Der Vorsitzende verliest die
Eckdaten der Haushaltssatzung, die den Mitgliedern vorliegt. Es werden keine
weiteren Fragen dazu gestellt.
Der Marktgemeinderat beschließt
folgende
Haushaltssatzung
des
Marktes Rimpar
(Landkreis
Würzburg)
für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des Art.
63 ff. der Gemeindeordnung erläßt der Markt Rimpar folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit |
18.582.638
€ |
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit |
12.476.128 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
auf 0€ festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze
(Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1 |
Grundsteuer |
||
|
a) b) |
für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe
(A) für die Grundstücke
(B) |
340 v. H. 340 v. H. |
2 |
Gewerbesteuer |
380 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
§
6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.
Beschluss: 16 : 0