Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der
Vorsitzende Frau Oßwald aus der Finanzverwaltung. Frau Oßwald stellte die
notwendigen Berichtigungen von Haushaltsansätzen vor und gab Erläuterungen zur
Neufassung der Haushaltssatzung 2018. Des weiteren wurden die Fragen aus den
Reihen des Gremiums. Eine Auflistung der geänderten Haushaltsstellen lag den
Mitgliedern des Marktgemeinderates im Vorfeld der Sitzung vor.
Der Marktgemeinderat beschließt folgende
Haushaltssatzung
des
Marktes Rimpar
(Landkreis
Würzburg)
für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des Art.
63 ff. der Gemeindeordnung erläßt der Markt Rimpar folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit |
17.311.170
€ |
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit |
9.923.018 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
auf 0€ festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze
(Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1 |
Grundsteuer |
||
|
a) b) |
für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe
(A) für die
Grundstücke
(B) |
340 v. H. 340 v. H. |
2 |
Gewerbesteuer |
380 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
§
6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.
Beschluss:
Nach kurzer
Aussprache wurde die vorliegende Neufassung der Haushaltssatzung 2018 und die
damit verbundene Berichtigung von Haushaltsansätzen in vollem Umfang
beschlossen.