Der
Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und verweist auf die drei Punkte des
bekannten Beschlussvorschlages. Der Landkreis habe die Angelegenheit ebenfalls
am Montag auf der Tagesordnung des Bau- und Umweltausschusses. Im
Fraktionsgespräch habe man überlegt, ob man Textziffer 2 des
Beschlussvorschlages so belasse oder nicht.
Ratsmitglied
Weidner verweist auf die Zulassung des Mittels in der EU für weitere fünf
Jahre. Das Mittel sei nur mit entsprechender Sachkunde anzuwenden. Der Markt
Rimpar verzichte bei seinen eigenen Flächen schon länger auf den Einsatz.
Private Unternehmer, die man beauftrage, könnte man ebenfalls verpflichten. Man
müsse das hier aber nicht für die Augenwischerei darstellen.
Ratsmitglied
Schneider sieht die Sache überhaupt nicht als Augenwischerei. Beim Abschluss
neuer Pachtverträge sollte man auf dieses Mittel unbedingt verzichten. Das wäre
für alle eindeutig, dass man kein Glyphosat mehr wolle.
Ratsmitglied
Weßner stimmt dem vorbehaltlos zu. Das Mittel sei sehr stark umstritten, und
die Verlängerung auf fünf Jahre sei gerade noch so gelaufen, auch wenn die
meisten wohl dagegen waren. Solange Glyphosat derart umstritten und nicht
bekannt sei, ob sich irgendwann gesundheitsschädliche Effekte ergeben, müsse
man zumindest auf den gemeindeeigenen Grundstücken den Einsatz unterbinden, da
man dem Bürger gegenüber in der Verantwortung stehe.
Ratsmitglied
Keidel erklärt, das Mittel auch teilweise eingesetzt zu haben. Viele Versuche
in der Vergangenheit, teilweise mit Ratten, hätten keine Hinweise auf eine
Krebserkrankung ergeben. Man verfüge hier nicht über die Kenntnisse, ob das
wirklich toxisch sei, das müsse man die Fachleute entscheiden lassen.
Ratsmitglied
Pototzky stimmt insoweit zu, als keiner hier die Studienlage überblicke. Letztlich
gehe es darum, wem man glauben könne. Der vorliegende Beschlussvorschlag stamme
wohl nicht von der Verwaltung, sondern sei von Fachleuten formuliert worden (1.
Bürgermeister Losert wirft ein, dass der Text vom Landratsamt stamme). Man
halte die Einschränkung des Verbrauchs dieses wahrscheinlich krebserregenden
Mittels für einen vernünftigen Schritt, so dass man hier und heute dem Verzicht
zustimme.
Ratsmitglied
Weidner entgegnet, dass Feinstaub ganz sicher krebserregend sei, und dennoch
fasse man hier keinen Beschluss, dass die Gemeinde ihre Dieselfahrzeuge
stillege. Man müsse aufpassen, was man beschließe.
Ratsmitglied
Keidel weist darauf hin, dass alle Landwirte die Sachkunde im Umgang mit
Glyphosat nachweisen und alle drei Jahre wiederholen müssen.
Ratsmitglied
Wetzel räumt ein, dass es schwierig sei, sich hier eine Meinung zu bilden und
eine Entscheidung zu treffen, da man kein Experte sei. Aber wenn eine
Verordnung vorliege, sei man ohne entsprechende Strafbewehrung ein zahnloser
Tiger. Man habe als Verpächter letztlich nichts in der Hand. Er würde dazu
gerne die Meinung von Ratskollegin Bötsch hören, die ja aus der Landwirtschaft
komme. Was spreche für und gegen den Einsatz von Glyphosat?
Ratsmitglied
Bötsch erklärt, dass ihre Familie kein Glyphosat verwende. Allerdings sei man
ein Betrieb mit überwiegend Grünland. Glyphosat werde überwiegend auf Ackerland
eingesetzt, man verwende nur das Allernotwendigste an Herbiziden. Sie habe
viele Untersuchungen gelesen und sei der Meinung, dass das Mittel schon
schädlich für Umwelt und Menschen sei; es baue sich im Wasser kaum ab, es sei
überall nachzuweisen, beispielsweise im Urin und im Bier, und man könne nichts
dagegen machen. Wenn Landwirte Glyphosat allerdings „Knall auf Fall“ nicht mehr
verwenden dürfen, hätten sie gegenüber anderen, die das noch benutzen, einen
gravierenden Wettbewerbsnachteil. Wenn schon Verbot, dann nur im Wege einer
bundesweit geltenden „Regelung von oben“, die alle Landwirte gleichstellt. Das
wäre jedenfalls besser als ein Verbot durch einzelne Landkreise. Allerdings
bestehe dann die Gefahr, dass Landwirte verschiedene Mittel zusammenmischen, um
den gleichen Effekt zu erzielen. Im Ergebnis glaube sie, das Glyphosat
schädlich sei und werde deshalb dem vorliegenden Entwurf zustimmen. In England
seien schon viele Unkräuter resistent gegen Glyphosat, und ähnliches werde für
Deutschland prognostiziert.
Ratsmitglied
Schneider möchte keinem Landwirt unterstellen, dass er das Mittel falsch
aufbringe. Interessant sei doch, dass kein einziger Hersteller bis heute eine
Unbedenklichkeitserklärung abgegeben habe; denn kein Hersteller könne zu 100 %
ausschließen, dass das Mittel ungefährlich sei. Es werde generell noch zu oft
eingesetzt, und für ihn sei die Unbedenklichkeit einfach nicht gegeben.
Ratsmitglied
Keidel meint, dass man dann aber auch andere gefährliche Tätigkeiten oder
Substanzen – Alkohol und Nikotin beispielsweise – verbieten müsse. Die Bahn
setze Glyphosat ein für die Freimachung der Gleise. Und wisse man wirklich, ob
die Farben beim Friseur für die Haarfärbung unschädlich seien? Wenn schon ein
Glyphosat-Verbot, dann aber komplett und nicht nur auf geringen Teilflächen.
Für
1. Bürgermeister Losert stellt sich die Frage, ob es ein adäquates Ersatzmittel
gebe, das nicht diese Bedenken hervorrufe.
Ratsmitglied
Keidel bejaht dies; solche Mittel gebe es, aber nur solche mit einem weitaus
höheren Verbrauch.
Der
Vorsitzende meint, dass auch die Bodenerosion „nicht ohne“ sei. Fakt sei, dass
aufgrund der aktuellen laufenden Vertragslagen kein Raum für Punkt 2 bestehe;
in abgeschlossene Pachtverträge könne man nicht einseitig eingreifen,
Änderungen seien nur auf freiwilliger Basis möglich. Wenn der Gemeinderat es
wünsche, könne man alle Pächter anschreiben, ob sie auf freiwilliger Basis
„dabei seien“.
Ratsmitglied
Weidner möchte eine getrennte Abstimmung über die Punkte 1 und 3; über Punkt 2
sollte separat abgestimmt werden.
Ratsmitglied
Keidel betont, dass das Mittel in der Wachstumsphase der Früchte nicht
eingesetzt werde, nur vorher oder nach dem Abernten des Getreides auf die
Stoppel. Proben von ihm seien in der Vergangenheit untersucht und für in
Ordnung befunden worden. Im Übrigen sei auch auf den umstrittenen Import und
den Einsatz von Genpflanzen aus Südamerika hinzuweisen.
Ratsmitglied
Weßner erklärt, dass er häufig mit dem Fahrrad unterwegs sei. Dabei stelle er
oft fest, dass die Feldränder abgespritzt werden. Und falls sich jemand noch an
das frühere Holzschutzmittel Xyladecor erinnern könne, das in den Häusern
verwendet worden sei - zwanzig Jahre haben die Geschädigten darum kämpfen
müssen, bis die Schädlichkeit endlich anerkannt wurde. Viele Umweltverbände
hätten ohne finanzielles Eigeninteresse Untersuchungen zu Glyphosat angestellt.
Aufgrund der Ergebnisse könne man doch kaum noch in Abrede stellen, dass das
Mittel massiven Einfluss habe. Er jedenfalls möchte die Chance heute
wahrnehmen.
1.
Bürgermeister Losert hält die Argumente nun für ausgetauscht.
Ratsmitglied
Schmid ist der Ansicht, dass Punkt 2 kein striktes Verbot beinhalte, sondern
lediglich eine Absichtserklärung. Es sei gut, wenn man den Landwirten, die
künftig pachten wollen, im Vorfeld rechtzeitig sage, was die Gemeinde beabsichtige.
Wenn die Bundesregierung festlege, dass man in der EU dagegen stimme, und nur
ein bayerischer Minister zum falschen Zeitpunkt in Brüssel die Hand gehoben
habe – hätte er anders gestimmt, wäre das Mittel wohl schon verboten.
Vielleicht verfüge man über neue Erkenntnisse, bis die Verträge auslaufen. Dann
sollte man heute eine Absichtserklärung beschließen und den Landwirten
mitteilen, dass man als Markt Rimpar beabsichtige, bei künftigen Neuverträgen
eine entsprechende Verzichtsklausel aufzunehmen.
Der
Vorsitzende liest Punkt 2 der Beschlussvorlage lt. Skriptum („Beim Abschluss
neuer Pachtverträge…“) vor. Damit hätte man „die Bremse drin“. Falls ein
Interessent beim Neuabschluss von Verträgen oder Verlängerungen nicht von sich
aus verzichte, bedürfe es eines Beschlusses des Gemeinderats. Damit wäre die
Absichtserklärung umgesetzt, und die Tür bleibe offen für andere
Entscheidungen.
Ratsmitglied
Bötsch hofft, dass die Sache irgendwann doch noch „von oben“ reguliert werde.
Eventuell gebe es dann eine neue Ackerbaustrategie mit Alternativen.
1.
Bürgermeister Losert ist der Ansicht, dass die Karten ohnehin neu gemischt
werden, wenn die Pachtverträge auslaufen.
Beschluss:
1.
Der
Markt Rimpar verzichtet dauerhaft bei allen Flächen unter seiner
Bewirtschaftung auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat.
2.
Beim
Abschluss neuer Pachtverträge für gemeindeeigene landwirtschaftliche Flächen
und bei der Verlängerung von entsprechenden Pachtverträgen wird eine Klausel
eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz
von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet.
3.
Private
Unternehmen, die Aufträge vom Markt Rimpar zur Pflege von Grün-, Sport- und
Verkehrsflächen erhalten, werden künftig vertraglich auf einen
Glyphosatverzicht verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine
freiwillige Einigung hingewirkt.