Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die Erschließung erfolgt über die Büttnergasse und ist gesichert. Da sich das Bauvorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung Altort befindet, wurde eine Stellungnahme vom Architekturbüro Schlicht und Lamprecht aus Schweinfurt eingeholt. Nach Auffassung des Büros kann das Vorhaben durchgeführt werden. Die Optik der Garagentore sollte der Gestaltungssatzung entsprechen.


Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.