Maßnahmen zur Minderung oder Ausgleich von
Umwelteinwirkungen:
Gemäß den Angaben
des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr liegen die
Verkehrszahlen auf der Kreisstraße WÜ 8 zwischen Rimpar und Estenfeld nach der
Zählung 2015 bei 6.602 Fahrzeugen in 24 Stunden, davon 159 Fahrzeuge des
Schwerverkehrs. Inwieweit mit der Errichtung des Marktes eine Erhöhung des
Verkehrsaufkommens verbunden ist, kann hier nicht prognostiziert werden.
Derzeit sind die Einwohner von Maidbronn in jedem Fall darauf angewiesen, für
ihre Einkäufe nach Rimpar oder Estenfeld zu fahren, was bei Errichtung eines
neuen Marktes in Maidbronn nicht mehr erforderlich ist. Durch den Bau der
geplanten Umgehungsstraße wird sich die Verkehrssituation in Rimpar ebenfalls verbessern.
Bei der
Anlieferung kann davon ausgegangen werden, dass ein Lastwagen pro Tag den Markt
versorgt, dazu kommen möglicherweise noch zwei oder drei Lieferwagen. Von einer
relevanten Verkehrszunahme durch den Anlieferverkehr kann somit nicht gesprochen
werden. Eine Nachtanlieferung kann aufgrund der unmittelbar angrenzenden
Wohnbebauung von vornherein ausgeschlossen werden, zu diesem Ergebnis wird auch
das mit dem Bauantrag vorzulegende schalltechnische Gutachten kommen. Im
Bebauungsplan kann eine Nachtanlieferung im Rahmen der Festsetzungen
ausgeschlossen werden.
Gemäß der
Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken sowie des Regionalen
Planungsverbandes Würzburg ist der gewählte Standort als städtebaulich
integriert zu bewerten. Gemäß den Vorgaben von Raumordnung und Landesplanung
kann der Standort von fast der gesamten Ortslage von Maidbronn als fußläufig
erreichbar angesehen werden und auch eine Anbindung an den öffentlichen
Personennahverkehr ist gegeben. In der Realität wird es allerdings so sein,
dass die überwiegende Anzahl der Kunden den Markt mit privatem Pkw anfahren
wird.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen:
Die mittlerweile
vorliegende Detailplanung des Marktes sieht zur Kreisstraße einen durchgehenden
Grünstreifen von drei bis vier Metern und zur Pleichach hin einen durchgehende
Grünstreifen in einer Breite von 4,50 Metern vor, was für die Pflanzung von
Bäumen ausreichend bemessen ist. Die Eingrünung nach Nordwesten und Südosten
sind ihrer Ausführung von unterschiedlicher Breite, für eine Bepflanzung mit
Sträuchern jedoch ausreichend dimensioniert.
Für den
biotopkartierten Bereich werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen als
Renaturierungsmaßnahmen entlang der Pleichach vorgesehen. Die Untere
Naturschutzbehörde ist als Fachbehörde in diesem Verfahren maßgeblich beteiligt
und wird im Zuge der noch zu konkretisierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
die notwendigen Kompensationsmaßnahmen festlegen.
Eine spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung wurde in Auftrag gegeben, das Gutachten ist aber
noch nicht abgeschlossen.
Das
Überschwemmungsgebiet der Pleichach reicht im Nordosten geringfügig in das
Planungsgebiet hinein und sollte in der Planzeichnung des Bebauungsplanes
nachrichtlich übernommen werden. Die Begründungen zu den Bauleitplanungen
sollten entsprechend ergänzt werden. Sofern der Überschwemmungsraum der
Pleichach durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, können auf dem Grundstück
entsprechende Retentionsräume zur Verfügung gestellt werden.
Eine durchgängige
Beleuchtung des Marktes ist nicht vorgesehen. Eine entsprechende Festsetzung
sollte in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
Städtebauliches Konzept:
Prognosen zur
Bevölkerungsentwicklung sind erfahrungsgemäß schwierig und kommen zu
unterschiedlichen Ergebnissen. Das Landesamt für Statistik und
Datenverarbeitung geht von einem Bevölkerungsrückgang bis zum Jahre 2034 aus,
während ein anderer Demographiebericht (Wegweiser Kommune) zumindest bis zum
Jahr 2025 mit leicht steigenden Bevölkerungszahlen zumindest bis zum Jahr 2025
rechnet. Tatsache ist, dass gemäß der Stellungnahmen der Regierung von
Unterfranken und des Regionalen Planungsverbandes das Vorhaben den
Einzelhandelsfestlegungen des Landesentwicklungsprogramms und des
Regionalplanes Würzburg nicht entgegensteht, in Rimpar somit das Potential für
zusätzliche Verkaufsflächen des Lebensmittel-Einzelhandels vorhanden ist.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat nimmt das Schreiben von Frau Ursula und Herrn Thomas Wirth,
Rimpar, vom 4. März 2018 zur Kenntnis.
Eine relevante Steigerung des
Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben ist nicht zu erwarten, da bei Errichtung
eines Einkaufsmarktes in Maidbronn keine Einkaufsfahrten nach Rimpar oder
Estenfeld mehr nötig sind und zum anderen durch die geplante Umgehungsstraße
eine Entspannung der Verkehrsverhältnisse eintreten wird. Eine relevante
Zunahme des Verkehrs aufgrund der Anlieferung kann ausgeschlossen werden. Im
Bebauungsplan wird festgesetzt, dass eine Anlieferung während der Nachtzeit
(22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht zulässig ist.
Die
geplanten Grünflächen sind für die vorgesehenen Bepflanzungen ausreichend
dimensioniert. Ausgleichsmaßnahmen werden als Renaturierungsmaßnahmen entlang
der Pleichach konzipiert. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist
vorzulegen und der Umweltbericht entsprechend zu ergänzen. Das Überschwemmungsgebiet der
Pleichach wird in die Planunterlagen nachrichtlich übernommen. Sollte der
natürliche Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben eingeschränkt
werden, ist entsprechender Retentionsraum zu schaffen.
Im Bebauungsplan wird
festgesetzt, dass eine Beleuchtung des Marktes während der Nachtzeit
(22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht zulässig ist.
Gemäß der
Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des Regionalen
Planungsverbandes steht das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des
Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht entgegen.