Ausgangssituation/derzeitige Planung:
Die Angaben von Herrn
Dr. Füglein zur Ausgangssituation sollten zur Kenntnis genommen werden.
Bedenken und Einwendungen:
Derzeit sind die
Grundstücke Flur-Nummer 83, 84, 84/3 und 85 sowie ein etwa 50 Meter tiefer
Streifen westlich des Wirtschaftsweges 481/1 im Flächennutzungsplan als
Wohnbauflächen dargestellt. Das Grundstück Flur-Nummer 83 liegt jedoch
fast vollständig im Überschwemmungsgebiet der Pleichach, sodass eine bauliche
Nutzung perspektivisch ausgeschlossen ist. Inwieweit die Darstellung dieser
verbleibenden Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan mit Umsetzung des Vorhabens
für den Lebensmittelmarkt noch sinnvoll ist, kann durchaus hinterfragt werden.
Es wird vorgeschlagen, im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes diese
Flächen westlich des Weges sowie die verbleibenden Flächen im
Überschwemmungsgebiet der Pleichach herauszunehmen und als Flächen für die
Landwirtschaft darzustellen.
Die mittlerweile
vorliegende Detailplanung des Marktes sieht zur Kreisstraße und zur Pleichach
hin durchgehende Grünstreifen in einer Breite von vier Metern vor, was für die
Pflanzung von Bäumen ausreichend bemessen ist. Die Eingrünung nach Nordwesten
und Südosten sind ihrer Ausführung von unterschiedlicher Breite, für eine Bepflanzung
mit Sträuchern jedoch ausreichend dimensioniert.
Staubbelastung stellt
bei Einkaufsmärkten in der Regel kein Problem dar, Veränderungen des
Mikroklimas im Bereich der versiegelten Flächen können nicht ausgeschlossen
werden, dürften sich aber auf das Planungsgebiet beschränken und keine
Auswirkungen auf benachbarte Bereiche haben.
Im Bebauungsplan sind
die Abstandsflächen mit 0,4, mindestens jedoch drei Meter festgesetzt.
Verbesserungsvorschläge:
Die mittlerweile vorliegende Detailplanung des Marktes sieht zur Kreisstraße
und zur Pleichach hin durchgehende Grünstreifen in einer Breite von vier Metern
vor, was für die Pflanzung von Bäumen ausreichend bemessen ist. Die Eingrünung
nach Nordwesten und Südosten sind ihrer Ausführung von unterschiedlicher
Breite, für eine Bepflanzung mit Sträuchern jedoch ausreichend dimensioniert.
Im Bebauungsplan
sind die Abstandsflächen mit 0,4, mindestens jedoch drei Meter festgesetzt.
In die
Festsetzungen zum Bebauungsplan sollte aufgenommen werden, dass Böschungen zu
Nachbargrundstücken so zu sichern sind, dass keine Rutschungen und
Abschwemmungen erfolgen können.
Die bestehende Hofstelle Riemenschneiderstraße 9 ist mindestens
30 Meter vom geplanten Markt entfernt, sodass keine Beeinträchtigungen zu
erwarten sind. Das Gebäude sollte allerdings in dem im Rahmen des
Bauantragsverfahrens vorzulegenden schalltechnischen Gutachtens als
Immissionsort betrachtet werden
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt das Schreiben von Herrn
Dr. Alexander Füglein, Rimpar, vom 5. März 2018 zur Kenntnis.
Die verbleibenden Wohnbauflächen westlich und nördlich des
Planungsgebietes werden aus der Darstellung im Flächennutzungsplan herausgenommen.
Die Bereiche werden als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.
Die geplanten Grünflächen sind für die vorgesehenen
Bepflanzungen ausreichend dimensioniert.
Die Festsetzung der Abstandsflächen mit 0,4 H,
mindestens jedoch drei Metern, wird beibehalten.
In die Festsetzungen des Bebauungsplanes wird
aufgenommen, dass Böschungen zu Nachbargrundstücken so zu sichern sind, dass
keine Rutschungen oder Abschwemmungen erfolgen können.
Im Zuge des im
Rahmen des Bauantragsverfahrens vorzulegenden schalltechnischen Gutachtens ist
das Anwesen Riemenschneiderstraße als Immissionsort zu betrachten.