Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

in dem ausgelegten Bebauungsplan Bickelsgraben weise ich erneut darauf hin dass mein Grundstück Flur Nr. 248 nicht einbezogen werden darf.

Sie sehen in ihrer Planung vor einen Teil meiner Grundstücksfläche im Einfahrtsbereich der Maschinenhalle in den Straßenbau mit einzubeziehen.

Dies ist jedoch nicht möglich, da ich diesen Vorraum vor den Torflügeln benötige um einzufahren und auch um zu rangieren. Nehmen sie die aktuelle Grundstücksgrenze an.

Dies haben sie bereits in ihrer letzten Auslage nicht berücksichtigt und nicht korrigiert.

Ebenso berücksichtigen sie im Straßenbau eine Zufahrtsmöglichkeit auf der gesamten Grundstücksbreite damit wie bisher sowohl die Halle als auch das dahinter liegende Flurstück mit landwirtschaftlichen Maschinen angefahren werden kann.

Ich möchte noch darauf hinweisen dass sie in der Aufstellung des aktuellen Bebauungsplanes nicht das Ergebnis der Anliegerbefragung (Variante 1-3) berücksichtigt haben.


Beschluss:

Der Verlauf der Straße B wird geändert bzw. die Flurnr. 248 wird nicht überplant.