Immissionsschutz
1.
Der Markt Rimpar beabsichtigt die Ausweisung eines
Baugebietes am östlichen Ortsrand von Maidbronn. Ursprünglich war als Art der
Nutzung nur WA (allgemeines Wohngebiet) geplant. Jetzt ist eine Gliederung in
WA und MD (Dorfgebiet) bei reduzierter Fläche vorgesehen.
Gemäß Begründung
wird die ebenfalls beabsichtigte Ausweisung eines zweiten WA-Gebietes am
nordöstlichen Ortsrand von Maidbronn neben dem Sportgelände zunächst nicht
weiter verfolgt.
2.
Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 2,80 ha. Es
sind 10 Bauparzellen MD (Dorfgebiet) und 27 Bauparzellen WA (allgemeines
Wohngebiet) sowie ein Kinderspielplatz und eine öffentliche Fläche zur
Vorreinigung der Oberflächenwässer und Rückhaltung vorgesehen. Westlich grenzen
eine Kfz-Werkstatt und das Feuerwehrgerätehaus mit Jugendkeller an.
3.
In der Stellungnahme des Immissionsschutzes zum
SCOPING wurde gefordert, dass die schalltechnische Verträglichkeit des
Plangebietes mit diesen benachbarten Nutzungen nachzuweisen ist und auch die
Geräuscheinwirkungen infolge der westlich verlaufenden Kreisstraße WÜ 8 zu
untersuchen sind. Es wurde darauf hingewiesen, dass gemäß DIN 18005
(Schallschutz im Städtebau) an WA-Gebieten folgende Orientierungswerte gelten:
tags 55 dB(A)
nachts 40 dB(A) für Gewerbelärm und 45
dB(A) für Verkehrslärm.
4.
Es liegt ein entsprechendes schalltechnisches
Gutachten der Wölfel beratende Ingenieure GmbH & Co. KG vom 17.03.2014 vor
[Berichtsnummer: Y0054/005-01; Markt Rimpar, Bebauungsplan „Bickelsgraben“
Maidbronn, Schallimmissionsprognose Verkehrs- und Anlagenlärm].
4.1 In
diesem Gutachten sind untersucht, Geräuscheinwirkungen infolge:
-
Kfz-Werkstatt „ad Auto Dienst Hartmann“
(Schallabstrahlung
des Werkstattgebäudes, Technische Aggregate im Freien, Anlagenverkehr -
Parkverkehr, Fahrverkehr Pkw; Fahrverkehr / Rangieren Lkw)
-
Feuerwehr Maidbronn (incl. Jugendraum im Keller)
(Parkverkehr,
Übungsbetrieb auf Freiflächen, Lkw Fahrbetrieb / Rangieren, Maschinen,
Werkstatt und Waschen, Einsätze Feuerwehr)
-
Kreisstraße WÜ 8
Das Gutachten
wurde vom zuständigen Umweltingenieur auf Plausibilität geprüft. Den
Berechnungen kann aus fachlicher Sicht gefolgt werden.
4.2 Als Ergebnis lässt
sich folgendes festhalten:
-
Die Schallimmissionen der Kfz-Werkstatt und der
Feuerwehr führen zu Überschreitungen der für WA-Gebiete geltenden
Orientierungswerte tagsüber um bis zu 8 dB(A) und nachts um bis zu 2 dB(A). Bei
Feuerwehreinsätzen während der Nacht ist mit Überschreitungen von 4 dB(A) zu
rechnen.
-
Auftretende Spitzenpegel sind während der
Tagzeitraums in der Regel unkritisch. Während der Nacht sind bei Lkw- und
Pkw-Parkvorgängen Überschreitungen zu erwarten.
-
Als Abhilfe werden im Gutachten folgende Hinweise
vorgeschlagen:
o
Einschränkungen des Betriebs der Kfz-Werkstatt
(keine lärmrelevanten Arbeiten bei geöffneten Toren)
o
Einschränkungen des Übungsbetriebes der Feuerwehr
auf den Freiflächen des Grundstückes (Übungsbetrieb nach 20 Uhr ohne Einsatz
von lärmrelevanten Arbeitsgeräten -Sägen, Trennschneider u.ä.; keine regulären
Übungen und kein Parkverkehr nach 22 Uhr)
o
alternativ: Lärmschutzwand entlang der
nächstliegenden Grundstücksgrenzen oder Verzicht auf Bebauung in Bereichen der
Überschreitung
o
Wegen der Überschreitungen des
Nacht-Immissionsrichtwertes bei Feuerwehreinsätzen während der Nacht schlägt
der Gutachter vor, diese als seltene Ereignisse zu werten. Die Richtwerte für
seltene Ereignisse [tags/nachts 70/55 dB(A)] sind eingehalten. Das Martinshorn
darf dabei nicht auf dem Betriebsgrundstück betätigt werden.
-
Verkehrslärm
Im Nahbereich der
Kreisstraße WÜ 8 treten tagsüber Überschreitungen des für WA-Gebiete geltenden
Orientierungswertes [55 dB(A)] von bis zu 2 dB(A) auf. Nachts wird der
Orientierungswert von 45 dB(A) um bis ca. 5 dB(A) überschritten.
-
Nach Auffassung des Gutachters sind aktive
Schallschutzmaßnahmen zur Reduzierung der räumlichen Situation nicht sinnvoll
und machbar. Im Rahmen der Abwägung hält der Gutachter bauliche Maßnahmen zum
Schallimmissionsschutz für akzeptabel und verweist abschließend darauf, dass
die für Mischgebiete geltenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
(Verkehrslärmschutzverordnung) eingehalten werden.
4.3
Beurteilung
-
MD-Ausweisung
Im
Nahbereich der Kfz-Werkstatt und des Feuerwehrhauses sind nun nicht mehr
WA-Bauplätze, sondern 10 Bauparzellen MD (Dorfgebiet) vorgesehen. In
Dorfgebieten ist größeres Maß von Geräuschen und Gerüchen zumutbar, als in
einem WA.
Gemäß
DIN 18005 gelten in Dorfgebieten (Lärm-) Orientierungswerte von
tags 60 dB(A)
nachts 45 dB(A) für Gewerbelärm und
50 dB(A) für
Verkehrslärm.
Dorfgebiete dienen
der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher
Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden
Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienenden
Handwerksbetrieben. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten ist vorrangig Rücksicht
zu nehmen. [§ 5 BauNVO]
Nach
hiesiger Auffassung dürfte sich aufgrund des Gebietszuschnittes und der
geringen Grundstücksgrößen kaum ein Dorfgebiet entwickeln können. Fraglich ist
auch, ob ein Bedarf besteht. Wenn sich dort ein WA entwickelt, ist
immissionsschutzrechtlich die tatsächliche Nutzung WA zu berücksichtigen.
-
textliche Festsetzungen
In den textlichen
Festsetzungen ist für 6 Grundstücke des MD-Gebietes vorgeschrieben, dass
notwendige Lüftungsfenster für Ruheräume (Schlafzimmer, Kinderzimmer) an den
schallabgewandten Gebäudeseiten anzuordnen sind. Aus dieser Festsetzung geht
nicht hervor, auf welche Emittenten sich dies bezieht und wo die
schallabgewandten Seiten sind.
-
Einschränkungen Feuerwehr und Kfz-Werkstatt
Die Einschränkung
bzgl. Feuerwehr und Jugendkeller dürfte machbar sein, weil der Markt Rimpar
selbst Bauherr ist. Allerdings sind hierzu weder in der Begründung noch im
Umweltbericht Aussagen getroffen.
Die geplante
Wohnbebauung östlich der Kfz-Werkstatt schränkt diese ein. Eine Einschränkung
der Kfz-Werkstatt ist im Rahmen der Bauleitplanung kaum regelbar. Aus der
Begründung geht hierzu nichts hervor. D.h., es fehlt die Abwägung.
-
Verkehrslärmimmissionen
Lt. Begründung
liegen die Verkehrslärmimmissionen der Kreisstraße unter den maßgebenden
Orientierungswerten. Dies trifft nicht zu. An mindesten 3 WA-Baugrundstücken am
südlichen Rand des Plangebietes wird der Nacht-Orientierungswert von 45 dB(A)
überschritten. auch an 8 der 10 MD-Parzellen wird dieser Wert überschritten.
Schallschutzmaßnahmen, wie lärmorientierende Bauweise in Bezug auf
Verkehrlärmimmissionen sind nicht vorgesehen.
4.4 Fazit
-
Die geplante Wohnbebauung (MD und WA) schränkt die
Feuerwehr Maidbronn und die Kfz-Werkstatt „ad Auto Dienst Hartmann“ ein.
-
Die Geräuscheinwirkungen infolge der Kreisstraße WÜ
8 führen in Teilbereichen zu Überschreitungen des an WA Gebieten geltenden
Nacht-Orientierungswertes. Schallschutzmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
-
Die Belange des Immissionsschutzes sind nach
hiesiger Auffassung nicht ausreichend gewürdigt.
-
Beim geplanten MD (10 MD Bauparzellen) stellt sich
die Frage des Etikettenschwindels.
Beschluss:
Zu 4.3 Beurteilungen,
textliche Festsetzungen: die Emittenten Verkehr, Feuerwehr, Kfz-Werkstatt
werden erwähnt und beschrieben dass die schallabgewandten Seiten im Osten
liegen.
Die geplante
Wohnbebauung, die im Flächennutzungsplan bereits ausgewiesen ist, ist umgekehrt
auch durch die Feuerwehr und die Kfz-Werkstatt eingeschränkt.
Die bisher als MD
ausgewiesenen Grundstücke werden als WA-Gebiet ausgewiesen. Als
Lärmschutzmaßnahme sind Schallschutzfenster sowie Ruheräume auf der
lärmabgewandten Seite von den Grundstückseigentümern vorzunehmen. Auf dem
Gelände der Feuerwehr und der Kfz-Werkstatt wird eine Schallschutzwand
errichtet.
Alternativ könnte auch ein MI-Gebiet festgesetzt werden. da
diese gemäß BauNVO vorwiegend dem Wohnen dienen.