Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Legende

 

-       Es wird empfohlen die als „öffentliche Fläche zur Vorreinigung der Oberflächenwässer und Rückhaltung„ dargestellte Fläche in der Planzeichnung mit dem Zeichen für „Abwasser“ zu versehen, da das Niederschlagswasser nach § 9 Nr. 14 BauGB unter „Flächen für die Abfall- und Abwasserbeseitigung, einschließlich Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser, sowie Ablagerungen“ fällt.

 

-       Es wird zur besseren Lesbarkeit der Planlegende empfohlen, das Planzeichen der „Straßenbegrenzungslinie“ zum Planzeichen der „öffentlichen Straßenverkehrsfläche“ zu verschieben.

 

-       Es wird zur besseren Verständlichkeit empfohlen, das Planzeichen des Spielplatzes zum Planzeichen der „öffentlichen Grünfläche“ zu verschieben, da das Planzeichen die nähere „Zweckbestimmung“ der festgesetzten Grünfläche als „Spielplatz“ darstellt.


Beschluss:

Die als „öffentliche Fläche zur Vorreinigung der Oberflächenwässer und Rückhaltung“ dargestellte Fläche wird mit dem Zeichen für „Abwasser“ versehen.

 

Die weiteren Hinweise zur Legende (Straßenbegrenzungslinie, öffentliche Grünfläche mit Spielplatz) werden übernommen.