Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Der Vorsitzende erläutert die Rechtslage. Demnach sei der Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen. Im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigtenn Personen könne die Frist um drei Monate verlängert werden.

 

Entsprechend wäre demnach die Abstimmung am Sonntag, 09.07.2017, durchzuführen. Aufgrund geplanter Feierlichkeiten und feststehender Buchungen in den Abstimmungslokalen (Alte Knabenschule, Rittersaal) sei dies jedoch schwierig.

 

Nach Rücksprache und im Einvernehmen mit den Vertretungsberechtigten könne man den Bürgerentscheid deshalb am Sonntag, 16.07.2017, durchführen. Selbstverständlich sei, wie bei einer allgemeinen Wahl, auch eine Briefabstimmung möglich. Die Abstimmungszeit laufe von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß Art. 18 a Abs. 10 GO, die Abstimmung am Sonntag, 16.07.2017, durchzuführen.