Naturschutz
Die
vorliegenden Unterlagen bestehen aus dem Planteil und drei Textteilen. Es
handelt sich dabei um die Begründung, die Unterlagen zur speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung und zum Umweltbericht/Grünordnung.
Begründung
In der Begründung ist aufgeführt, dass wesentliche Teile der
Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereiches liegen. Zur Herstellung der
Vollzugssicherheit sind diese in den Geltungsbereich aufzunehmen oder anders zu
sichern (siehe Leitfaden Eingriffsregelung in der Bauleitplanung).
Unterlagen
zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
Hierzu
wird angemerkt, dass das auf Seite 11 ab Gliederungspunkt 3.2 als CEF- und
Ausgleichsmaßnahme dargestellte Grundstück Fl.Nr. 423 der Gemarkung Maidbronn
durch teilweise fehlende Bodenqualität nur zu ca. 75 % für
Feldhamsterhilfsmaßnahmen geeignet ist. Zur Vermeidung von Unklarheiten im
Vollzug sollte der diesem Zweck zugeordnete Flächenanteil konkretisiert werden.
Umweltbericht/Grünordnung
Hierin
sind ab Seite 18 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Artenschutzrecht)
und ab Seite 29 Ausgleichsmaßnahmen nach der Eingriffsregelung in der
Bauleitplanung dargestellt.
Zusammenfassung
Bei
Beachtung folgender notwendiger Änderungen sind die Naturschutzbelange
beachtet:
Alle
in den drei Textteilen enthaltenen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der
Auswirkungen auf das Artenschutzrecht und Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage
der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung sind in die Festsetzungen und in
den Geltungsbereich aufzunehmen, soweit dieses nicht bereits vorgesehen ist.
Das
beplante Grundstück Fl.Nr. 423 der Gemarkung Maidbronn ist bezüglich der
Einbindung in den Bebauungsplan so abzugrenzen, dass der verbleibende
Flächenanteil für Feldhamsterhilfsmaßnahmen geeignet ist.
Mit
dem Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplanes sind die Ausgleichsmaßnahmen
nach Art. 9 Satz 4 BayNatSchG an das Bayerische Ökoflächenkataster zu melden.
Beschluss:
Die Sicherung der
Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereiches wird durch Verträge mit den
Grundstückseigentümern gesichert, sofern sich die Flächen nicht in
Gemeindeeigentum befinden.
Vollzugssicherheit ist
im Laufe des Verfahrens sicherzustellen.
Die geforderte
Konkretisierung (des Flächenanteils) kann in Absprache mit dem
Bewirtschafter
erfolgen. Abbildung 2 zeigt die entsprechenden Bodenverhältnisse.
Abbildung 2:
Bodenschätzung aus IBALIS
Für Ausgleichsmaßnahmen
zur Förderung des Feldhamsters sind Lößlehmböden mit Bodenwerten ab 65
geeignet.
Die Abbildung zeigt,
dass der nördliche und östliche Teil diese Anforderungen erfüllt.
(Quelle: IBALIS –
Integriertes Bayerisches Landwirtschaftliches Informationssystem)
Die geforderte
Konkretisierung [des Flächenanteils] kann in Absprache mit dem Bewirtschafter
erfolgen. Abbildung 2 zeigt die entsprechenden Bodenverhältnisse.
Abbildung 2: Bodenschätzung aus IBALIS
Für Ausgleichsmaßnahmen zur
Förderung des Feldhamsters
sind Lößlehmböden mit
Bodenwerten ab 65 geeignet.
Die Abbildung zeigt, dass
der Nördliche und östliche
Teil diese Anforderungen
erfüllt.
(Quelle: IBALIS -
Integriertes Bayerisches
Landwirtschaftliches
Informationssystem)
Die getroffenen Festsetzungen werden
bezüglich Maßnahmen zur
Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen auf das Artenschutzrecht geprüft
und gegebenenfalls ergänzt.
Keine
inhaltliche Änderung.