Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die Erschließung erfolgt über die Günterslebener Straße und ist gesichert. Nachdem sich das Grundstück im Bereich der Gestaltungssatzung Altort befindet, wurde das Architekturbüro Schlicht/Lamprecht/Schröder um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Mit der Planung besteht aus städtebaulicher Sicht Einverständnis.


Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.