Sitzung: 23.11.2017 AULF/007/2017
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Herr Bürgermeister
Losert teilt mit, dass „Friedwald“ ein geschützter Begriff ist und daher nur die
Bezeichnung Ruhewald oder Ruheforst verwendet werden darf, bzw. kreative
Eigenbegriffe erforderlich seien. Er hat Rücksprache mit der 1.
Bürgermeisterin, Frau Kuhn aus Greußenheim genommen und den dortigen „Ruhewald
Naturbestattung“ besichtigt. Ihm wurde dort empfohlen, eine Fläche auszuweisen,
bei der die landschaftliche Weite sehbar ist, wenn man aus dem Wald
heraustritt. Dies strahle Ruhe für die betroffenen Angehörigen aus.
Ausschussmitglied
Keidel ergänzt, dass auch er bereits in Greußenheim vor Ort war. Die Zufahrt in
den Wald und die Parkplätze seien einfach ausgestaltet. Die Bäume haben einen
Durchmesser von 30 cm und seien mit Bändern gekennzeichnet. Auch der Name sei
an dem Baum angebracht.
Ausschussmitglied
Schneider äußert Bedenken bezüglich der hohen Wildschweinpopulation hier in
Rimpar. Die Säue seien neugierig und würden u.U. Teile der Urne wieder
herauswühlen. Das könnte zum Problem werden. Es müssten geeignete Flächen
gefunden werden, die zahlreiche Kriterien erfüllen. Auch die Einwände der
Jägerschaft sollen hier berücksichtigt werden.
Ausschussmitglied
Pototzky bekräftigt die Antragstellung durch die IGU und würden die Ausweisung
begrüßen. Bekannterweise steckt der Teufel jedoch im Detail. Allerdings gäbe es
auch woanders Wildschweine. Er hat Respekt vor einer selbstständigen
Betriebsführung und weist auf eine Verbindung mit der Firma Friedwald hin. Dies
wäre eine Win-win-Situation. Die Risiken und der Bedarf muss erörtert werden.
Er möchte den Plan vorantreiben und hätte Interesse an einer Exkursion.
Herr Bürgermeister
Losert erwidert, dass der Kontakt hergestellt sei und ein unverbindliches
Gespräch geführt werden kann. Er vereinbart einen Termin mit der
Bürgermeisterin in Greußenheim. Zu diesem werden dann auch die Jäger
eingeladen.
Herr Höhn ergänzt,
dass die Gesellschaft im Wandel ist. Er sieht einen großen Bedarf für Personen,
die keine Nachkommen haben oder nicht in geweihter Erde bestattet werden
wollen. Am Randbereich des Waldes sehe er kein Problem mit der Jägerschaft. Es
müsse ein guter Platz mit einem Boden ausgewählt werden, der eine ordentliche
Tiefe zulässt. Wildschweine würden nicht bis zu eine Tiefe von 70 cm wühlen.
Herr Stark fügt
hinzu, dass das Thema Ruhewald bereits im Seniorenrat diskutiert und begrüßt
wurde.
Frau Raunecker weist
darauf hin, dass hierfür ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss, da
sich die Bodennutzungsart ändert. Es wäre eine Rodung erforderlich. Auch muss
Ersatz für diese Fläche ausgewiesen werden, für die aber keine Fördermittel
beantragt werden können. Die Bewirtschaftung ist für 99 Jahre ausgeschlossen.
Ausschussmitglied
Bötsch entgegnet, dass sie von einem Ruheforst in Steinfeld gehört habe, für
den kein Ausgleich und keine Rodung erforderlich waren. Hierzu kann Frau
Raunecker keine Angaben machen, wird dies aber überprüfen.