1. Bürgermeister Losert erklärt, dass nach der Satzung – in Verbindung
mit dem Gemeindewahlrecht – ein Abstimmungsleiter zu benennen ist. Er schlage
vor, für diese Funktion den geschäftsleitenden Beamten einzusetzen. Als sein
Vertreter sollte Herr Marco Göbet benannt werden.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat beruft den geschäftsleitenden Beamten Michael Amon zum
Abstimmungsleiter. Als sein Vertreter wird Herr Marco Göbet berufen.