Die Ergebnisse der Abwägung werden nun in die Entwurfsplanung zur Änderung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Im Anschluss muss eine zweite öffentliche Auslegung erfolgen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt die zweite öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes im Rahmen
der Änderung „Großflächiger Einzelhandel Maidbronn“.