Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Naturschutz

Die vorliegenden Unterlagen bestehen aus dem Planteil und drei Textteilen. Es handelt sich dabei um die Begründung, die Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und zum Umweltbericht/Grünordnung.

 

Begründung

In der Begründung ist aufgeführt, dass wesentliche Teile der Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereiches liegen. Zur Herstellung der Vollzugssicherheit sind diese in den Geltungsbereich aufzunehmen oder anders zu sichern (siehe Leitfaden Eingriffsregelung in der Bauleitplanung).

 

Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

Hierzu wird angemerkt, dass das auf Seite 11 ab Gliederungspunkt 3.2 als CEF- und Ausgleichsmaßnahme dargestellte Grundstück Fl.Nr. 423 der Gemarkung Maidbronn durch teilweise fehlende Bodenqualität nur zu ca. 75 % für Feldhamsterhilfsmaßnahmen geeignet ist. Zur Vermeidung von Unklarheiten im Vollzug sollte der diesem Zweck zugeordnete Flächenanteil konkretisiert werden.

 

Umweltbericht/Grünordnung

Hierin sind ab Seite 18 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Artenschutzrecht) und ab Seite 29 Ausgleichsmaßnahmen nach der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung dargestellt.

 

Zusammenfassung

Bei Beachtung folgender notwendiger Änderungen sind die Naturschutzbelange beachtet:

Alle in den drei Textteilen enthaltenen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen auf das Artenschutzrecht und Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung sind in die Festsetzungen und in den Geltungsbereich aufzunehmen, soweit dieses nicht bereits vorgesehen ist.

Das beplante Grundstück Fl.Nr. 423 der Gemarkung Maidbronn ist bezüglich der Einbindung in den Bebauungsplan so abzugrenzen, dass der verbleibende Flächenanteil für Feldhamsterhilfsmaßnahmen geeignet ist.

Mit dem Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplanes sind die Ausgleichsmaßnahmen nach Art. 9 Satz 4 BayNatSchG an das Bayerische Ökoflächenkataster zu melden.


Beschluss:

Die Sicherung der Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereiches wird durch Verträge mit den Grundstückseigentümern gesichert, sofern sich die Flächen nicht in Gemeindeeigentum befinden.

 

Vollzugssicherheit ist im Laufe des Verfahrens sicherzustellen.

 

Die geforderte Konkretisierung (des Flächenanteils) kann in Absprache mit dem

Bewirtschafter erfolgen. Abbildung 2 zeigt die entsprechenden Bodenverhältnisse.

 

Abbildung 2: Bodenschätzung aus IBALIS

 

Für Ausgleichsmaßnahmen zur Förderung des Feldhamsters sind Lößlehmböden mit Bodenwerten ab 65 geeignet.

 

Die Abbildung zeigt, dass der nördliche und östliche Teil diese Anforderungen erfüllt.

 

(Quelle: IBALIS – Integriertes Bayerisches Landwirtschaftliches Informationssystem)

 

 

Die geforderte Konkretisierung [des Flächenanteils] kann in Absprache mit dem Bewirtschafter erfolgen. Abbildung 2 zeigt die entsprechenden Bodenverhältnisse.

Abbildung 2: Bodenschätzung aus IBALIS

Für Ausgleichsmaßnahmen zur Förderung des Feldhamsters

sind Lößlehmböden mit Bodenwerten ab 65 geeignet.

Die Abbildung zeigt, dass der Nördliche und östliche

Teil diese Anforderungen erfüllt.

(Quelle: IBALIS - Integriertes Bayerisches

Landwirtschaftliches Informationssystem)

 

Die getroffenen Festsetzungen werden bezüglich Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen auf das Artenschutzrecht geprüft und gegebenenfalls ergänzt.

Keine inhaltliche Änderung.