Landwirtschaftliche
Immissionen
Es ist leider zu
beobachten, dass die Empfindlichkeit der Menschen gegenüber den Immissionen aus
der Landwirtschaft, wie Geruch, Lärm oder Staub, immer mehr zunimmt und diese
von Neubürgern weniger toleriert werden.
Das AELF
empfiehlt, den Bauwilligen beim Erwerb des Baugrundstückes darauf hinzuweisen
und folgende Festsetzung im Bebauungsplan aufzunehmen:
"Von
benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen und dem landwirtschaftlichen
Verkehr sind Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auch zu unüblichen Zeiten zu
erwarten. Diese sind ortsüblich und hinzunehmen. "
Beschluss:
Der Text bzgl. Lärm-, Staub- und
Geruchsemissionen wird nicht als Festsetzung sondern als Hinweis in den
Bebauungsplan aufgenommen:
"Von benachbarten landwirtschaftlichen
Nutzflächen und dem landwirtschaftlichen Verkehr sind Lärm-, Staub- und
Geruchsemissionen auch zu unüblichen Zeiten zu erwarten. Diese sind ortsüblich
und hinzunehmen. "
Kein Änderungsbedarf am Umweltbericht.