Einfügen des Bauvorhabens in Natur und Landschaft:
Nach Abstimmung
mit dem Investor soll der Plan insoweit geändert werden, dass der geplante
Markt mit einem Satteldach versehen wird. Die Planunterlagen sind entsprechend
zu ändern.
Lärmschutz/Verkehr:
In den
Bebauungsplan sollte folgender Passus aufgenommen werden:
„Der Bauherr des
Lebensmittelmarktes hat mit dem Bauantrag oder den Unterlagen zur
Genehmigungsfreistellung ein Schallschutzgutachten vorzulegen, aus dem
hervorgeht, dass das Vorhaben mit der vorhandenen und nach Flächennutzungsplan
und Bebauungsplan möglichen Umgebungsbebauung schalltechnisch verträglich ist.“
Inwieweit mit der
Errichtung des Marktes eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden ist, kann
hier nicht prognostiziert werden. Derzeit sind die Einwohner von Maidbronn in
jedem Fall darauf angewiesen, für ihre Einkäufe nach Rimpar oder Estenfeld zu
fahren, was bei Errichtung eines neuen Marktes in Maidbronn nicht mehr
erforderlich ist. Durch den Bau der geplanten Umgehungsstraße wird sich die
Verkehrssituation in Rimpar ebenfalls verbessern.
Eingrünung:
Die mittlerweile vorliegende Detailplanung des Marktes sieht zur Kreisstraße
einen durchgehenden Grünstreifen von drei bis vier Metern und zur Pleichach hin
einen durchgehende Grünstreifen in einer Breite von 4,50 Metern vor, was
für die Pflanzung von Bäumen ausreichend bemessen ist. Die Eingrünung nach
Nordwesten und Südosten sind ihrer Ausführung von unterschiedlicher Breite, für
eine Bepflanzung mit Sträuchern jedoch ausreichend dimensioniert.
Für den
biotopkartierten Bereich werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen als
Renaturierungsmaßnahmen entlang der Pleichach vorgesehen.
Eine spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung wurde in Auftrag gegeben, das Gutachten ist aber
noch nicht abgeschlossen.
Umweltbericht:
Der Umweltbericht wird nach Vorliegen der speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung und nach Konkretisierung der Ausgleichsmaßnahmen
entsprechend ergänzt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt das Schreiben von Frau
Alexandra und Herrn Johannes Fasel, Rimpar, vom 3. März 2018 zur
Kenntnis.
Der Bebauungsplan wird so abgeändert, dass der
geplante Markt mit einem Satteldach versehen wird.
im Zuge des Bauantragsverfahrens ist ein schalltechnisches Gutachten
vorzulegen. Eine relevante Steigerung des Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben
ist nicht zu erwarten, da bei Errichtung eines Einkaufsmarktes in Maidbronn
keine Einkaufsfahrten nach Rimpar oder Estenfeld mehr nötig sind und zum
anderen durch die geplante Umgehungsstraße eine Entspannung der
Verkehrsverhältnisse eintreten wird.
Die geplanten
Grünflächen sind für die vorgesehenen Bepflanzungen ausreichend dimensioniert.
Ausgleichsmaßnahmen werden als Renaturierungsmaßnahmen entlang der Pleichach
konzipiert. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist vorzulegen und der
Umweltbericht entsprechend zu ergänzen.