Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Der Vorsitzende verweist auf den Verwaltungsvorschlag zur Fragestellung für ein mögliches Ratsbegehren.

 

Es bestehe wohl Einigkeit in den Fraktionen, auf ein Ratsbegehren zu verzichten, um keine zusätzlichen Irritationen in der Bürgerschaft aufkommen zu lassen. Es obliege den Befürwortern oder Ablehnern des Vorhabens, die Bevölkerung entsprechend zu informieren und zu überzeugen. Dann könne jeder auf dem Stimmzettel seine Meinung kundtun. Für die Windkraft in Gramschatz sollte es deshalb bei einem Bürgerentscheid, basierend auf dem eingereichten und für zulässig befundenen Bürgerbegehren, verbleiben.

 

Ratsmitglied Pototzky schließt sich dem an, auch wenn er die Fragestellung nach wie vor für irritierend und die Wortwahl (Einhaltung der 10 H Regelung) semantisch für falsch halte. Das sollte noch einmal geprüft werden.

 

1. Bürgermeister Losert entgegnet, dass alles für zulässig befunden und entschieden wurde, was auch die Rechtsaufsichtsbehörde so sehe.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, von einem Ratsbegehren im Zuge der Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gebiet des Marktes Rimpar abzusehen.