Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der geplante südöstlich am Ortsrand
von Maidbronn gelegene Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bickelsgraben“ als
„W“ (Wohnbaufläche) dargestellt. Im Bebauungsplan ist dagegen vorgesehen,
größere Bereiche als „MD“ (Dorfgebiet nach BauNVO) festzusetzen.
Daraus ergibt sich, dass sich der Bebauungsplan entgegen den Vorgaben
des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht vollständig
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Die Bauleitpläne sind aufeinander abzustimmen. Also ist entweder der
Flächennutzungsplan zu ändern oder die Art der Nutzung des sich in Aufstellung
befindenden Bebauungsplans anzupassen.
Beschluss:
Die Flächen werden als
WA-Gebiet ausgewiesen, eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist somit nicht
erforderlich.