Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Höhenlage von Gebäuden:

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass sich der Haupteingang des geplanten Marktes nicht höher als 50 cm unter dem Straßenniveau im Bereich der Hauptzufahrt befinden darf. Nach der jetzigen Planung liegt der Fertigfußboden im Erdgeschoß auf einer Höhe von 244,85 Meter über NN, die Höhe der Adam-Bausenwein-Straße im Bereich der Hauptzufahrt liegt bei rund 246 Meter über NN. Theoretisch könnte die Festsetzung so abgeändert werden, dass der Haupteingang nicht höher als einen Meter unter dem Straßenniveau im Bereich der Hauptzufahrt liegen darf. Eine weitere Absenkung ist planerisch nicht sinnvoll, da sonst die Zufahrt in den Markt zu steil wird.

 

Grünflächen:
Die mittlerweile vorliegende Detailplanung des Marktes sieht zur Kreisstraße einen durchgehenden Grünstreifen von drei bis vier Metern und zur Pleichach hin einen durchgehende Grünstreifen in einer Breite von 4,50 Metern vor, was für die Pflanzung von Bäumen ausreichend bemessen ist. Die Eingrünung nach Nordwesten und Südosten sind ihrer Ausführung von unterschiedlicher Breite, für eine Bepflanzung mit.

Sträuchern jedoch ausreichend dimensioniert.

 

Bauordnungsrechtliche Festsetzungen:

Nach Abstimmung mit dem Investor soll der Plan insoweit geändert werden, dass der geplante Markt mit einem Satteldach und Ziegeleindeckung versehen wird. Die Planunterlagen sind entsprechend zu ändern.

Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Fassaden als Putzfassaden oder Sichtbetonoberflächen auszuführen, Metall‑ und Holzverkleidungen bzw. Verkleidungen in Holzoptik oder Natursteinverkleidungen sind zulässig, sofern sie zwei Drittel der Gesamtfläche nicht überschreiten. Gebäudefassaden sollten durch Material‑ und Farbwechsel gegliedert werden.

 

Städtebauliches Konzept:

Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung sind erfahrungsgemäß schwierig und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung geht von einem Bevölkerungsrückgang bis zum Jahre 2034 aus, während ein anderer Demographiebericht (Wegweiser Kommune) zumindest bis zum Jahr 2025 mit leicht steigenden Bevölkerungszahlen zumindest bis zum Jahr 2025 rechnet. Tatsache ist, dass gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des Regionalen Planungsverbandes das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des Landesentwicklungs-rogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht entgegensteht, in Rimpar somit das Potential für zusätzliche Verkaufsflächen des Lebensmittel-Einzelhandels vorhanden ist.

Gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken sowie des Regionalen Planungsverbandes Würzburg ist der gewählte Standort als städtebaulich integriert zu bewerten. Gemäß den Vorgaben von Raumordnung und Landesplanung kann der Standort von fast der gesamten Ortslage von Maidbronn als fußläufig erreichbar angesehen werden und auch eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist gegeben. Eine fußläufige Erreichbarkeit aus der Ortslage Rimpar ist keine Voraussetzung für einen städtebaulich integrierten Standort.

Erschließung:
Die Details der Anbindung des Marktes an die Kreisstraße wurden erst nach Erstellung des Vorentwurf zwischen dem Staatlichen Bauamt, der Verkehrsbehörde beim Landratsamt Würzburg und dem Investor vereinbart. Im Zuge der Anbindung an die Kreisstraße ist eine Aufweitung der Kreisstraße sowie die Verlegung der jetzigen Bushaltestelle in Richtung Ortslage Maidbronn vorgesehen. Die geplante Bushaltestelle wird mit einer Haltebucht sowie einem Buswartehäuschen ausgestattet.

Die konkrete Planung der Zufahrt erfolgt im Zuge der Ausführungsplanung. Es ist zutreffend, dass mit der Errichtung des Marktes Geländeauffüllungen erforderlich sind. Aus diesem Grunde sollte festsetzt werden, dass der Haupteingang nicht höher liegen darf als einen Meter unter der Höhe der Straße im Bereich der Hauptzufahrt (bisher 50 cm).

Gemäß den Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr liegen die Verkehrszahlen auf der Kreisstraße WÜ 8 zwischen Rimpar und Estenfeld nach der Zählung 2015 bei 6.602 Fahrzeugen in 24 Stunden, davon 159 Fahrzeuge des Schwerverkehrs. Inwieweit mit der Errichtung des Marktes eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden ist, kann hier nicht prognostiziert werden. Derzeit sind die Einwohner von Maidbronn in jedem Fall darauf angewiesen, für ihre Einkäufe nach Rimpar oder Estenfeld zu fahren, was bei Errichtung eines neuen Marktes in Maidbronn nicht mehr erforderlich ist. Durch den Bau der geplanten Umgehungsstraße wird sich die Verkehrssituation in Rimpar ebenfalls verbessern. Bei der Anlieferung kann davon ausgegangen werden, dass ein Lastwagen pro Tag den Markt versorgt, dazu kommen möglicherweise noch zwei oder drei Lieferwagen. Von einer relevanten Verkehrszunahme durch den Anlieferverkehr kann somit nicht gesprochen werden. Eine Nachtanlieferung kann aufgrund der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung von vornherein ausgeschlossen werden, zu diesem Ergebnis wird auch das mit dem Bauantrag vorzulegende schalltechnische Gutachten kommen. Im Bebauungsplan kann eine Nachtanlieferung im Rahmen der Festsetzungen ausgeschlossen werden.

Die Planungen wurden mit dem Staatlichen Bauamt im Hinblick auf die Planfeststellung für die Umgehungsstraße abgestimmt und das Staatliche Bauamt an diesem Verfahren beteiligt. Entsprechende Angaben sollten in der Begründung zum Bebauungsplan ergänzt werden.

Die Zufahrt zu westlich angrenzenden Flächen wird durch das Vorhaben nicht beeinträchigt und erfolgt wie bisher über den Wirtschaftsweg Flur-Nummer 481/1.

Der jetzige Fußgängerüberweg in Höhe Adam-Bausenwein-Straße 4 wird von dem Vorhaben nicht berührt und bleibt lagemäßig an seinem jetzigen Standort erhalten.

Sicherungsmaßnahmen für die Bushaltestelle und die Zufahrt während der Bauphase sind nicht erforderlich, weil die Baumaßnahmen für den Markt erst durchgeführt werden, wenn die verkehrlichen Erschließungsmaßnahmen abgeschlossen sind.

Bezüglich Baustelleneinrichtung und Materiallager werden Aussagen in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

 

Ver‑ und Entsorgung:

Wenig verschmutztes Niederschlagswasser von Dachflächen soll soweit als möglich auf dem Grundstück versickert werden. In Bereichen, wo eine Versickerung nicht möglich ist, weil das Niederschlagswasser einer Vorbehandlung über ein Absetzbecken oder einen Leichtflüssigkeitsabscheider bedarf, wird das Regenwasser gepuffert und gedrosselt der Pleichach zugeführt. In dem dafür notwendigen Wasserrechtsverfahren wird von der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Würzburg festgesetzt werden, dass die eingeleitete Menge nicht höher sein darf, als die Menge Wasser, die derzeit von der unbefestigten Fläche in die Pleichach fließt.

In den Bebauungsplan sollte aufgenommen werden, dass Bereiche zur Mülllagerung einzuhausen sind.

 

Umweltbericht:
Der Umweltbericht wird nach Vorliegen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und nach Konkretisierung der Ausgleichsmaßnahmen entsprechend ergänzt.

 

Berücksichtigung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes:

Inwieweit das Gebiet Erholungswert für die Einwohner von Maidbronn oder Rimpar besitzt, kann nicht abschließend beurteilt werden. Wanderwege führen jedenfalls nicht am Planungsgebiet vorbei. Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach reicht im Nordosten geringfügig in das Planungsgebiet hinein und sollte in der Planzeichnung des Bebauungsplanes nachrichtlich übernommen werden. Die Begründungen zu den Bauleitplanungen sollten entsprechend ergänzt werden. Sofern der Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, können auf dem Grundstück entsprechende Retentionsräume zur Verfügung gestellt werden.

Im Zuge des Verfahrens wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag gegeben, die mögliche Auswirkungen auf geschützte Arten besonders auch im Hinblick auf die überplante Streuobstwiese untersuchen wird und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen festlegen wird. Die Untere Naturschutzbehörde ist als Fachbehörde in diesem Verfahren maßgeblich beteiligt und wird im Zuge der noch zu konkretisierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die notwendigen Kompensationsmaßnahmen festlegen.

 

Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes:
Für den biotopkartierten Bereich werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen als Renaturierungsmaßnahmen entlang der Pleichach vorgesehen.

Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wurde in Auftrag gegeben, das Gutachten ist aber noch nicht abgeschlossen.

 

In den Bebauungsplan sollte folgender Passus aufgenommen werden:

„Der Bauherr des Lebensmittelmarktes hat mit dem Bauantrag oder den Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung ein Schallschutzgutachten vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass das Vorhaben mit der vorhandenen und nach Flächennutzungsplan und Bebauungsplan möglichen Umgebungsbebauung schalltechnisch verträglich ist.“

Nach Abstimmung mit dem Investor soll der Plan insoweit geändert werden, dass der geplante Markt mit einem Satteldach versehen wird. Die Planunterlagen sind entsprechend zu ändern.

Die konkrete Planung der Zufahrt erfolgt im Zuge der Ausführungsplanung. Es ist zutreffend, dass mit der Errichtung des Marktes Geländeauffüllungen erforderlich sind. Aus diesem Grunde sollte festsetzt werden, dass der Haupteingang nicht höher liegen darf als einen Meter über der Höhe der Straße im Bereich der Hauptzufahrt(bisher 50 cm).

Die mittlerweile vorliegende Detailplanung des Marktes sieht zur Kreisstraße und zur Pleichach hin durchgehende Grünstreifen in einer Breite von vier Metern vor, was für die Pflanzung von Bäumen ausreichend bemessen ist. Die Eingrünung nach Nordwesten und Südosten sind ihrer Ausführung von unterschiedlicher Breite, für eine Bepflanzung mit Sträuchern jedoch ausreichend dimensioniert.

 

Maßnahmen zur Minderung oder zum Ausgleich von Umweltauswirkungen:

Die Untere Naturschutzbehörde ist als Fachbehörde in diesem Verfahren maßgeblich beteiligt und wird im Zuge der noch zu konkretisierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die notwendigen Kompensationsmaßnahmen festlegen.

 

Anderweitige Lösungsmöglichkeiten:

Für den biotopkartierten Bereich werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen als Renaturierungsmaßnahmen entlang der Pleichach vorgesehen.

Gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken sowie des Regionalen Planungsverbandes Würzburg ist der gewählte Standort als städtebaulich integriert zu bewerten. Gemäß den Vorgaben von Raumordnung und Landesplanung kann der Standort von fast der gesamten Ortslage von Maidbronn als fußläufig erreichbar angesehen werden und auch eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist gegeben. In der Realität wird es allerdings so sein, dass die überwiegende Anzahl der Kunden den Markt mit privatem Pkw anfahren wird.

Inwieweit mit der Errichtung des Marktes eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden ist, kann hier nicht prognostiziert werden. Derzeit sind die Einwohner von Maidbronn in jedem Fall darauf angewiesen, für ihre Einkäufe nach Rimpar oder Estenfeld zu fahren, was bei Errichtung eines neuen Marktes in Maidbronn nicht mehr erforderlich ist. Durch den Bau der geplanten Umgehungsstraße wird sich die Verkehrssituation in Rimpar ebenfalls verbessern.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt das Schreiben von Frau Ines Frey, Frau Clara Frey und Herrn Jörg Frey, Rimpar, vom 5. März 2018 zur Kenntnis.

Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass sich der Haupteingang des geplanten Marktes nicht höher als einen Meter unter dem Straßenniveau im Bereich der Hauptzufahrt befinden darf.

Die geplanten Grünflächen sind für die vorgesehenen Bepflanzungen ausreichend dimensioniert. Ausgleichsmaßnahmen werden als Renaturierungsmaßnahmen entlang der Pleichach konzipiert. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist vorzulegen und der Umweltbericht entsprechend zu ergänzen.

Der Bebauungsplan wird so abgeändert, dass der geplante Markt mit einem Satteldach versehen wird, Photovoltaik-Anlagen im Dachbereich sind ausdrücklich zulässig. Gemäß der Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des Regionalen Planungsverbandes steht das Vorhaben den Einzelhandelsfestlegungen des Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplanes Würzburg nicht entgegen.

im Zuge des Bauantragsverfahrens ist ein schalltechnisches Gutachten vorzulegen. Eine relevante Steigerung des Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben ist nicht zu erwarten, da bei Errichtung eines Einkaufsmarktes in Maidbronn keine Einkaufsfahrten nach Rimpar oder Estenfeld mehr nötig sind und zum anderen durch die geplante Umgehungsstraße eine Entspannung der Verkehrsverhältnisse eintreten wird. Im Zuge der Anbindung an die Kreisstraße ist eine Aufweitung der Kreisstraße sowie die Verlegung der jetzigen Bushaltestelle in Richtung Ortslage Maidbronn vorgesehen. Die geplante Bushaltestelle wird mit einer Haltebucht sowie einem Buswartehäuschen ausgestattet. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass eine Nachtanlieferung des geplanten Marktes zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr nicht zulässig ist. In die Begründung zum Bebauungsplan werden Angaben zur geplanten Umgehungsstraße, zu Baustelleneinrichtung und Materiallager ergänzt.
Niederschlagswasser ist soweit möglich und rechtlich zulässig auf dem Grundstück zu versickern. Das restliche Niederschlagswasser ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorzubehandeln und gepuffert in die Pleichach einzuleiten. Die notwendigen wasserrechtlichen Verfahren sind durchzuführen. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass Bereiche zur Mülllagerung einzuhausen sind.

Das Überschwemmungsgebiet der Pleichach wird in die Planunterlagen nachrichtlich übernommen. Sollte der natürliche Überschwemmungsraum der Pleichach durch das Vorhaben eingeschränkt werden, ist entsprechender Retentionsraum zu schaffen.