Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

1. Bürgermeister Losert verweist auch hierzu auf den mit der Sitzungsladung versandten nachstehenden Satzungsänderungsentwurf:

 

Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

des Marktes Rimpar

(BGS-EWS)

 

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Rimpar folgende

 

Satzung

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Rimpar (BGS-EWS) vom 13.11.2001 in der Fassung der Änderungssatzung vom 31.03.2010 wird wie folgt geändert:

§ 1

 

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

a)     „Die Gebühr beträgt in allen Ortsteilen 2,90 Euro pro Kubikmeter Abwasser.“

 

b)     „Die Gebühr beträgt in allen Ortsteilen 3,00 Euro pro Kubikmeter Abwasser.“

 

§ 2

 

Die Satzung tritt wie folgt in Kraft:

 

a)     § 1 Buchstabe a) der Änderungssatzung zum 01.10.2015.

 

b)     § 1 Buchstabe b) der Änderungssatzung zum 01.10.2017.

 

 

Ratsmitglied Schmid weist zu § 2 Buchstabe a) des Satzungsentwurfs darauf hin, dass die Satzungsänderung das nächste Mal rechtzeitig umzusetzen wäre.

 

Ratsmitglied Wetzel stimmt dem zu und hält eine Veröffentlichung in Rimpar aktuell für angebracht, dass die Bescheide noch offen, also nicht bestandskräftig seien.

 

1. Bürgermeister Losert erklärt, dass mit dem heutigen Satzungsbeschluss Heilung eintrete und die Satzung rechtswirksam sei. Eine entsprechende Bekanntgabe im Mitteilungsblatt sei nicht angezeigt.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der vorstehenden Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Rimpar (BGS-EWS) zu.