1. Bürgermeister
Losert trägt vor, dass der Vorschlag der Verwaltung als Anregung zu verstehen
sei. Die Verwaltung sei diesbezüglich „schmerzfrei“ und akzeptiere das, was
Seniorenrat und Gemeinderat empfehlen und beschließen. Herr Zier erhält sodann
das Wort, die Sichtweise des Seniorenrats vorzutragen.
Herr Zier betont,
dass der Seniorenrat die Entscheidung des Gemeinderats in dieser Sache
akzeptiere. Der Vorschlag der Verwaltung, den Wahltermin auf das zweite
Halbjahr zu verlegen, sei völlig problemlos, die Begründung sei ohne weiteres
nachvollziehbar.
Allerdings sollte
man die dreijährige Wahlperiode beibehalten, da sie der Altersstruktur und auch
den gesundheitlichen Gegebenheiten angepasst sei und sich insgesamt bewährt
habe. Mit der Beibehaltung der Wahlberechtigung bei 55 Jahren erreiche man
einen wesentlich größeren Personenkreis, der sich für Seniorenfragen
interessiere. Zudem seien die Aktivitäten und Veranstaltungen gezielt auf
dieses Klientel ausgerichtet, und die Beteiligung an den Seniorenratswahlen sei
deshalb relativ hoch. Freilich gebe es immer die Fragestellung: „Wer gehört zu
den Senioren?“ Der Duden definiere den Begriff Senior als „der ältere…“. Wann
eine Gruppe von Menschen zu den Senioren gehöre, dazu gebe es unterschiedliche
Vorstellungen: Schon ab 50 Jahren, 55 oder auch ab 60 Jahren. Teilweise werde
das auch am jeweiligen Renteneintrittsalter festgemacht.
Diese Altersgrenzen,
so Herr Zier, seien von außen festgestellt, die Selbsteinschätzung der „50 +
Generation“ sei eine ganz andere. Ältere Menschen seien zunehmend und vielfach
aktiv, das Potenzial sei enorm. Letztlich müsse das jeder für sich selbst
entscheiden. Zudem bedeute das Wahlalter auch keine Zuordnung zu einer
bestimmten Altersgruppe. Der Seniorenrat plädiere deshalb für die Beibehaltung
der Wahlberechtigung mit 55 Jahren, akzeptiere aber selbstverständlich auch
eine andere Entscheidung. Die Aussagen in der Bevölkerung: „Wir sind doch noch
keine alten Leute“ seien sehr wohl bekannt. Namens des Seniorenrats spricht
Herr Zier seinen Dank für die Gelegenheit zur Stellungnahme aus.
Ratsmitglied
Weidner bekräftigt die Auffassung, dass der Seniorenrat die Gemeinde sehr
bereichere, die Mit- und Zusammenarbeit sei gut. In Rottendorf dürfe ab 60
Jahren gewählt werden, die Wahlperiode laufe drei Jahre. Daran müsse man sich
aber nicht orientieren, und er verweise auf das „Forum 55“ in der Main-Post.
Der Zeitraum im November sei in Ordnung, und ein wenig mehr oder weniger Wähler
sei letztlich unerheblich. Er könne die Beibehaltung der bisherigen Regelung
jedenfalls mittragen.
Ratsmitglied Schmid
äußert seine Überraschung, dass es überhaupt zu dieser Diskussion gekommen sei;
die Verwaltung habe das von sich aus veranlasst. Die Verlegung des Wahltermines
nach hinten ergebe Sinn, damit es mit den übrigen, regelmäßig stattfindenden
Wahlen künftig keine Kollision gebe. Der dreijährige Rhythmus habe sich
bewährt, und er sei schon seinerzeit mit Bedacht gewählt und an die
sechsjährige Amtszeit des Gemeinderats gekoppelt worden, so dass man es dabei
belassen sollte. Die Festlegung auf die Wahlberechtigung mit 55 Jahren könne
man ebenfalls lassen; allerdings spreche doch einiges für eine Anhebung auf 60
Jahre. Aus seiner beruflichen Erfahrung heraus mit Menschen, die aus dem
aktiven Berufsleben ausscheiden, könne er sagen, dass häufig Aussagen kämen,
nur aufgrund des Renteneintritts „sei man doch noch kein alter Mann“. Auch in
der AWO gebe es eine Seniorengruppe, und die Leute, die dort hinkämen, seien
weit über 60, sogar über 70 Jahre. Andererseits sei freilich das „Forum 55“ der
Main-Post gut bekannt. Vielleicht könne man eventuell das Wahlverhalten der
beteiligten Altersgruppen feststellen und sich künftig daran orientieren.
Ratsmitglied Voll
kann der Verschiebung des Wahltermines und der Beibehaltung der Wahlperiode bei
drei Jahren zustimmen. Was die Altersgrenze angehe, müsse man schon sehen, dass
die meisten mit 55 Jahren noch voll im Berufsleben stehen, was dafür spreche,
das Alter auf 60 Jahre anzuheben. Vielleicht könne die Verwaltung etwas zur
Wahlberechtigung sagen, dann sollte man in der nächsten Sitzung entscheiden.
Der Vorsitzende
hält es für gut, wenn man sich auf eine Linie einigen könnte. Die
Bevölkerungsgruppe zwischen 55 und 60 Jahren liege bei etwa 600 Personen, das
sei doch recht ordentlich. Wer tatsächlich gewählt hat, sei bisher noch nicht
ermittelt worden. Das wäre sicher sehr interessant. Eine Vertagung sei
schwierig, weil man ja noch heuer die Wahl durchführen wolle. Also sollte man
heute den Wahltermin festlegen, das wäre der 29.11.2017. Die kommende
Wahlperiode mit drei Jahren passe so, vielleicht habe man mit dieser Diskussion
das Interesse der Altersgruppe zwischen 55 und 60 Jahren ein wenig geweckt. Man
könnte erst mal schauen, wieviele Personen sich diesmal an der Wahl beteiligen,
dann könnte man Schlüsse daraus ziehen und diese bei der übernächsten Wahl
berücksichtigen. Dann könne man immer noch auf 60 Jahre gehen.
Herr Zier erklärt,
dass es sich bei der Festlegung auf 55 oder 60 Jahre um kein absolutes Dogma
handle.
1. Bürgermeister
Losert hält es für zielführend, zunächst das Interesse an der nächsten Wahl
festzustellen und dann entsprechend zu reagieren. Er stellt deshalb folgenden
Vorschlag zur Beschlussfassung:
- Die Wahl findet jeweils im 2. Halbjahr im November statt (§ 7
Wahlordnung).
- Die Anhebung der Wahlberechtigung auf das 60. Lebensjahr (§ 4
Wahlordnung) wird zunächst ausgesetzt.
- Die dreijährige Amtsperiode (§ 2 Wahlordnung) bleibt vorerst
bestehen.
- Die Wahl 2017 findet am 29.11.2017 statt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
stimmt dem Beschlussvorschlag von 1. Bürgermeister Losert zu.