zum ausgelegten
Bebauungsplan Bickelsgraben haben wir folgende Anregungen/Stellungnahmen.
a)
Unser gemeinsames Flurstück Nr. 255 bieten wir zum
Tausch auf Flur Nr. 247/246 an.
Somit können Sie
den Bereich Flurnr. 253 -256 komplett überplanen und müssen hier in der
Gestaltung und Entwicklung der Bebauung keine Rücksicht auf unser Flurstück
nehmen.
Ebenso wäre dann
der Bereich Flur Nr. 250, 248, 248/2, 247 und 246 als zusammenhängende Fläche
unberücksichtigt was, in der Entwicklung förderlich wäre.
Eine erhöhte
Abstandsfläche zur bestehenden Maschinenhalle Flur Nr. 248 von 5 Metern muss
nicht berücksichtigt werden.
Die auf dem
Flurstück 247/246 nicht berücksichtigte Fläche wäre somit zusammenhängend als
vorhandene Obstbaumwiese und Flurstück als grünes Band erhalten.
Die erforderliche
Ausgleichsfläche würde reduziert werden.
Wir bitten hierzu
um Kontaktaufnahme und ein Abstimmungsgespräch.
b)
Ausgleichsflächenbebauungsplan
Der Plan sieht die
Flächen A1 - A5 vor.
A 1 Die
Renaturierung und der Ausbau des Bickelsgrabens ist hier gut gewählt.
A 2 Diese beiden
Flächen werden seit Jahrzehnten schon als Wiese brachliegend genutzt und liegen
bereits in einem sehr natürlichen Bereich weit außerhalb der Bebauung.
A 3 Ist eine
intensiv bebaute Ackerfläche, ein Teilstück eines bebauten Feldstückes
A 4 Diese
Ausgleichsfläche, welche als Hamsterausgleichsfläche vorgesehen ist, liegt im
Korridor der geplanten Umgehungsstraße von Maidbronn. Somit wird bei deren Bau eine erneute
Ausgleichflächenmaßnahme erforderlich.
Die Lage dieser
Ausgleichsfläche behindert die seitens der Gemeinde Rimpar geplante
Ortsumfahrung von Maidbronn.
A 5 Diese
Ausgleichsfläche liegt im Gemeindeteil Gramschatz.
Vorschlag zur
Gestaltung der Ausgleichsfläche.
Wenn es stimmt,
dass die Umgehungsstraße, sowie die Abfahrt Maidbronn realisiert werden soll
(so wie es kürzlich in der Mainpost abgebildet war), so bemühen Sie sich um den
Bereich zwischen der geplanten Abfahrt und der geplanten Bebauung (oberhalb
Flurnummer 402) und nehmen diesen Bereich als Ausgleichsfläche.
Hier können Sie
Lärmschutz, Hamsterbereich und Streuobst unter einem Hut bringen.
Somit haben Sie 2
Ausgleichsflächenbereiche in unmittelbarer Nähe zur Maßnahme (unterhalb des
Grabens und oberhalb der Fläche zwischen Umgehungsstraße und Bebauung). Diese
können dann auch besser gepflegt werden als eine Vielzahl von Flächen, die
verstreut in der gesamten Gemarkung liegen.
Hier könnten Sie
unterhalb der kleinen vorhandenen Streuobstwiese wunderbar zusammenhängend
anschließen, womit auch die Hamsterproblematik einfach gelöst wäre.
Beschluss:
Den Anregungen wird
nicht entsprochen.
Flurnr. 255 wurde aus
dem Geltungsbereich herausgenommen, da sich aufgrund des Streuobstbestandes ein
sehr hoher Kompensationsbedarf ergibt.
Ein Grundstückstausch
ist erst nach der Umlegung möglich, da sich die Flurnr. 247 und 246 nicht in
Gemeindeeigentum befinden.
Die Ausgleichsflächen
werden mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Hinweise dazu werden
zur Kenntnis genommen.