Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 5

1. Bürgermeister Losert trägt vor, dass es hier um die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans geht. Die Vorlage sei jedem zugestellt, eine größere Diskussion erübrige sich deshalb wohl. So wie auf der Leinwand dargestellt, solle der Bebauungsplan in das weitere Verfahren gehen.

 

Auf die Frage von Ratsmitglied Bötsch, was passiere, wenn der Rat dagegen stimme, antwortert der Vorsitzende, dass der Bebauungsplan dann nicht ausgelegt werde.

 

Ratsmitglied Schmid ist der Ansicht, dass die Anlagen durch den Radius aus der ursprünglichen Fläche herausragen. Wenn heute abgelehnt werde, gilt die bisherige Beschlusslage, oder die Sache ist gänzlich hinfällig. Man hatte doch schon zweimal beschlossen, und heute gehe es um einen Neubeschluss zum neuen Geltungsbereich. Was passiere, wenn der Gemeinderat heute nichts beschließe?

 

Herr Ettwein antwortet, dass der Bebauungsplan rechtskräftig werde. Man könne sich auch über die Stellungnahme des Landratsamtes hinwegsetzen, der Bebauungsplan würde in jedem Fall Rechtskraft erlangen. Aber im BImSch-Verfahren bekomme man eben keine Genehmigung, insbesondere dann nicht, wenn die Rotoren draußen liegen. Man hätte dann zwar einen Bebauungsplan, aber ohne rechtliche Wirkung. Die Planung müsste dann von neuem beginnen.

 

Ratsmitglied Weidner kommt noch einmal auf den Ertragswert zu sprechen, den niemand kenne. Wenn man die Anlagen kleiner baue oder näher zusammenschiebe, wisse man ihn erst recht nicht. Die Ertragskraft dürfe jedenfalls kein Maßstab sein für eine Reduzierung der Anlagen.

 

Für Ratsmitglied Schmid ist fraglich, ob die Gramschatzer Bürger von einer Standortverschiebung – um innerhalb der Fläche zu bleiben - überhaupt profitieren würden.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den angepassten Bebauungsplan als Entwurf und beschließt außerdem die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.