Der Vorsitzende stellt die abschließenden Zahlen fest und trägt die Haushaltssatzung im Wortlaut vor.

 

 

Haushaltssatzung des Marktes Rimpar für das Haushaltsjahr 2017

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Rimpar folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt, er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit                               15.775.180 €

 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen                              

und Ausgaben mit                               11.380.840 €

 

ab.

 

 

§2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.356.970 € festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                340 v. H.

für die Grundstücke                                            (B)               340 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                   380 v. H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.

 

Markt Rimpar,

 

Losert

1.Bürgermeister

 

 

Positive Abstimmung:         18 : 0