Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die Erschließung erfolgt über die Günterslebener Straße und ist gesichert. Nachdem sich das Grundstück im Bereich der Gestaltungssatzung Altort befindet, wurde das Architekturbüro Schlicht/Lamprecht/Schröder um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Mit der Planung besteht aus städtebaulicher Sicht Einverständnis.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wurde erteilt.