Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Bei der Versorgung des Baugebietes mit Fernmeldeeinrichtungen sollte darauf geachtet werden, dass jedes Grundstück einen Glasfaseranschluss erhält (FTTH/FTTB).

 

Die auf Seite 11 unter Punkt P angesprochene  Zuweisung der Restflächen von Flurstücken (gefangene Grundstücke) an die benachbarten Grundstücken an der Estenfelder Straße ist in der Praxis problematisch.

Es sollten schon vor der Rechtskraft des Bebauungsplanes mit den Eigentümern Vereinbarungen dazu getroffen werden (Grundstückswert!).

 

Falls ein Umlegungsverfahren erforderlich wird, bitte ich, das Vermessungsamt frühzeitig einzubinden.


Beschluss:

Der Breitbandausbau der Telekom (30 000 – 50 000 Mbit/s) wird im März 2017 abgeschlossen. Die Versorgung mit Glasfaser wird bei der tiefbaulichen Planung berücksichtigt.

Auf dem Wohnbaugrundstück, das auf der Flurnr. 247 im Geltungsbereich geplant ist, wird am nördlichen Rand eine Grunddienstbarkeit ausgewiesen und die Baugrenze mit 5m Abstand zur Grundstücksgrenze festgesetzt, so dass die verbleibende Fläche des Grundstücks Flurnr. 247 anfahrbar bleibt.

Da die Gemeinde die Grundstücke nicht alle kaufen kann, wird ein Umlegungsverfahren erforderlich.