Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Der Vorsitzende brachte nochmals in Erinnerung, dass der Bebauungsplan Sonnenweg-Lohenweinberg Rimpar vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Rahmen des laufenden Normenkontrollverfahrens außer Kraft gesetzt wurde. Grund hierfür ist eine Festsetzung zur Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers. Um schnellstmöglich wieder Baurecht zu ermöglichen, sollte zunächst die Festsetzung dahingehend geändert werden, dass anfallendes Oberflächenwasser außerhalb von Zisternen zwingend über den Regenwasserkanal abgeleitet werden muss. Eine Versickerung darf nicht mehr erfolgen. Die weitere Fortführung des Normenkontrollverfahrens ist von der Änderung des Bebauungsplanes nicht berührt. Die geplante Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde den Ratsmitgliedern im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellt.

 

Ziel des Marktes Rimpar sollte jedoch sein, den Grundstückseigentümern und Bauwerbern möglichst schnell wieder Baurecht zu ermöglichen.


Beschluss:

Ohne weitere Aussprache beschloss der Bauausschuss die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Sonnenweg-Lohenweinberg.