1. Bürgermeister
Losert trägt vor, dass es hier um die Änderung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplans geht. Die Vorlage sei jedem zugestellt, eine größere Diskussion
erübrige sich deshalb wohl. So wie auf der Leinwand dargestellt, solle der Bebauungsplan
in das weitere Verfahren gehen.
Auf die Frage von
Ratsmitglied Bötsch, was passiere, wenn der Rat dagegen stimme, antwortert der
Vorsitzende, dass der Bebauungsplan dann nicht ausgelegt werde.
Ratsmitglied Schmid
ist der Ansicht, dass die Anlagen durch den Radius aus der ursprünglichen
Fläche herausragen. Wenn heute abgelehnt werde, gilt die bisherige
Beschlusslage, oder die Sache ist gänzlich hinfällig. Man hatte doch schon
zweimal beschlossen, und heute gehe es um einen Neubeschluss zum neuen
Geltungsbereich. Was passiere, wenn der Gemeinderat heute nichts beschließe?
Herr Ettwein
antwortet, dass der Bebauungsplan rechtskräftig werde. Man könne sich auch über
die Stellungnahme des Landratsamtes hinwegsetzen, der Bebauungsplan würde in
jedem Fall Rechtskraft erlangen. Aber im BImSch-Verfahren bekomme man eben
keine Genehmigung, insbesondere dann nicht, wenn die Rotoren draußen liegen.
Man hätte dann zwar einen Bebauungsplan, aber ohne rechtliche Wirkung. Die
Planung müsste dann von neuem beginnen.
Ratsmitglied Weidner
kommt noch einmal auf den Ertragswert zu sprechen, den niemand kenne. Wenn man
die Anlagen kleiner baue oder näher zusammenschiebe, wisse man ihn erst recht
nicht. Die Ertragskraft dürfe jedenfalls kein Maßstab sein für eine Reduzierung
der Anlagen.
Für Ratsmitglied
Schmid ist fraglich, ob die Gramschatzer Bürger von einer Standortverschiebung
– um innerhalb der Fläche zu bleiben - überhaupt profitieren würden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt den angepassten Bebauungsplan als Entwurf und beschließt außerdem
die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 BauGB.