Städtebauliches Konzept:
Die
Einschätzung, dass sich das Planungsgebiet im Außenbereich befindet ist
zutreffend, unter anderem aus diesem Grunde ist die Aufstellung des
Bebauungsplanes erforderlich. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als
Wohnbaufläche dargestellt, womit der Markt Rimpar seine Absicht dokumentiert,
die Flächen mittelfristig einer baulichen Nutzung zuzuführen.
Nach
Abstimmung mit dem Investor soll der Plan insoweit geändert werden, dass der
geplante Markt mit einem Satteldach versehen wird. Die Planunterlagen sind
entsprechend zu ändern. Bei einem Satteldach ist allerdings eine Dachbegrünung
nicht mehr möglich. In den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist geregelt, dass
Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich zulässig sind.
Prognosen
zur Bevölkerungsentwicklung sind erfahrungsgemäß schwierig und kommen zu
unterschiedlichen Ergebnissen. Gemäß den Angaben von Frau und Herrn Stock geht
das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung von einem
Bevölkerungsrückgang bis zum Jahre 2034 aus, während ein anderer
Demographiebericht (Wegweiser Kommune) zumindest bis zum Jahr 2025 mit leicht
steigenden Bevölkerungszahlen zumindest bis zum Jahr 2025 rechnet. Tatsache
ist, dass gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des
Regionalen Planungsverbandes das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des
Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht
entgegensteht, in Rimpar somit das Potential für zusätzliche Verkaufsflächen
des Lebensmittel-Einzelhandels vorhanden ist.
Umweltbericht/Schutzgut Tiere und Pflanzen:
Die Tatsache, dass
Bebauungsplan und Umweltbericht vom selben Ingenieurbüro erstellt wurden, ist
nicht außergewöhnlich, sondern in vielen Verfahren üblich. Das Ingenieurbüro
hat sich bei Erstellung des Umweltberichtes von externen Fachplanern beraten
lassen und deren Erkenntnisse in die Planunterlagen eingestellt. Zudem wurde im
Zuge des Verfahrens eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag
gegeben, die mögliche Auswirkungen auf geschützte Arten untersuchen wird und
gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen festlegen wird. Die Untere
Naturschutzbehörde ist als Fachbehörde in diesem Verfahren maßgeblich beteiligt
und wird im Zuge der noch zu konkretisierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
die notwendigen Kompensationsmaßnahmen festlegen.
Die nachzuweisenden
Ausgleichs- und Ersatzflächen müssen vom Investor bzw. von der Gemeinde
erworben werden. Über die notwendige Pflege der Flächen wird ein
städtebaulicher Vertrag zwischen Investor und Gemeinde geschlossen, in dem die
Kostenübernahme zu regeln ist und gegebenenfalls eine Bürgschaft über die
entstehenden Kosten zu hinterlegen ist.
Schutzgut Mensch/Siedlung:
Die mittlerweile
vorliegende Detailplanung des Marktes sieht zur Kreisstraße einen durchgehenden
Grünstreifen von drei bis vier Metern und zur Pleichach hin einen durchgehende
Grünstreifen in einer Breite von 4,50 Metern vor, was für die Pflanzung
von Bäumen ausreichend bemessen ist. Die Eingrünung nach Nordwesten und
Südosten sind ihrer Ausführung von unterschiedlicher Breite, für eine
Bepflanzung mit Sträuchern jedoch ausreichend dimensioniert.
Bushaltestelle:
Im Zuge der Anbindung an die Kreisstraße ist eine Aufweitung der Kreisstraße
sowie die Verlegung der jetzigen Bushaltestelle in Richtung Ortslage Maidbronn
vorgesehen. Die geplante Bushaltestelle wird mit einer Haltebucht sowie einem
Buswartehäuschen ausgestattet.
Niederschlagswasser:
Wenig verschmutztes Niederschlagswasser von Dachflächen soll soweit als möglich
auf dem Grundstück versickert werden. In Bereichen, wo eine Versickerung nicht
möglich ist, weil das Niederschlagswasser einer Vorbehandlung über ein
Absetzbecken oder einen Leichtflüssigkeitsabscheider bedarf, wird das
Regenwasser gepuffert und gedrosselt der Pleichach zugeführt. In dem dafür
notwendigen Wasserrechtsverfahren wird von der Unteren Wasserbehörde beim
Landratsamt Würzburg festgesetzt werden, dass die eingeleitete Menge nicht
höher sein darf, als die Menge Wasser, die derzeit von der unbefestigten Fläche
in die Pleichach fließt.
Überschwemmungsgebiet/Verkehr:
Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach reicht im Nordosten geringfügig in das
Planungsgebiet hinein und sollte in der Planzeichnung des Bebauungsplanes
nachrichtlich übernommen werden. Die Begründungen zu den Bauleitplanungen
sollten entsprechend ergänzt werden. Sofern der Überschwemmungsraum der
Pleichach durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, können auf dem Grundstück
entsprechende Retentionsräume zur Verfügung gestellt werden.
Inwieweit mit der
Errichtung des Marktes eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden ist, kann
hier nicht prognostiziert werden. Derzeit sind die Einwohner von Maidbronn in
jedem Fall darauf angewiesen, für ihre Einkäufe nach Rimpar oder Estenfeld zu
fahren, was bei Errichtung eines neuen Marktes in Maidbronn nicht mehr
erforderlich ist. Durch den Bau der geplanten Umgehungsstraße wird sich die
Verkehrssituation in Rimpar ebenfalls verbessern.
Lärmemissionen:
In den Bebauungsplan sollte folgender Passus aufgenommen werden:
„Der Bauherr des Lebensmittelmarktes
hat mit dem Bauantrag oder den Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung ein
Schallschutzgutachten vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass das Vorhaben mit der
vorhandenen und nach Flächennutzungsplan und Bebauungsplan möglichen Umgebungsbebauung
schalltechnisch verträglich ist.“
Darstellung des Flächennutzungsplanes:
Inwieweit die
Darstellung der westlichen Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan mit Umsetzung
des Vorhabens für den Lebensmittelmarkt noch sinnvoll ist, kann durchaus
hinterfragt werden. Es wird vorgeschlagen, im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes
diese Flächen sowie die verbleibenden Flächen im Überschwemmungsgebiet der
Pleichach herauszunehmen und als Flächen für die Landwirtschaft darzustellen.
Standort des Marktes:
Gemäß der
Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken sowie des Regionalen
Planungsverbandes Würzburg ist der gewählte Standort als städtebaulich
integriert zu bewerten. Gemäß den Vorgaben von Raumordnung und Landesplanung
kann der Standort von fast der gesamten Ortslage von Maidbronn als fußläufig
erreichbar angesehen werden und auch eine Anbindung an den öffentlichen
Personennahverkehr ist gegeben.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt
das Schreiben von Frau Gertrud und Herrn Alois Stock, Rimpar, vom
4. März 2018 zur Kenntnis.
Der Bebauungsplan wird so
abgeändert, dass der geplante Markt mit einem Satteldach versehen wird,
Photovoltaik-Anlagen im Dachbereich sind ausdrücklich zulässig. Gemäß der
Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des Regionalen
Planungsverbandes steht das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des
Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht entgegen.
Eine spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung ist vorzulegen und der Umweltbericht entsprechend
zu ergänzen. Die notwendigen Ausgleichs‑ und Ersatzmaßnahmen sind zu
konkretisieren und im Bebauungsplan festzusetzen. Über Erstellung und
Unterhaltung der Ausgleichsflächen wird eine entsprechende Vereinbarung mit dem
Investor abgeschlossen.
Die geplanten Grünflächen
sind für die vorgesehenen Bepflanzungen ausreichend dimensioniert.
Im Zuge der Anbindung an
die Kreisstraße ist eine Aufweitung der Kreisstraße sowie die Verlegung der
jetzigen Bushaltestelle in Richtung Ortslage Maidbronn vorgesehen. Die geplante
Bushaltestelle wird mit einer Haltebucht sowie einem Buswartehäuschen
ausgestattet.
Niederschlagswasser ist
soweit möglich und rechtlich zulässig auf dem Grundstück zu versickern. Das
restliche Niederschlagswasser ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben
vorzubehandeln und gepuffert in die Pleichach einzuleiten. Die notwendigen
wasserrechtlichen Verfahren sind durchzuführen.
Eine relevante Steigerung des Verkehrsaufkommens
durch das Vorhaben ist nicht zu erwarten, da bei Errichtung eines
Einkaufsmarktes in Maidbronn keine Einkaufsfahrten nach Rimpar oder Estenfeld
mehr nötig sind und zum anderen durch die geplante Umgehungsstraße eine
Entspannung der Verkehrsverhältnisse eintreten wird. Das Überschwemmungsgebiet
der Pleichach wird in die Planunterlagen nachrichtlich übernommen. Sollte der natürliche
Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben eingeschränkt werden, ist
entsprechender Retentionsraum zu schaffen.
Im Zuge des Bauantragsverfahrens ist ein
Schallschutzgutachten vorzulegen.
Die verbleibenden Wohnbauflächen westlich und nördlich
des Planungsgebietes werden aus der Darstellung im Flächennutzungsplan
herausgenommen. Die Bereiche werden als Flächen für die Landwirtschaft
dargestellt.
Gemäß der Stellungnahmen
der Regierung von Unterfranken sowie des Regionalen Planungsverbandes Würzburg
ist der gewählte Standort als städtebaulich integriert zu bewerten.