1. Bürgermeister
Losert verweist auch hierzu auf den mit der Sitzungsladung versandten
nachstehenden Satzungsänderungsentwurf:
Satzung
zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
des
Marktes Rimpar
(BGS-EWS)
Aufgrund von Art. 2 und 8 des
Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Rimpar folgende
Satzung
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung des Marktes Rimpar (BGS-EWS) vom 13.11.2001 in der Fassung
der Änderungssatzung vom 31.03.2010 wird wie folgt geändert:
§ 1
§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
a) „Die
Gebühr beträgt in allen Ortsteilen 2,90 Euro pro Kubikmeter Abwasser.“
b) „Die
Gebühr beträgt in allen Ortsteilen 3,00 Euro pro Kubikmeter Abwasser.“
§ 2
Die Satzung tritt wie folgt in Kraft:
a) § 1
Buchstabe a) der Änderungssatzung zum 01.10.2015.
b) § 1
Buchstabe b) der Änderungssatzung zum 01.10.2017.
Ratsmitglied Schmid weist zu § 2 Buchstabe a) des Satzungsentwurfs
darauf hin, dass die Satzungsänderung das nächste Mal rechtzeitig umzusetzen
wäre.
Ratsmitglied Wetzel stimmt dem zu und hält eine Veröffentlichung in
Rimpar aktuell für angebracht, dass die Bescheide noch offen, also nicht
bestandskräftig seien.
1. Bürgermeister Losert erklärt, dass mit dem heutigen Satzungsbeschluss
Heilung eintrete und die Satzung rechtswirksam sei. Eine entsprechende
Bekanntgabe im Mitteilungsblatt sei nicht angezeigt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
stimmt der vorstehenden Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung des Marktes Rimpar (BGS-EWS) zu.