1. Bürgermeister
Losert verweist den mit der Sitzungsladung versandten nachstehenden
Satzungsänderungsentwurf:
Satzung
zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes
Rimpar
(BGS-WAS)
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes
erlässt der Markt Rimpar folgende
Satzung
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung des Marktes Rimpar (BGS-WAS) vom 25.07.2003 in der Fassung
der Änderungssatzung vom 31.03.2010 wird wie folgt geändert:
§ 1
§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt in allen Ortsteilen 2,00
Euro (ohne MWSt.) und 2,14 Euro (einschließlich 7 % MWSt.) pro Kubikmeter
entnommenen Wassers.“
§ 2
Die Satzung tritt am 01.10.2017 in Kraft.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
stimmt der vorstehenden Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung des Marktes Rimpar (BGS-WAS) zu.