Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Das AELF Würzburg wurde zum Vorentwurf des BBP "Bickelsgraben" beteiligt und hat dazu am 18.10.2011 eine Stellungnahme abgegeben.

 

Der vorliegende Entwurf umfasst nur das südliche Gebiet als Dorf- und Wohnbaugebiet mit einem Flächenumfang von ca. 2,8 ha Größe. Infolge der leicht veränderten Planung und des ausführlichen Umweltberichtes ergeben sich zur damaligen Stellungnahme noch folgende veränderte landwirtschaftliche Belange:

 

Von Seiten der Landwirtschaft wird begrüßt, dass der Schutz des Mutterbodens in den Festsetzungen mit aufgenommen wurde. Ebenso, dass ein Bemühen erkennbar ist, mit wertvollem Ackerboden sparsam umzugehen, da nur ein Baugebiet neu ausgewiesen wird.

 

Landwirtschaftlicher Verkehr

Die Straße Fl.Nr. 377, die durch das südliche Wohnbaugebiet führen soll, ist eine wichtige Verkehrsader der Landwirte zu ihren Fluren. Am Straßenrand parkende Autos erschweren bzw. verhindern deren Benutzung. Die Suche nach dem Halter eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeuges gestaltet sich häufig konfliktreich. Deshalb wird empfohlen die Akzeptanz des nötigen landwirtschaftlichen Verkehrs bei den zukünftigen Bewohnern zu fördern und für ausreichend lichten Verkehrsraum zu sorgen bzw. für diesen Bereich ein Halteverbot auszusprechen. Dies gilt auch die beiden benachbarten Feldwege, die Flurnummer 309 (Storchsleiten) und Flurnummer 397 (Zehentfreien), die nicht für die zukünftigen Bewohner für den Durchgangsverkehr freigegeben werden sollten. Die geplante Hecke an der Ostseite zum Feldweg sollte so gepflanzt und später gepflegt werden, dass diese den landwirtschaftlichen Verkehr nicht behindert.


Beschluss:

Die Regelung des ruhenden Verkehrs ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Bei Bedarf werden verkehrsrechtliche Anordnungen getroffen.

 

Kein Änderungsbedarf am Umweltbericht.

Auf die angesprochenen Belange der Landwirtschaft sollte bei der Unterhaltung der Hecke Rücksicht genommen werden.