Legende
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Es wird empfohlen die als
„öffentliche Fläche zur Vorreinigung der Oberflächenwässer und Rückhaltung„
dargestellte Fläche in der Planzeichnung mit dem Zeichen für „Abwasser“ zu
versehen, da das Niederschlagswasser nach § 9 Nr. 14 BauGB unter „Flächen für
die Abfall- und Abwasserbeseitigung, einschließlich Rückhaltung und
Versickerung von Niederschlagswasser, sowie Ablagerungen“ fällt.
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Es wird zur besseren
Lesbarkeit der Planlegende empfohlen, das Planzeichen der
„Straßenbegrenzungslinie“ zum Planzeichen der „öffentlichen
Straßenverkehrsfläche“ zu verschieben.
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Es wird zur besseren
Verständlichkeit empfohlen, das Planzeichen des Spielplatzes zum Planzeichen
der „öffentlichen Grünfläche“ zu verschieben, da das Planzeichen die nähere
„Zweckbestimmung“ der festgesetzten Grünfläche als „Spielplatz“ darstellt.
Beschluss:
Die als „öffentliche Fläche zur Vorreinigung
der Oberflächenwässer und Rückhaltung“ dargestellte Fläche wird mit dem Zeichen
für „Abwasser“ versehen.
Die weiteren Hinweise zur Legende
(Straßenbegrenzungslinie, öffentliche Grünfläche mit Spielplatz) werden
übernommen.