Der Vorsitzende verweist auf den als Tischvorlage ausliegenden Stimmzettelentwurf für ein Ratsbegehren (Anlage 1 zu diesem Protokoll) und verliest die von der Verwaltung vorgeschlagene Fragestellung:
Bürgerentscheid 1
Ratsbegehren „Ja zum
Einzelhandelsbetrieb in Maidbronn“
„Soll die Markgemeinde
Rimpar das baurechtliche Verfahren weiterbetreiben, damit in Maidbronn
an der Adam-Bausenwein-Straße (Fl.Nr. 84, 84/3, 85) ein Einzelhandelsbetrieb
errichtet werden kann, um die Möglichkeit der Versorgung mit den Dingen des
täglichen Lebens sicherzustellen?“
Da im Falle der heutigen positiven Beschlussfassung am 16.07.2017 zwei - inhaltlich gegenläufige – Bürgerentscheide durchgeführt werden sollen, so der Vorsitzende, habe der Marktgemeinderat außerdem eine Stichfrage für den Fall zu beschließen, dass die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbaren Weise beantwortet werden (Stichentscheid). 1. Bürgermeister Losert verliest dazu folgenden Vorschlag:
„Stichfrage
Werden die bei
Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander
nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils
mehrheitlich mit Nein beantwortet: Welche
Entscheidung soll dann gelten?“
Ratsmitglied Meißner erwähnt, dass er aus der Bürgerschaft gefragt geworden sei, wieviele Kreuze man auf dem Stimmzettel denn jetzt machen dürfe. Eine entsprechende Erläuterung auf dem Stimmzettel wäre wünschenswert.
Man könne, so 1. Bürgermeister Losert, maximal drei Kreuze setzen. Eine Erläuterung auf dem Stimmzettel selbst sei nicht möglich; man werde die Bürgerschaft aber in der Abstimmungsbekanntmachung dazu noch informieren.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt gemäß Art. 18 a Abs. 2 GO, am 16.07.2017 gleichzeitig mit dem Bürgerentscheid „Kein Discounter in Maidbronn“ folgenden Bürgerentscheid (Ratsbegehren) durchzuführen:
„Ja zum
Einzelhandelsbetrieb in Maidbronn“
Die Abstimmungsfrage wird wie folgt beschlossen:
„Soll die Markgemeinde
Rimpar das baurechtliche Verfahren weiterbetreiben, damit in Maidbronn
an der Adam-Bausenwein-Straße (Fl.Nr. 84, 84/3, 85) ein Einzelhandelsbetrieb
errichtet werden kann, um die Möglichkeit der Versorgung mit den Dingen des
täglichen Lebens sicherzustellen?“
Die erforderliche Stichfrage wird wie folgt beschlossen:
„Stichfrage
Werden die bei
Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander
nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils
mehrheitlich mit Nein beantwortet: Welche
Entscheidung soll dann gelten?“