Zu Beginn des Änderungsverfahrens ist die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Sonnenweg-Lohenweinberg notwendig, damit alle beteiligten Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie die Bevölkerung Bedenken und Anregungen geltend machen können.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Sonnenweg-Lohenweinberg.