Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Bodenschutz

Seitens der Bodenschutzbehörde wird darauf hingewiesen, dass ein Eintrag im Altlastenkataster ABuDIS für die Altablagerung "Bickelsgraben" Rimpar/Maidbronn vorhanden ist.
Laut Untersuchungsbericht der vorgenommenen Detailuntersuchung vom 07.05.2014 umfasst das Untersuchungsgelände die Fl.Nr. 258, 264, 254, 256, 253, 251, 257 und 273. Im Bericht der Ergänzung zur Detailuntersuchung vom 07.03.2014 wird das Untersuchungsgelände auf folgende Flurstücke 253, 254, 255, 258, 259 und 264 beziffert.

Um den Gefahrenverdacht endgültig auszuräumen zu können, wurde der Markt Rimpar mit Schreiben vom 02.12.2016 zur Vornahme einer ergänzenden Detailuntersuchung aufgefordert.

 

1. Bürgermeister Losert erklärt hierzu, dass man im Plangebiet trotz Schürfungen in 4 m Tiefe nichts gefunden habe. Im Planungsbereich seien deshalb keine Altlasten erkennbar und auch nicht zu erwarten.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Pototzky, wie groß der Abstand zwischen den Gebieten sei, zeigt 1. Bürgermeister Losert die Abstände anhand des Planes. Zwischen den Gebieten verlaufe ein Graben. Dort vermute man Altlasten, aber selbst „Ur-Maidbronner“ könnten dazu keine Auskunft geben. Es solle sich wohl um den damals üblichen Hausmüll handeln.

 

Ratsmitglied Pototzky hält es für wichtig, in den Bebauungsplan einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen, so dass Bauinteressenten von der Sachlage Kenntnis nehmen könnten. Sonst sei man als Gemeinde eventuell schadensersatzpflichtig. Im Übrigen sollte man generell mit offenen Karten spielen.

 

Der Vorsitzende hat kein grundsätzliches Problem mit einem solchen Hinweis; ob er nach der Rechtslage sinnvoll sei, sei unklar. Man sei ja mit dem Büro Köhl in der Planung für eine zweite Regenrückhaltung in diesem Bereich. Damit wäre die Altlast, soweit überhaupt vorhanden, beseitigt. Man könne aber gerne den Hinweis aufnehmen, dass eine Hausmülldeponie dort eventuell möglich sei.

 

Frau Wieland verweist auf die diesbezügliche Stellungnahme des Landratsamtes dazu. Den Hinweis könne man aber drin lassen.

 

Ratsmitglied Wetzel hält das für ein Problem der Käufer. Die könnten vorher Bodengutachten in Auftrag geben, die Gemeinde habe sicher kein Problem damit.

 

Ratsmitglied Pototzky ist der Ansicht, dass man es den Käufern schuldig sei, mit offenen Karten zu spielen. Man müsse unbedingt darauf hinweisen, um den Vorwurf der arglistigen Täuschung zu vermeiden.

 

Ratsmitglied Weidner ist unter Bezugnahme auf Seite 44 („…kann nicht ausgeschlossen werden…“), der Ansicht, dass der Hinweis ja schon enthalten sei; von arglistiger Täuschung könne also keinesfalls gesprochen werden.

 

1. Bürgermeister Losert erklärt, dass der Hinweis aufgeführt wird, dann habe man seiner Pflicht Genüge getan.


Beschluss:

Da die Altablagerung außerhalb des Geltungsbereiches liegt, sind weitere Untersuchungen nicht Bestandteil des Bauleitplanungsverfahrens.

 

Keine Änderung an Umweltbericht oder Fachbeitrag Artenschutz.