Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Der Vorsitzende verliest die Eckdaten der Haushaltssatzung, die den Mitgliedern vorliegt. Es werden keine weiteren Fragen dazu gestellt.

 

Der Marktgemeinderat beschließt folgende

 

Haushaltssatzung

 

des Marktes Rimpar

(Landkreis Würzburg)

 

für das Haushaltsjahr 2018

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt der Markt Rimpar folgende Haushaltssatzung:

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

 

18.582.638 €

 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

 

12.476.128 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0€ festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1

Grundsteuer

 

a)

b)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe     (A)

für die Grundstücke                                                (B)

340 v. H.

340 v. H.

2

Gewerbesteuer

380 v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.


Beschluss: 16 : 0