Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Herr Bürgermeister Losert teilt mit, dass zum Thema Ruhewald heute keine Entscheidung gefällt wird, sondern dieser Punkt lediglich als Kurzinformation dienen soll. Herr König verweist auf seine ausgehändigten Informationen. Zum Vergleich legt er aus dem Internet einige Unterlagen vor. Bei der Ausweisung eines geeigneten Standortes als Ruhewaldes ist eine forstwirtschaftliche Nutzung für 99 Jahre nicht mehr zulässig. Gefährdete Bäume müssen vorher entfernt und Pflegepfade angelegt werden. Für solch einen grünen Wald, der aber dann kein Wald im herkömmlichen Sinne mehr ist, muss eine Nutzungsänderung beantragt werden. Sehr wichtig ist eine Anbindung an die vorhandene Infrastruktur. Die Erreichbarkeit und auch die erhöhte Verkehrssicherungspflicht sind von großer Bedeutung. Eine feste Einzäunung ist nicht üblich, für gewöhnlich wird ein durchlässiger, naturgerechter Zaun errichtet. Der Ruhewald soll dann in Eigenregie betrieben werden. Die Größe der Ruhestätte wird durch die Gemeinde vorgegeben. Genauso wie Preise, Urnenplätze, Beschaffenheit der Urnen und Besuchszeiten.

Es wird angeregt, dass es eine Gewährleistung geben muss, dass Verwandte auch nach 5 Jahren das Grab noch finden.

Herr Losert ergänzt, dass die Meinung der Jäger in dieser Angelegenheit wichtig ist. Anforderungen sollen zusammengetragen werden, damit Lösungsansätze geschaffen werden können.