Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die Erschließung erfolgt über die Frühlingstraße und ist gesichert.
Beschluss:
Das gemeindlichen
Einvernehmen wurde erteilt.
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die Erschließung erfolgt über die Frühlingstraße und ist gesichert.
Beschluss:
Das gemeindlichen
Einvernehmen wurde erteilt.