Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

zum ausgelegten Bebauungsplan Bickelsgraben haben wir folgende Anregungen/Stellungnahmen.

 

a)    Unser gemeinsames Flurstück Nr. 255 bieten wir zum Tausch auf Flur Nr. 247/246 an.

Somit können Sie den Bereich Flurnr. 253 -256 komplett überplanen und müssen hier in der Gestaltung und Entwicklung der Bebauung keine Rücksicht auf unser Flurstück nehmen.

Ebenso wäre dann der Bereich Flur Nr. 250, 248, 248/2, 247 und 246 als zusammenhängende Fläche unberücksichtigt was, in der Entwicklung förderlich wäre.

Eine erhöhte Abstandsfläche zur bestehenden Maschinenhalle Flur Nr. 248 von 5 Metern muss nicht berücksichtigt werden.

Die auf dem Flurstück 247/246 nicht berücksichtigte Fläche wäre somit zusammenhängend als vorhandene Obstbaumwiese und Flurstück als grünes Band erhalten.

Die erforderliche Ausgleichsfläche würde reduziert werden.

Wir bitten hierzu um Kontaktaufnahme und ein Abstimmungsgespräch.

 

b)    Ausgleichsflächenbebauungsplan

Der Plan sieht die Flächen A1 - A5 vor.

A 1 Die Renaturierung und der Ausbau des Bickelsgrabens ist hier gut gewählt.

A 2 Diese beiden Flächen werden seit Jahrzehnten schon als Wiese brachliegend genutzt und liegen bereits in einem sehr natürlichen Bereich weit außerhalb der Bebauung.

A 3 Ist eine intensiv bebaute Ackerfläche, ein Teilstück eines bebauten Feldstückes

A 4 Diese Ausgleichsfläche, welche als Hamsterausgleichsfläche vorgesehen ist, liegt im Korridor der geplanten Umgehungsstraße von Maidbronn. Somit wird bei deren Bau eine erneute Ausgleichflächenmaßnahme erforderlich.

Die Lage dieser Ausgleichsfläche behindert die seitens der Gemeinde Rimpar geplante Ortsumfahrung von Maidbronn.

A 5 Diese Ausgleichsfläche liegt im Gemeindeteil Gramschatz.

 

Vorschlag zur Gestaltung der Ausgleichsfläche.

Wenn es stimmt, dass die Umgehungsstraße, sowie die Abfahrt Maidbronn realisiert werden soll (so wie es kürzlich in der Mainpost abgebildet war), so bemühen Sie sich um den Bereich zwischen der geplanten Abfahrt und der geplanten Bebauung (oberhalb Flurnummer 402) und nehmen diesen Bereich als Ausgleichsfläche.

Hier können Sie Lärmschutz, Hamsterbereich und Streuobst unter einem Hut bringen.

Somit haben Sie 2 Ausgleichsflächenbereiche in unmittelbarer Nähe zur Maßnahme (unterhalb des Grabens und oberhalb der Fläche zwischen Umgehungsstraße und Bebauung). Diese können dann auch besser gepflegt werden als eine Vielzahl von Flächen, die verstreut in der gesamten Gemarkung liegen.

Hier könnten Sie unterhalb der kleinen vorhandenen Streuobstwiese wunderbar zusammenhängend anschließen, womit auch die Hamsterproblematik einfach gelöst wäre.


Beschluss:

Den Anregungen wird nicht entsprochen.

Flurnr. 255 wurde aus dem Geltungsbereich herausgenommen, da sich aufgrund des Streuobstbestandes ein sehr hoher Kompensationsbedarf ergibt.

Ein Grundstückstausch ist erst nach der Umlegung möglich, da sich die Flurnr. 247 und 246 nicht in Gemeindeeigentum befinden.

Die Ausgleichsflächen werden mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Hinweise dazu werden zur Kenntnis genommen.