Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Maßnahmen zur Minderung oder Ausgleich von Umwelteinwirkungen:

Gemäß den Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr liegen die Verkehrszahlen auf der Kreisstraße WÜ 8 zwischen Rimpar und Estenfeld nach der Zählung 2015 bei 6.602 Fahrzeugen in 24 Stunden, davon 159 Fahrzeuge des Schwerverkehrs. Inwieweit mit der Errichtung des Marktes eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden ist, kann hier nicht prognostiziert werden. Derzeit sind die Einwohner von Maidbronn in jedem Fall darauf angewiesen, für ihre Einkäufe nach Rimpar oder Estenfeld zu fahren, was bei Errichtung eines neuen Marktes in Maidbronn nicht mehr erforderlich ist. Durch den Bau der geplanten Umgehungsstraße wird sich die Verkehrssituation in Rimpar ebenfalls verbessern.

Bei der Anlieferung kann davon ausgegangen werden, dass ein Lastwagen pro Tag den Markt versorgt, dazu kommen möglicherweise noch zwei oder drei Lieferwagen. Von einer relevanten Verkehrszunahme durch den Anlieferverkehr kann somit nicht gesprochen werden. Eine Nachtanlieferung kann aufgrund der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung von vornherein ausgeschlossen werden, zu diesem Ergebnis wird auch das mit dem Bauantrag vorzulegende schalltechnische Gutachten kommen. Im Bebauungsplan kann eine Nachtanlieferung im Rahmen der Festsetzungen ausgeschlossen werden.

Gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken sowie des Regionalen Planungsverbandes Würzburg ist der gewählte Standort als städtebaulich integriert zu bewerten. Gemäß den Vorgaben von Raumordnung und Landesplanung kann der Standort von fast der gesamten Ortslage von Maidbronn als fußläufig erreichbar angesehen werden und auch eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist gegeben. In der Realität wird es allerdings so sein, dass die überwiegende Anzahl der Kunden den Markt mit privatem Pkw anfahren wird.

 

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen:

Die mittlerweile vorliegende Detailplanung des Marktes sieht zur Kreisstraße einen durchgehenden Grünstreifen von drei bis vier Metern und zur Pleichach hin einen durchgehende Grünstreifen in einer Breite von 4,50 Metern vor, was für die Pflanzung von Bäumen ausreichend bemessen ist. Die Eingrünung nach Nordwesten und Südosten sind ihrer Ausführung von unterschiedlicher Breite, für eine Bepflanzung mit Sträuchern jedoch ausreichend dimensioniert.

Für den biotopkartierten Bereich werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen als Renaturierungsmaßnahmen entlang der Pleichach vorgesehen. Die Untere Naturschutzbehörde ist als Fachbehörde in diesem Verfahren maßgeblich beteiligt und wird im Zuge der noch zu konkretisierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die notwendigen Kompensationsmaßnahmen festlegen.

Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wurde in Auftrag gegeben, das Gutachten ist aber noch nicht abgeschlossen.

Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach reicht im Nordosten geringfügig in das Planungsgebiet hinein und sollte in der Planzeichnung des Bebauungsplanes nachrichtlich übernommen werden. Die Begründungen zu den Bauleitplanungen sollten entsprechend ergänzt werden. Sofern der Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, können auf dem Grundstück entsprechende Retentionsräume zur Verfügung gestellt werden.

Eine durchgängige Beleuchtung des Marktes ist nicht vorgesehen. Eine entsprechende Festsetzung sollte in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

Städtebauliches Konzept:

Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung sind erfahrungsgemäß schwierig und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung geht von einem Bevölkerungsrückgang bis zum Jahre 2034 aus, während ein anderer Demographiebericht (Wegweiser Kommune) zumindest bis zum Jahr 2025 mit leicht steigenden Bevölkerungszahlen zumindest bis zum Jahr 2025 rechnet. Tatsache ist, dass gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des Regionalen Planungsverbandes das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht entgegensteht, in Rimpar somit das Potential für zusätzliche Verkaufsflächen des Lebensmittel-Einzelhandels vorhanden ist.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt das Schreiben von Frau Ursula und Herrn Thomas Wirth, Rimpar, vom 4. März 2018 zur Kenntnis.

Eine relevante Steigerung des Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben ist nicht zu erwarten, da bei Errichtung eines Einkaufsmarktes in Maidbronn keine Einkaufsfahrten nach Rimpar oder Estenfeld mehr nötig sind und zum anderen durch die geplante Umgehungsstraße eine Entspannung der Verkehrsverhältnisse eintreten wird. Eine relevante Zunahme des Verkehrs aufgrund der Anlieferung kann ausgeschlossen werden. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass eine Anlieferung während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht zulässig ist.

Die geplanten Grünflächen sind für die vorgesehenen Bepflanzungen ausreichend dimensioniert. Ausgleichsmaßnahmen werden als Renaturierungsmaßnahmen entlang der Pleichach konzipiert. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist vorzulegen und der Umweltbericht entsprechend zu ergänzen. Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach wird in die Planunterlagen nachrichtlich übernommen. Sollte der natürliche Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben eingeschränkt werden, ist entsprechender Retentionsraum zu schaffen.

Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass eine Beleuchtung des Marktes während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht zulässig ist.

Gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des Regionalen Planungsverbandes steht das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht entgegen.