Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Denkmalschutz

 

Aus denkmalschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Einwände.

Die im Verfahren zu berücksichtigenden denkmalschutzrechtlichen Belange sind gewahrt.

Zusätzliche Hinweise oder Anmerkungen sind nicht veranlasst.


Beschluss:

Keine Abwägungsempfehlung erforderlich.