Städtebauliches Konzept:
Nach Abstimmung mit dem
Investor soll der Plan insoweit geändert werden, dass der geplante Markt mit
einem Satteldach versehen wird. Die Planunterlagen sind entsprechend zu ändern.
Bei einem Satteldach ist allerdings eine Dachbegrünung nicht mehr möglich. In
den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist geregelt, dass Photovoltaik-Anlagen
grundsätzlich zulässig sind.
Umweltbericht:
Die Tatsache, dass Bebauungsplan und Umweltbericht vom selben Ingenieurbüro
erstellt wurden, ist nicht außergewöhnlich, sondern in vielen Verfahren üblich.
Das Ingenieurbüro hat sich bei Erstellung des Umweltberichtes von externen
Fachplanern beraten lassen und deren Erkenntnisse in die Planunterlagen
eingestellt. Zudem wurde im Zuge des Verfahrens eine spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag gegeben, die mögliche Auswirkungen auf
geschützte Arten untersuchen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen
festlegen wird. Die Untere Naturschutzbehörde ist als Fachbehörde in diesem
Verfahren maßgeblich beteiligt und wird im Zuge der noch zu konkretisierenden
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die notwendigen Kompensationsmaßnahmen
festlegen.
Schutzgut Pflanzen und Tiere:
Im Zuge des Verfahrens
wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag gegeben, die
mögliche Auswirkungen auf geschützte Arten untersuchen und gegebenenfalls
entsprechende Maßnahmen festlegen wird.
Vorgeschlagener
Ausgleichsflächenfaktor und Ausgleichsflächenbedarf sind im Umweltbericht
dargelegt, müssen jedoch noch mit der Unteren Naturschutzbehörde beim
Landratsamt Würzburg abgestimmt werden. In diesem Zuge werden auch die
konkreten Ausgleichsmaßnahmen festgelegt.
Schutzgut
Mensch/Siedlung:
Im Zuge der Anbindung an die Kreisstraße ist eine Aufweitung der
Kreisstraße sowie die Verlegung der jetzigen Bushaltestelle in Richtung
Ortslage Maidbronn vorgesehen. Die geplante Bushaltestelle wird mit einer
Haltebucht sowie einem Buswartehäuschen ausgestattet.
Wenig verschmutztes Niederschlagswasser von Dachflächen soll soweit als
möglich auf dem Grundstück versickert werden. In Bereichen, wo eine
Versickerung nicht möglich ist, weil das Niederschlagswasser einer
Vorbehandlung über ein Absetzbecken oder einen Leichtflüssigkeitsabscheider
bedarf, wird das Regenwasser gepuffert und gedrosselt der Pleichach zugeführt.
In dem dafür notwendigen Wasserrechtsverfahren wird von der Unteren
Wasserbehörde beim Landratsamt Würzburg festgesetzt werden, dass die
eingeleitete Menge nicht höher sein darf, als die Menge Wasser, die derzeit von
der unbefestigten Fläche in die Pleichach fließt.
In den
Bebauungsplan sollte folgender Passus aufgenommen werden:
„Der Bauherr des Lebensmittelmarktes hat mit dem Bauantrag oder den
Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung ein Schallschutzgutachten vorzulegen,
aus dem hervorgeht, dass das Vorhaben mit der vorhandenen und nach
Flächennutzungsplan und Bebauungsplan möglichen Umgebungsbebauung
schalltechnisch verträglich ist.“
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt das
Schreiben vom Frau Helga Dorsch, Frau Andrea und Herrn Dr. Karl Wenzlik,
Rimpar, vom 6.März 2018 zur Kenntnis.
Der Bebauungsplan wird so
abgeändert, dass der geplante Markt mit einem Satteldach versehen wird.
Eine spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung ist vorzulegen und der Umweltbericht entsprechend
zu ergänzen. Die notwendigen Ausgleichs‑ und Ersatzmaßnahmen sind zu
konkretisieren und im Bebauungsplan festzusetzen.
Im Zuge der Anbindung an die Kreisstraße ist eine
Aufweitung der Kreisstraße sowie die Verlegung der jetzigen Bushaltestelle in
Richtung Ortslage Maidbronn vorgesehen. Die geplante Bushaltestelle wird mit
einer Haltebucht sowie einem Buswartehäuschen ausgestattet.
Niederschlagswasser
ist soweit möglich und rechtlich zulässig auf dem Grundstück zu versickern. Das
restliche Niederschlagswasser ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben
vorzubehandeln und gepuffert in die Pleichach einzuleiten. Die notwendigen
wasserrechtlichen Verfahren sind durchzuführen. im Zuge des Bauantragsverfahrens ist ein
schalltechnisches Gutachten vorzulegen.