Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Landwirtschaftliche Immissionen

 

Es ist leider zu beobachten, dass die Empfindlichkeit der Menschen gegenüber den Immissionen aus der Landwirtschaft, wie Geruch, Lärm oder Staub, immer mehr zunimmt und diese von Neubürgern weniger toleriert werden.

Das AELF empfiehlt, den Bauwilligen beim Erwerb des Baugrundstückes darauf hinzuweisen und folgende Festsetzung im Bebauungsplan aufzunehmen:

"Von benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen und dem landwirtschaftlichen Verkehr sind Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auch zu unüblichen Zeiten zu erwarten. Diese sind ortsüblich und hinzunehmen. "


Beschluss:

Der Text bzgl. Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen wird nicht als Festsetzung sondern als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen:

"Von benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen und dem landwirtschaftlichen Verkehr sind Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auch zu unüblichen Zeiten zu erwarten. Diese sind ortsüblich und hinzunehmen. "

 

Kein Änderungsbedarf am Umweltbericht.