Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Städtebauliches Konzept:

Die Einschätzung, dass sich das Planungsgebiet im Außenbereich befindet ist zutreffend, unter anderem aus diesem Grunde ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt, womit der Markt Rimpar seine Absicht dokumentiert, die Flächen mittelfristig einer baulichen Nutzung zuzuführen.

Nach Abstimmung mit dem Investor soll der Plan insoweit geändert werden, dass der geplante Markt mit einem Satteldach versehen wird. Die Planunterlagen sind entsprechend zu ändern. Bei einem Satteldach ist allerdings eine Dachbegrünung nicht mehr möglich. In den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist geregelt, dass Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich zulässig sind.

Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung sind erfahrungsgemäß schwierig und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Gemäß den Angaben von Frau und Herrn Stock geht das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung von einem Bevölkerungsrückgang bis zum Jahre 2034 aus, während ein anderer Demographiebericht (Wegweiser Kommune) zumindest bis zum Jahr 2025 mit leicht steigenden Bevölkerungszahlen zumindest bis zum Jahr 2025 rechnet. Tatsache ist, dass gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des Regionalen Planungsverbandes das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht entgegensteht, in Rimpar somit das Potential für zusätzliche Verkaufsflächen des Lebensmittel-Einzelhandels vorhanden ist.

 

Umweltbericht/Schutzgut Tiere und Pflanzen:

Die Tatsache, dass Bebauungsplan und Umweltbericht vom selben Ingenieurbüro erstellt wurden, ist nicht außergewöhnlich, sondern in vielen Verfahren üblich. Das Ingenieurbüro hat sich bei Erstellung des Umweltberichtes von externen Fachplanern beraten lassen und deren Erkenntnisse in die Planunterlagen eingestellt. Zudem wurde im Zuge des Verfahrens eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag gegeben, die mögliche Auswirkungen auf geschützte Arten untersuchen wird und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen festlegen wird. Die Untere Naturschutzbehörde ist als Fachbehörde in diesem Verfahren maßgeblich beteiligt und wird im Zuge der noch zu konkretisierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die notwendigen Kompensationsmaßnahmen festlegen.

Die nachzuweisenden Ausgleichs- und Ersatzflächen müssen vom Investor bzw. von der Gemeinde erworben werden. Über die notwendige Pflege der Flächen wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen Investor und Gemeinde geschlossen, in dem die Kostenübernahme zu regeln ist und gegebenenfalls eine Bürgschaft über die entstehenden Kosten zu hinterlegen ist.

 

Schutzgut Mensch/Siedlung:

Die mittlerweile vorliegende Detailplanung des Marktes sieht zur Kreisstraße einen durchgehenden Grünstreifen von drei bis vier Metern und zur Pleichach hin einen durchgehende Grünstreifen in einer Breite von 4,50 Metern vor, was für die Pflanzung von Bäumen ausreichend bemessen ist. Die Eingrünung nach Nordwesten und Südosten sind ihrer Ausführung von unterschiedlicher Breite, für eine Bepflanzung mit Sträuchern jedoch ausreichend dimensioniert.

 

Bushaltestelle:
Im Zuge der Anbindung an die Kreisstraße ist eine Aufweitung der Kreisstraße sowie die Verlegung der jetzigen Bushaltestelle in Richtung Ortslage Maidbronn vorgesehen. Die geplante Bushaltestelle wird mit einer Haltebucht sowie einem Buswartehäuschen ausgestattet.

 

Niederschlagswasser:
Wenig verschmutztes Niederschlagswasser von Dachflächen soll soweit als möglich auf dem Grundstück versickert werden. In Bereichen, wo
eine Versickerung nicht möglich ist, weil das Niederschlagswasser einer Vorbehandlung über ein Absetzbecken oder einen Leichtflüssigkeitsabscheider bedarf, wird das Regenwasser gepuffert und gedrosselt der Pleichach zugeführt. In dem dafür notwendigen Wasserrechtsverfahren wird von der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Würzburg festgesetzt werden, dass die eingeleitete Menge nicht höher sein darf, als die Menge Wasser, die derzeit von der unbefestigten Fläche in die Pleichach fließt.

 

Überschwemmungsgebiet/Verkehr:
Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach reicht im Nordosten geringfügig in das Planungsgebiet hinein und sollte in der Planzeichnung des Bebauungsplanes nachrichtlich übernommen werden. Die Begründungen zu den Bauleitplanungen sollten entsprechend ergänzt werden. Sofern der Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, können auf dem Grundstück entsprechende Retentionsräume zur Verfügung gestellt werden.

Inwieweit mit der Errichtung des Marktes eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden ist, kann hier nicht prognostiziert werden. Derzeit sind die Einwohner von Maidbronn in jedem Fall darauf angewiesen, für ihre Einkäufe nach Rimpar oder Estenfeld zu fahren, was bei Errichtung eines neuen Marktes in Maidbronn nicht mehr erforderlich ist. Durch den Bau der geplanten Umgehungsstraße wird sich die Verkehrssituation in Rimpar ebenfalls verbessern.

 

Lärmemissionen:
In den Bebauungsplan sollte folgender Passus aufgenommen werden:

„Der Bauherr des Lebensmittelmarktes hat mit dem Bauantrag oder den Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung ein Schallschutzgutachten vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass das Vorhaben mit der vorhandenen und nach Flächennutzungsplan und Bebauungsplan möglichen Umgebungsbebauung schalltechnisch verträglich ist.“

 

Darstellung des Flächennutzungsplanes:

Inwieweit die Darstellung der westlichen Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan mit Umsetzung des Vorhabens für den Lebensmittelmarkt noch sinnvoll ist, kann durchaus hinterfragt werden. Es wird vorgeschlagen, im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes diese Flächen sowie die verbleibenden Flächen im Überschwemmungsgebiet der Pleichach herauszunehmen und als Flächen für die Landwirtschaft darzustellen.

 

Standort des Marktes:

Gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken sowie des Regionalen Planungsverbandes Würzburg ist der gewählte Standort als städtebaulich integriert zu bewerten. Gemäß den Vorgaben von Raumordnung und Landesplanung kann der Standort von fast der gesamten Ortslage von Maidbronn als fußläufig erreichbar angesehen werden und auch eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist gegeben.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt das Schreiben von Frau Gertrud und Herrn Alois Stock, Rimpar, vom 4. März 2018 zur Kenntnis.

Der Bebauungsplan wird so abgeändert, dass der geplante Markt mit einem Satteldach versehen wird, Photovoltaik-Anlagen im Dachbereich sind ausdrücklich zulässig. Gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des Regionalen Planungsverbandes steht das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht entgegen.

Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist vorzulegen und der Umweltbericht entsprechend zu ergänzen. Die notwendigen Ausgleichs‑ und Ersatzmaßnahmen sind zu konkretisieren und im Bebauungsplan festzusetzen. Über Erstellung und Unterhaltung der Ausgleichsflächen wird eine entsprechende Vereinbarung mit dem Investor abgeschlossen.

Die geplanten Grünflächen sind für die vorgesehenen Bepflanzungen ausreichend dimensioniert.

Im Zuge der Anbindung an die Kreisstraße ist eine Aufweitung der Kreisstraße sowie die Verlegung der jetzigen Bushaltestelle in Richtung Ortslage Maidbronn vorgesehen. Die geplante Bushaltestelle wird mit einer Haltebucht sowie einem Buswartehäuschen ausgestattet.

Niederschlagswasser ist soweit möglich und rechtlich zulässig auf dem Grundstück zu versickern. Das restliche Niederschlagswasser ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorzubehandeln und gepuffert in die Pleichach einzuleiten. Die notwendigen wasserrechtlichen Verfahren sind durchzuführen.

Eine relevante Steigerung des Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben ist nicht zu erwarten, da bei Errichtung eines Einkaufsmarktes in Maidbronn keine Einkaufsfahrten nach Rimpar oder Estenfeld mehr nötig sind und zum anderen durch die geplante Umgehungsstraße eine Entspannung der Verkehrsverhältnisse eintreten wird. Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach wird in die Planunterlagen nachrichtlich übernommen. Sollte der natürliche Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben eingeschränkt werden, ist entsprechender Retentionsraum zu schaffen.

Im Zuge des Bauantragsverfahrens ist ein Schallschutzgutachten vorzulegen.

Die verbleibenden Wohnbauflächen westlich und nördlich des Planungsgebietes werden aus der Darstellung im Flächennutzungsplan herausgenommen. Die Bereiche werden als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken sowie des Regionalen Planungsverbandes Würzburg ist der gewählte Standort als städtebaulich integriert zu bewerten.