Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der geplante südöstlich am Ortsrand von Maidbronn gelegene Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bickelsgraben“ als „W“ (Wohnbaufläche) dargestellt. Im Bebauungsplan ist dagegen vorgesehen, größere Bereiche als „MD“ (Dorfgebiet nach BauNVO) festzusetzen.

Daraus ergibt sich, dass sich der Bebauungsplan entgegen den Vorgaben des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Die Bauleitpläne sind aufeinander abzustimmen. Also ist entweder der Flächennutzungsplan zu ändern oder die Art der Nutzung des sich in Aufstellung befindenden Bebauungsplans anzupassen.


Beschluss:

Die Flächen werden als WA-Gebiet ausgewiesen, eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist somit nicht erforderlich.