zur Grundstücksgrenze festgesetzt,
so dass die verbleibende Fläche des Grundstücks Flurnr. 247 anfahrbar bleibt.
Da die Gemeinde die Grundstücke nicht alle kaufen
kann, wird ein Umlegungsverfahren erforderlich.