Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

1. Bürgermeister Losert verweist den mit der Sitzungsladung versandten nachstehenden Satzungsänderungsentwurf:

 

Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Rimpar

(BGS-WAS)

 

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Rimpar folgende

 

Satzung

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Rimpar (BGS-WAS) vom 25.07.2003 in der Fassung der Änderungssatzung vom 31.03.2010 wird wie folgt geändert:

 

§ 1

 

§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

„Die Gebühr beträgt in allen Ortsteilen 2,00 Euro (ohne MWSt.) und 2,14 Euro (einschließlich 7 % MWSt.) pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

 

§ 2

 

Die Satzung tritt am 01.10.2017 in Kraft.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der vorstehenden Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Rimpar (BGS-WAS) zu.