Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Ausgangssituation/derzeitige Planung:

Die Angaben von Herrn Dr. Füglein zur Ausgangssituation sollten zur Kenntnis genommen werden.

 

Bedenken und Einwendungen:

Derzeit sind die Grundstücke Flur-Nummer 83, 84, 84/3 und 85 sowie ein etwa 50 Meter tiefer Streifen westlich des Wirtschaftsweges 481/1 im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt. Das Grundstück Flur-Nummer 83 liegt jedoch fast vollständig im Überschwemmungsgebiet der Pleichach, sodass eine bauliche Nutzung perspektivisch ausgeschlossen ist. Inwieweit die Darstellung dieser verbleibenden Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan mit Umsetzung des Vorhabens für den Lebensmittelmarkt noch sinnvoll ist, kann durchaus hinterfragt werden. Es wird vorgeschlagen, im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes diese Flächen westlich des Weges sowie die verbleibenden Flächen im Überschwemmungsgebiet der Pleichach herauszunehmen und als Flächen für die Landwirtschaft darzustellen.

Die mittlerweile vorliegende Detailplanung des Marktes sieht zur Kreisstraße und zur Pleichach hin durchgehende Grünstreifen in einer Breite von vier Metern vor, was für die Pflanzung von Bäumen ausreichend bemessen ist. Die Eingrünung nach Nordwesten und Südosten sind ihrer Ausführung von unterschiedlicher Breite, für eine Bepflanzung mit Sträuchern jedoch ausreichend dimensioniert.

Staubbelastung stellt bei Einkaufsmärkten in der Regel kein Problem dar, Veränderungen des Mikroklimas im Bereich der versiegelten Flächen können nicht ausgeschlossen werden, dürften sich aber auf das Planungsgebiet beschränken und keine Auswirkungen auf benachbarte Bereiche haben.

Im Bebauungsplan sind die Abstandsflächen mit 0,4, mindestens jedoch drei Meter festgesetzt.

 

Verbesserungsvorschläge:
Die mittlerweile vorliegende Detailplanung des Marktes sieht zur Kreisstraße und zur Pleichach hin durchgehende Grünstreifen in einer Breite von vier Metern vor, was für die Pflanzung von Bäumen ausreichend bemessen ist. Die Eingrünung nach Nordwesten und Südosten sind ihrer Ausführung von unterschiedlicher Breite, für eine Bepflanzung mit Sträuchern jedoch ausreichend dimensioniert.

Im Bebauungsplan sind die Abstandsflächen mit 0,4, mindestens jedoch drei Meter festgesetzt.

In die Festsetzungen zum Bebauungsplan sollte aufgenommen werden, dass Böschungen zu Nachbargrundstücken so zu sichern sind, dass keine Rutschungen und Abschwemmungen erfolgen können.

 

Die bestehende Hofstelle Riemenschneiderstraße 9 ist mindestens 30 Meter vom geplanten Markt entfernt, sodass keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Das Gebäude sollte allerdings in dem im Rahmen des Bauantragsverfahrens vorzulegenden schalltechnischen Gutachtens als Immissionsort betrachtet werden


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt das Schreiben von Herrn Dr. Alexander Füglein, Rimpar, vom 5. März 2018 zur Kenntnis.

Die verbleibenden Wohnbauflächen westlich und nördlich des Planungsgebietes werden aus der Darstellung im Flächennutzungsplan herausgenommen. Die Bereiche werden als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Die geplanten Grünflächen sind für die vorgesehenen Bepflanzungen ausreichend dimensioniert.

Die Festsetzung der Abstandsflächen mit 0,4 H, mindestens jedoch drei Metern, wird beibehalten.

In die Festsetzungen des Bebauungsplanes wird aufgenommen, dass Böschungen zu Nachbargrundstücken so zu sichern sind, dass keine Rutschungen oder Abschwemmungen erfolgen können.

Im Zuge des im Rahmen des Bauantragsverfahrens vorzulegenden schalltechnischen Gutachtens ist das Anwesen Riemenschneiderstraße als Immissionsort zu betrachten.