Das AELF Würzburg
wurde zum Vorentwurf des BBP "Bickelsgraben" beteiligt und hat dazu
am 18.10.2011 eine Stellungnahme abgegeben.
Der vorliegende
Entwurf umfasst nur das südliche Gebiet als Dorf- und Wohnbaugebiet mit einem
Flächenumfang von ca. 2,8 ha Größe. Infolge der leicht veränderten Planung und
des ausführlichen Umweltberichtes ergeben sich zur damaligen Stellungnahme noch
folgende veränderte landwirtschaftliche Belange:
Von Seiten der
Landwirtschaft wird begrüßt, dass der Schutz des Mutterbodens in den
Festsetzungen mit aufgenommen wurde. Ebenso, dass ein Bemühen erkennbar ist,
mit wertvollem Ackerboden sparsam umzugehen, da nur ein Baugebiet neu
ausgewiesen wird.
Landwirtschaftlicher
Verkehr
Die Straße Fl.Nr.
377, die durch das südliche Wohnbaugebiet führen soll, ist eine wichtige
Verkehrsader der Landwirte zu ihren Fluren. Am Straßenrand parkende Autos
erschweren bzw. verhindern deren Benutzung. Die Suche nach dem Halter eines
verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeuges gestaltet sich häufig konfliktreich.
Deshalb wird empfohlen die Akzeptanz des nötigen landwirtschaftlichen Verkehrs
bei den zukünftigen Bewohnern zu fördern und für ausreichend lichten
Verkehrsraum zu sorgen bzw. für diesen Bereich ein Halteverbot auszusprechen.
Dies gilt auch die beiden benachbarten Feldwege, die Flurnummer 309
(Storchsleiten) und Flurnummer 397 (Zehentfreien), die nicht für die
zukünftigen Bewohner für den Durchgangsverkehr freigegeben werden sollten. Die
geplante Hecke an der Ostseite zum Feldweg sollte so gepflanzt und später
gepflegt werden, dass diese den landwirtschaftlichen Verkehr nicht behindert.
Beschluss:
Die Regelung des
ruhenden Verkehrs ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Bei Bedarf werden
verkehrsrechtliche Anordnungen getroffen.
Kein
Änderungsbedarf am Umweltbericht.
Auf die angesprochenen Belange der
Landwirtschaft sollte bei der Unterhaltung der Hecke Rücksicht genommen werden.