Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die Erschließung erfolgt über den Sonnenweg und ist gesichert.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wurde grundsätzlich erteilt. Einer Übernahme der Abstandsfläche
zum gemeindlichen Baugrundstück Flur-Nr. 2340/6 kann nicht zugestimmt werden.